@NatalieGrams Ich kann zumindest ein paar Erklärungsansätze liefern. Für definitive Aussagen fehlen mir (wie den meisten Kommentatoren) natürlich Infos zur Einsatzplanung der Polizei.
Ich melde mich gleich nochmal dazu. Solange verweise ich schon mal hierhin:
Seit den jüngsten Äußerungen von #Hildmann insb. in Richtung @Volker_Beck fragen viele Twitterer, warum er noch auf freiem Fuß sein. Die #Polizei solle doch weitere Drohungen unterbinden.
Ein Thread dazu, warum das nicht so ohne Weiteres möglich ist: (1/x)
Freiheitentziehungen stehen grds. unter Richtervorbehalt (Art. 104 GG). Sofern keine "Gefahr im Verzug" besteht (separates Thema), muss ein Richter eine Gewahrsamnahme / Verhaftung anordnen.
Beides würde #AttilaHildmann von weiteren öffentlichen Auftritten abhalten.