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Jul 6, 2021 11 tweets 3 min read
Die Staatsanwaltschaft #Hanau wird wegen der Nichterreichbarkeit des #Notrufs in der Tatnacht am 19.02.20 kein Ermittlungsverfahren einleiten. Es liege kein Anfangsverdacht für eine Straftat vor. Aus der Prüfung ergeben sich aber wichtige Details 1/10 @19FebruarHanau In der Tatnacht waren tatsächlich nur zwei Notrufleitungen offen. Wenn zwei Anrufe gleichzeitig eingingen, kamen weitere Anrufe nicht durch. Eine Testung habe ergeben, dass ein „dritter Anrufer“ (…) ein Besetztzeichen erhielt“ oder „schlicht Stille“. 2/10