Thüringer Verfassungsgerichtshof erlässt einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituieren-den Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. Septem-ber 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen; einen Teil der anderen An-träge hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof abgelehnt.Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zur Begründung insbesondere ausgeführt:Die Thüringer Verfassung trifft keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen. Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen hat. Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich ge-währleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung fest-zulegen. Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Än-derung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig.Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvor-schläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht. Sie verstößt weder gegen Bestimmungen der Thü-ringer Verfassung noch gegen verfassungsrechtliches Gewohnheitsrecht. Eine Nichtbehandlung des auf die Änderung der Wahlmodalitäten des Land-tagspräsidenten gerichteten Antrags durch den Alterspräsidenten kommt deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht.
Die Antragssteller haben einige Anträge verloren und erhalten auch nur die Hälfte der Kosten.
@cdu_thueringen und @BSWThueringen haben verloren soweit sie beantragt hatten, dass nach ihrem vorgeschlagenen Modus der Landatagspräsident gewählt werden muss. Darüber muss nämlich zunächst der Landtag abstimmen.
Der Alterspräsident hat nicht nur die Geschäftsordnung, sondern die Verfassung verletzt, indem er die Feststellung der Beschlussfähigkeit verweigert hatte.
Zur Rolle des Alterspräsidenten: Der Alterspräsident durfte weder über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheiden noch Anträge des Plenums ablehnen.
Wer entscheidet über die Tagesordnung? Der Alterspräsident oder das Plenum. Natürlich das Plenum.
Sehr umfassend aber sorgfältig wird erläutert, warum das Parlament selbst entscheiden darf, wann es worüber entscheiden will, somit also eine keine Reihenfolge oder frühere GO gebunden ist. Damit war der Antrag von CDU und BSW zulässig.
Dass das Gericht jetzt auch darüber entscheidet, ob der Antrag innerhalb der zulässigen Tagesordnung verfassungsgemäß ist, war streng genommen für den tenorierten Beschluss nicht erforderlich, da auch ein verfassungswidrige Antrag auf die Tagesordnung hätte gesetzt werden können. Es erklärt jedoch, dass der vorgeschlagene Modus verfassungskonform wäre.
Das Gericht geht auch auf die erst 2 Wochen alte Entscheidung des BVerfG ein, wonach keine Fraktion oder Partei einen Anspruch auf bestimmte Wahlergebnisse hat.
Als freundlicher Service gibt das Gericht schonmal die Tagesordnung für morgen früh vor. Im Anbetracht der kurzen Zeit, die das Gericht für den Beschluss hatte, ist die 36seitige Entscheidung hinsichtlich der argumentativen Qualität beeindruckend.
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Das Remixen von Tanz-Videos mit Audio zur Parteienwerbung in der Absicht Publikum mit einem Fake zu täuschen, überschreitet so eindeutig die Grenzen des § 51a UrhG, dass Strafbarkeit nach § 106 UrhG anzunehmen ist. Der Aufruf, solche Fakes zu erstellen und "das Internet damit vollzuscheißen", ist hinsichtlich Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) zu überprüfen, wenn es angezeigt werden würde. (Mehr dazu im nächsten Video mit Jessica).
Abgesehen von der Strafbarkeit von Ahrens ist hier TikTok nach Meldung in der Pflicht, sämtliche kerngleiche Inhalte zu entfernen, was wir im Verfahren von @RenateKuenast mit @hateaid schon durch 2 Instanzen erfolgreich prozessiert haben. Telegram ist verpflichtet, den Aufruf nach Meldung zu entfernen und ähliche Straftaten zu unterbinden. Leider ist die Rechtslage für mache Plattformbetreiber eher "Theorie".
@RenateKuenast @HateAid Das Delikt nach § 106 UrhG erfordert einen Strafantrag des Urhebers oder die Annahme des besonderen öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft.
TikTok sperrt mein Konto endgültig wegen meiner Videos über Potsdam-Treffen, AfD-Programm und Remigrations-Aufklärung. Natürlich klären wir das vor Gericht.
Hör die Videos, die angeblich Hassrede darstellen sollten,
1. Talk mit Jessica vom Anwaltstag über Remigration.
2. Video vom Sportplatz über das Buch von Sellner
Vosgerau will verhindern, dass wir zu knapp über Remigration von Staatsbürgern sprechen
Angenommen ich würde einen linken Verlag betreiben, der sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, was müsste er tun?
Ein Thread über Verbotsgründe.
a) Menschenwürde verletzen, indem Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht als gleichwertiger Mensch abgesprochen wird und dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen diese Wertung übernehmen.
