Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht (Staats- und Europarecht) - Professor for State Theory and Public Law (@BSP_FakLaw)
Jan 30, 2023 • 16 tweets • 3 min read
Heute vor 90 Jahren ernannte Hindenburg (trotz möglicher Alternativen) Hitler zum Reichskanzler. Danach ging alles unfassbar schnell: Innerhalb weniger Monate wurde die Weimarer Reichsverfassung faktisch beerdigt. Ein kurzer 🧵
Schon am 4.2.1933 erging die Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes, mit der ua das VersammlungsR massiv eingeschränkt wurde. Sie war vor allem ein Instrument um gegen "Feinde" vorzugehen - aufgrund des Preußenschlags konnte Göring dabei auf die preuß. Polizei zurückgreifen.
Oct 17, 2022 • 14 tweets • 5 min read
Der @Bundeskanzler macht ausdrücklich von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch. Ist das vom GG gedeckt? Und wie geht es jetzt weiter? Ein 🧵 @W_Schmidt_@stephandetjen@ARD_Recht@heutejournal@ARD_Presseclub@c_lindner@lto_de@anbusch@MarcoBuschmann@GrueneBundestag
Nach Art. 65 S. 1 GG, der von § 1 GOBReg wiederholt wird, bestimmt der Bundeskanzler die RL der Politik und trägt für diese die Verantwortung. Auf diese Kompetenz beruft sich der BK hier explizit. Das ist so zu verstehen, dass es ab nun offizielle Politik der BR ist sich...
May 23, 2022 • 25 tweets • 5 min read
Ein längerer Thread zur Entstehung des #Grundgesetz, das heute vor 73 Jahren verkündet wurde und mit Ablauf des 23.5.1949 in Kraft trat (vgl. Art. 145 Abs. 2 GG): @MarcoBuschmann@RichterHedwig@BirteFoerster@Otto_Fricke@sven_kindler@W_Schmidt_@katarinabarley@KonstantinKuhle
Dass es zur Gründung dieser zweiten deutschen Demokratie kommen würde, war in den ersten Nachkriegsjahren alles andere als ausgemacht. Anfangs ging man wie selbstverständlich von einer gesamtdeutschen Lösung aus, ohne zu wissen, wie diese aussehen würde.
Mar 3, 2021 • 6 tweets • 2 min read
Wichtig zu unterscheiden: Hier hat nicht der Staat oder gar die Demokratie versagt, denn das impliziert strukturelle Defizite. Hier wurden schlicht immer wieder schlechte Entscheidungen getroffen, weil das gewählte Personal überfordert war. 1/6
spiegel.de/netzwelt/netzp…
Das Treffen guter Entscheidungen kann und will eine Demokratie aber nicht garantieren. Sie erlaubt aber die Sanktion schlechter Entscheidungen. Durch Abwahl und andere Mechanismen. Erinnert sei insoweit an Art 65 GG: Die Bundeskanzlerin trägt die politische Verantwortung. 2/6
May 10, 2020 • 15 tweets • 2 min read
Ein paar Gedanken zum Verhältnis EU-Recht/nationales Recht und BVerfG - Urteil (Thread):
Bei dieser Frage stehen sich eigentlich seit jeher zwei Ansichten gegenüber. Problem: beide Ansichten sind aus der jeweiligen Perspektive absolut nachvollziehbar. /1
Der EuGH muss aus der Perspektive des EU-Rechts den absoluten Vorrang beanspruchen. Anders ist eine vollwertige Rechtsgemeinschaft nicht denkbar. Insofern ist sowohl die Presseerklärung des EuGH als auch diejenige von vdL absolut nachvollziehbar und der Sache nach richtig. /2