1/ „GESUNDHEITSMINISTER ALS ‚VERBRECHER‘ BEZEICHNET“:
„Hintergrund des Textes war die Freigabe der Corona-Impfung für 12-17-Jährige, ohne dass die STIKO eine entsprechende Empfehlung herausgegeben hätte. … Für die Gesundheitsminister Jens Spahn, Daniela Behrens, Claudia …
2/ … Bernhard, Heiner Garg, Petra Grimm-Benne, Kai Klose, Melanie Leonhardt sowie Ursula Nonnemacher war dies aber Grund genug, um Strafantrag gegen Fiechtner zu stellen.“
3/ Am 02.08.21 war es zum „einstimmigen Beschluss“ der Gesundheitsminister-Konferenz gekommen, wonach „niedrigschwellig“ auch 12-17-Jährigen proaktiv und ohne STIKO-Empfehlung ein Covid-19-Impfangebot gemacht werden sollte:
4/ Seit dem 19.07.21 gab es jedoch bereits einen sog. Rote-Hand-Brief mit einer expliziten Warnung vor Herzmuskel- und Herzbeutel-Entzündungen nach mRNA-Impfung, „häufiger bei jüngeren Männern“:
6/ Dass das „niedrigschwellige“ Impfangebot mit BioNTech und Moderna für Kinder & Jugendliche ab 12 Jahren ohne STIKO-Empfehlung voreilig und wenig durchdacht war, zeigt sich auch daran, dass die STIKO im Nov. 2021 einen Widerruf der Empfehlung für Moderna U30 veranlasste:
8/ Die einstimmige politische Entscheidung der Gesundheitsminister-Konferenz vom 02.08.21 zur Covid-Impfung Jugendlicher zog deutliche Kritik durch z. B. STIKO und den Dt. Hausärzteverband nach sich:
9/ Doch am 02.08.21 griffen die Gesundheitsminister nicht nur bei der Entscheidung zum Impfangebot für Jugendliche der STIKO vor - dasselbe galt auch für den Beschluss zu den Drittimpfungen:
Hier gab es noch nicht einmal eine EMA-Bewertung zum damaligen Zeitpunkt:
10/ Erst am 06.09.21 hatte die EMA nämlich damit begonnen, Daten zur Auffrischungsdosis für Comirnaty (BioNTech) zu prüfen, am 27.09.21 dann erst für Spikevax (Moderna):
12/ Erst am 04.10.21 jedoch befürwortete der CHMP bei der EMA die Verabreichung einer Booster-mRNA-Impfung bei Personen mit „stark geschwächtem Immunsystem“, sowie für BioNTech bei über 18-Jährigen, trotz „limited safety data“ und unbekanntem Effekt des Boosters auf das Herz:
13/ Woher um alles in der Welt also nahmen Spahn und seine Länderkollegen die Daten, um eine solch weitreichende Entscheidung für eine Auffrisch-Impfung noch vor EMA und STIKO zu rechtfertigen???
Warum gibt es neuerdings einen Freifahrtschein für massives politisches Fehlverhalten?
Prof. Frauke Rostalski geht via @cicero_online dieser dringend zu klärenden Frage nach:
„Nehmen wir einmal die Corona-Äußerungen von Jens Spahn. Er selbst war es, der wiederholt erhebliche Freiheitseingriffe gegenüber ungeimpften Menschen mit einem vermeintlichen Fremdschutz begründete. Mittlerweile ist sowohl wissenschaftlich als auch politisch nicht mehr viel von dem Argument übriggeblieben, weshalb Spahn nun also seinerseits verlautbart, es sei nie darum gegangen. Es ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die aufgrund ihrer Entscheidung, sich nicht impfen lassen zu wollen, während der Pandemie ganz erhebliche Freiheitseinschränkungen hinzunehmen hatten und sich obendrein einer breiten gesellschaftlichen Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt sahen … .