Als linker Online-Dienst würde man also etwa Polizisten und Politiker entmenschlichen, sie als Mörder und Schweine zu bezeichnen und ihr Lebensrecht in Zweifel ziehen.
b) Aggressives Vorgehen durch Aufruf oder Billigung von Gewalt
Für ein Vereinsverbot braucht es nicht die Aussicht darauf, tatsächlich die Verfassungsordnung zu beseitigen, dafür aber ein aggressiv kämpferisches Vorgehen. Aufrufe zur Gewalt erfüllen das Kriterium, aber es geht auch subtiler. Wenn die Botschaften von wenigtens Teilen der Zielgruppe so verstanden werden, dass Gewalt geeignet und vielleicht sogar erforderlich ist, um den Umsturz zu erzielen, dürfte das ausreichen.
Dieser Tweet soll mich vor Gericht ca. 8.300 € Gebühren und eine Unterlassungsverfügung kosten, weil angeblich falsch verstanden werden könnte, warum #Vosgerau gegen @correctiv unterlag.
Sollte #Vosgerau damit durchkommen, kann ich keine Aufklärung mehr via X betreiben. Ich werde dann diesen Account deaktivieren, bis Gesetze gegen SLAPP greifen.
Wer würde gerne diesen Account mit 95k überwiegend freundlichen und demokratischen Followern übernehmen?
Was kann man daran falsch verstehen? Dazu Vosgeraus Verbotsantrag: 1. Herr V hatte bewusst die sog. Kernaussage des Correctiv-Artikels nicht angegriffen, weil das Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, da die Kernaussge von der Meinungsfreiheit geschützt sei. 2. Herr V. hat einen anderen Antrag mit der Überschrift "Falschbehauptung zum Umfang der Anhörung und bewusst unvollständige Darstellung der Äußerung des Antragstellers zum Thema Remigration deutscher
Staatsbürger" 3. Diesen Antrag hat er verloren. 4. Herr V. meint, das der Leser jetzt glauben muss, dass Herr V. die Schilderungen im Artikel zur Remigration von Staatsbürgern nicht nur deswegen hinnehmen muss, weil seine Stellungnahme dazu richtig wiedergegeben wurde, sondern deshalb weil das Gericht eine Feststellung dazu getroffen habe, ob die unangegriffene Kernaussage gerichtlich als Wahrheit bestätigt wurde.
Das letztlich erfolglose gerichtliche Vorgehen von Cicero gegen @volksverpetzer ist ein Lehrstück für die im Mai verkündete Anti-SLAPP-Richtlinie. Der Gesetzgeber hat jetzt die Aufgabe, missbräuchlichen Einschüchterungsklagen wirksam zu unterbinden. Wir können das an diesem Fall durchspielen:
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Die Richtlinie ist zunächst nicht direkt anwendbar, da kein grenzüberschreitender Fall vorliegt. Es ist den nationalen Gesetzgebern jedoch bei der Umsetzung überlassen, die Maßnahmen auch auf innerstaatliche Fälle auszudehnen, was dringend geboten ist. 2/ eur-lex.europa.eu/legal-content/…
Der beklagte @volksverpetzer beteiligt sich öffentlich und verfolgt mit Fact-Checks auch ein Angelegenheit von öffentlichen Interesse. Interessant ist der Aspekt der Missbräuchlichkeit. Diese kann selbst dann vorliegen, wenn der Antrag teilweise begründet ist...
#Correctiv: "Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland."
Potsdam-Teilnehmer: Das schon (greifen wir auch nicht ab). Aber: Die Abschiebung von Staatsbürgern haben wir NICHT "geplant" - wir haben darüber nur gesprochen und Deportationen aus Rechtsgründen verworfen.
Jetzt mag jeder selbst entscheiden, der der Sprache mächtig ist. Beginnt "Planen" erst, wenn ein durchführbarer Beschluss gefasst wird oder schon beim Ausloten und Abwägen der Maßnahmen?
Warum dementieren Teilnehmer nur die Ausweisung von Staatsbürgern, aber nicht die ausführlich beschriebene Vertreibung?
Dieser Artikel wurde ja inzwischen intensivst juristisch auf Angreifbarkeit überprüft und steht in der aktuellen Fassung schon lange ohne jede Veränderung. Es spricht inzwischen eine gewisse Vermutung, dass die Tatsachen stimmen und die Wertungen zulässig sind.
Warum die verzweifelten Versuche, die "planungsorientierten Handlungen" in Abrede zu stellen? Es sind genau diese Diskriminierungen, die das OVG NRW veranlasste, den extremistischen Verdachtsfall zu bestätigen und die in einem #Verbotsverfahren ausschlaggebend sein könnten. Als Anwalt der AfD würde ich dieser empfehlen, wenigstens den Anschein zu erzeugen, dass jeder muslimische Staatsbürger gleiche Rechte haben solle, wie ein Autochtone. ovg.nrw.de/behoerde/press…