Ist das wirklich nichts? Wiegt es so wenig, dass es nicht einmal des Nachdenkens über eine politische Konsequenz lohnt? Ganz zu schweigen vom Maskendeal. Nach einer vergleichbaren Misswirtschaft muss in der Geschichte der Bundesrepublik lange gesucht werden. …
2/ Und wie ist es mit dem Löschen von Kurznachrichten, das selbst das Europäische Gericht … als erheblichen Transparenzverstoß gerügt hat? … Wie verhält es sich mit dem milliardenschweren Schuldenpaket, das Friedrich Merz trotz gegenteiliger und wiederholter Bekundungen während des Wahlkampfs in den ersten Tagen nach seinem Wahlsieg unterstützte? Es lässt sich in diesem Fall wohl kaum behaupten, dass die Folgen für nachkommende Generationen lediglich gering ausfallen. …
Schließlich ist die öffentliche Empörung in Sachen Mario Voigt, gekippter Schuldenbremse, SMS-Affäre und Maskendeal nicht erkennbar geringer als in früheren Fällen. Dass dennoch eine neue Folgenlosigkeit Einzug zu halten scheint, dürfte daher weniger mit der Sicht der Gesellschaft auf Politiker zu tun haben als mit deren Selbstverständnis. …
3/ Wie wäre es also mit folgendem Erklärungsversuch: Verantwortung ist out. … So ist beispielsweise in der Rechtsentwicklung ein Bedürfnis erkennbar, selbst noch so kleinteilige Lebensbereiche gesetzlich zu regeln. Ein gutes Beispiel dafür liefert die Pandemie, in der Selbstverantwortung bis ins Privateste hinein durch staatliche Regulierung ersetzt wurde (man denke nur an die Anzahl an Personen, mit denen Weihnachten gefeiert werden durfte).
Das Phänomen ist nicht pandemiespezifisch. Konflikte, die noch vor wenigen Jahren als allgemeines Lebensrisiko aufgefasst wurden und die der Einzelne deshalb selbst zu lösen hatte, werden mehr und mehr in den Bereich des Rechts hinübergezogen. … Ein … Beispiel liefert die Masernimpfpflicht als Eingriff in eine Freiheitssphäre, die Jahrzehnte lang wie selbstverständlich gewährt wurde und nun nicht länger selbstverantwortlich verwaltet werden soll. …
Während der Corona-Krise forderte Merkel die „Ein-Freund-Regel“ für Kinder.
Heute wird das plötzlich allerorts geforderte Social-Media-Verbot für Kinder (und am besten gleich auch für Erwachsene, siehe FAZ) damit begründet, dass andernfalls soziale Kontakte auf der Strecke blieben.
Das Kindeswohl wird mal wieder politisch instrumentalisiert, so wie es einem gerade nützlich erscheint.
1/ Carsten Watzl, der aktuell via dpa-Faktencheck versucht, die Bürger davon zu überzeugen, dass es keinen Zusammenhang gebe zwischen der Covid-Impfung und Krebs, leugnete noch am 10.06.21 bereits vorhandene Erkenntnisse zur Häufigkeit von Herzentzündungen nach mRNA-Impfung:
2/ Obwohl bereits am 01.06.21 ein ausführlicher SCIENCE-Artikel hierzu erschienen war („In a report submitted today to the Israeli Ministry of Health, they conclude that between one in 3000 and one in 6000 men ages 16 to 24 who received the vaccine developed the rare condition“), beschwichtigte Carsten Watzl in seinem Kanal „Watzl Weekly 21“ vom 10.06.21:
„Die Häufigkeit ist noch unklar. … Da gibt es jetzt noch keinen veröffentlichten Bericht zu.“
Dabei hieß es zudem im SCIENCE-Artikel:
„The rate among those vaccinated was somewhere between five and 25 times the background rate, the report says.“
1/ „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sei ‚rein politisch motiviert (…), um v. a. Ministerpräsident Söder als Protagonisten des ‚Teams Vorsicht‘ samt teilweise willkürlich überschießender Maßnahmen, deren Paradebeispiel die Kulturschließungen sind, politisch zu ‚schützen‘.‘“
🔥 Skandalöse Verschleppung der Lockdown-Klage von Künstlern beim Bayerischen Verfassungsgericht:
„Doch die Klage beim Bayer. Verfassungsgericht lag viereinhalb Jahre auf Eis. Das Gericht sei mit Arbeit überlastet, hieß es immer wieder. Erst im August 2025 bekamen die Kläger eine Antwort. ‚Es hieß, die Normen, die wir angegriffen haben, würden keine Rechtswirkung mehr entfalten, weil es schon so lange her ist‘, fasst Ablinger-Sperrhacke zusammen. ‚Es gäbe auch kein Feststellungsinteresse mehr, ob die Schließungen überhaupt mit der Kunstfreiheit in Einklang waren. Auch nicht für die Zukunft, weil Ministerpräsident Söder versprochen hat, es bei der nächsten Pandemie anders zu machen.‘ Die Frage, ob … Künstler nachträglich Schadenersatz bekommen könnten, sei für das Gericht ebenfalls nicht mehr relevant gewesen.
Die Gruppe ‚Aufstehen für die Kunst‘ will die Verschleppung des Verfahrens und die Entscheidung des Gerichts nicht einfach hinnehmen. ‚Unseres Erachtens widerspricht das Urteil klar dem Rechtsstaatsprinzip‘, schreibt die Initiative in einer Pressemitteilung. …
Deshalb hat ‚Aufstehen für die Kunst‘ im November 2025 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht. Die Kläger sind die Geigerin Anne-Sophie Mutter, Dirigent Thomas Hengelbrock und die Sänger Kevin Conners und Wolfgang Ablinger-Sperrhacke. Der EGMR soll nun klären, ob die lange Corona-Schließung der Kulturbranche gegen die Kunstfreiheit, die Berufsfreiheit und die Gleichbehandlung verstoßen hat.“
3/ Siehe auch Berichterstattung des @merkur_de aus 08/25:
„Politische Rücksichtnahmen“ des Bayer. Gerichts?
„Damit versage der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Kernaufgabe, der Kontrolle der Exekutive, und verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip. ‚Eine Justiz, die ihre Kernaufgabe verfehlt und Verfahren lieber aussitzt statt entscheidet, macht sich selbst überflüssig.‘“
1/ Man spürt förmlich die Erleichterung bei @CSchwietering @tagesspiegel bei dessen Berichterstattung über die Sitzung der Corona-Enquete-Kommission vom 29.01.26:
Eine „erstaunlich sachliche Debatte“ habe sich dort entwickelt, „ohne die Entscheidungsträger während der Corona-Pandemie zu verurteilen“.
Ja wo kämen wir denn da auch hin, wenn gravierende Fehlentscheidungen und willkürlicher Entzug von Grund- und Menschenrechten zu Lasten einer ganzen Gesellschaft auch noch verurteilt würden???
Offenbar mangelt es @CSchwietering zudem an der notwendigen Souveränität:
Nachdem der Sachverständige @HGMaassen in seiner Stellungnahme zur Corona-Enquete-Kommission auch die Medien kritisch beleuchtete, kommt der TAGESSPIEGEL-Autor nicht ohne billiges Negativ-Framing aus, als es um die Aussagen des ehemaligen Chefs des Verfassungsschutzes Maaßen geht:
Diesem attestiert @CSchwietering gar „Angriffe auf die Institutionen mit Kampfbegriffen“.
Sogar dem Bundestag gelingt es da besser, neutral und ohne Wertung über die Debattenbeiträge zur Sitzung zu berichten, siehe Link im Kommentar.
3/ Ausführliche Stellungnahme von @HGMaassen für die Corona-Enquete-Kommission am 29.01.26, inkl. treffender Kritik an der Medien-Berichterstattung während der Corona-Krise: