Peter Bußjäger Profile picture
Universitätsprofessor für Staatsrecht, Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht an der @uniinnsbruck, Experte für Föderalismus. Bergsüchtig.
Oct 29, 2021 5 tweets 1 min read
Nachdem mittlerweile die letzten Zweifel über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht ausgeräumt sein sollten, ein paar Überlegungen, wie man sie einführen kann: Es geht durch die Vordertür oder die Hintertür (faktischer Impfzwang), Nachdem die Vordertür rechtlich offen ist, gilt das auch für die Hintertür.
May 9, 2021 8 tweets 1 min read
Weil das heute überraschenderweise nochmals aufgekommen ist, hier ein paar Überlegungen zur Wahrheitspflicht im parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Diese ist in der Verfahrensordnung verankert. Schwierigkeiten für eine Auskunftsperson können sich daraus in Verbindung mit § 288 StGB ergeben, der die Falschaussage (auch) vor einem UA unter gerichtliche Strafsanktion stellt. Nun ist unter dem Blickwinkel des Selbstbezichtigungsverbots klar, dass niemand über den Umweg
May 7, 2021 6 tweets 1 min read
Wir haben uns die Fälle angeschaut, in welchen der VfGH bisher mit Art. 146 Abs. 2 B-VG (Antrag an den Bundespräsidenten betreffend Exekution von Erkenntnissen des VfGH) befasst war. Danke an meinen Assistenten Mathias Eller (leider nicht auf Twitter). In den meisten Fällen hat der VfGH den Antrag abgelehnt. Tragisch der Fall VfSlg 7536/1975: Die Behörde hatte Schäferhunde des Antragstellers beschlagnahmt, der Bescheid wurde vom VfGH wegen Verletzung der Eigentumsfreiheit aufgehoben, die Schäferhunde aber nicht zurückgestellt.
Mar 4, 2021 7 tweets 1 min read
Mit dem Begutachtungsentwurf zur Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-MG hechelt der Gesetzgeber einmal mehr den bereits erlassenen Verordnungen, deren gesetzlicher Grundlage man sich plötzlich nicht mehr sicher zu sein scheint, hinterher. Da muss man aus § 24 EpiG den verräterischen Terminus "bestimmte Ortschaften" streichen, die eine Verkehrsbeschränkung über ein ganzes Bundesland (Tirol) doch als etwas seltsam erscheinen lassen.
Jan 19, 2021 9 tweets 2 min read
Es gibt einige rechtliche Unklarheiten über das Impfen und über die Priorisierung beim Impfen. Versuchen wir das zu klären.
Vorneweg: Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die uns hier weiterhelfen. Wer konnte auch je auf den Gedanken kommen, das wir so etwas benötigen? Immerhin bestimmt das Bundesministeriengesetz, dass das "Impfwesen" zum Gesundheitsministerium gehört. Weiters ist klar, dass das "Impfwesen" zum "Gesundheitswesen" gehört und Zuständigkeit des Bundes in Gesetzgebung und Vollziehung ist.
Jan 2, 2021 4 tweets 1 min read
Nachdem ja morgen die Begutachtungsfrist zum #freitesten endet, noch ein Gedankengang zum Datenschutz: Wenn etwa Wirte das Vorliegen eines Tests kontrollieren (müssen), liegt darin, nachdem es nun eine gesetzliche Grundlage gibt, noch nicht das große Problem. Kritisch sind allerdings zwei Bereiche: Wie geht der Wirt mit den Daten jener um, die er zurückweisen musste, weil sie keinen Nachweis der Testung erbringen konnten und (noch deutlich sensibler) jener, die er eintreten lassen durfte, weil sie die Infektion hinter sich haben?
Jan 1, 2021 5 tweets 1 min read
Neues Jahr, neuer Begutachtungsentwurf, neues Glück: Offen ist noch immer die Frage, wer kontrollieren soll, ob eine Person tatsächlich #freigetestet ist. Auch der Begutachtungsentwurf äußert sich nicht ausdrücklich dazu. Klarerweise können aber selbstverständlich die Gesundheitsbehörden und ihre Organe prüfen. Fraglich ist aber nach wie vor, ob dies auch etwa Gastronomen oder Veranstalter machen müssen. Nun, wenn der Entwurf so Gesetz würde, wären die Gastronomen zweifellos in der Pflicht: Gemäß § 8 Abs. 4 COVID-19-MG begeht nämlich auch eine
Dec 31, 2020 5 tweets 1 min read
Das hier ist der Begutachtungsentwurf zum Freitesten.
ris.bka.gv.at/Dokumente/Begu…
Aufs erste ist mir nichts besonders Kritisches aufgefallen. Verlangt wird einfach ein "negatives Testergebnis". Wie dieses Testergebnis zustande kommt, wer es erstellen darf usw... wird offenbar der VO-Geber regeln. Er wird wohl auch regeln, wie alt das Testergebnis sein darf. Nur zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass das von Ex-Verfassungsrichter Müller angesprochene Problem der möglichen Verfassungswidrigkeit noch nicht geklärt ist,
Dec 29, 2020 7 tweets 2 min read
Das ist eine meines Erachtens noch immer viel zu unterschätzte Rechtsfrage. @davidstadelmann Wenn die Zahl der Geimpften und (durch Genesung) Immunen immer größer wird, müssen und dürfen (!) für sie nicht mehr zwangsläufig dieselben Vorschriften gelten wie für die Nicht-Immunen. Dabei ist ins Kalkül zu ziehen,ob diese Personen in der Lage sind, das Virus weiterzuverbreiten.Wenn medizinisch gesichert ist, dass dies nicht der Fall ist, sie können also - zumindest auf gewisse Zeit hin - nicht mehr krank werden oder die Krankheit weiterverbreiten,
Dec 18, 2020 4 tweets 1 min read
Hat sich die #jusbubble schon auf eine Anschauung geeinigt, ob das "Freitesten" eine rechtliche Grundlage hat? Ich habe meine Zweifel: § 5 COVID-19-MG ermöglicht, das Verlassen des privaten Wohnbereichs an bestimmte Zwecke zu knüpfen, nicht aber an Bedingungen (eben "Freitesten") Allerdings ermöglichen §§ 3 und 4 weitreichende Betretungsbeschränkungen (Betriebsstätten, Verkehrsmittel, öffentliche Orte) und hier kann das Betreten an "Voraussetzungen" (wohl auch die Bedingung, dass jemand einen negativen Test gemacht hat) geknüpft werden.
Nov 21, 2020 4 tweets 1 min read
In dem internen Papier zu den #massentests ist offenbar davon die Rede, dass die organisatorische und logistische Abwicklung der Massentests beim Bundesheer liegen soll. Nur zur Klarstellung: Das Bundesheer darf nur Hilfe leisten. Es agiert in Unterordnung und unter der Verantwortung der zivilen Behörden. Das ist im Falle des Epidemiegesetzes, das ja vollzogen werden soll, die Bezirksverwaltungsbehörde, diese wiederum ist dem LH untergeordnet und dieser dem Gesundheitsminister.
Nov 15, 2020 8 tweets 2 min read
Ich musste meinen ersten #massentests Tweet löschen neu starten, weil ich etwas übersehen hatte: Jetzt also hoffentlich richtig: Klarerweise bedürfen Massentests einer gesetzlichen Grundlage, da es sich um einen Grundrechtseingriff handelt. Das COVID-19-MG ermöglicht so etwas nicht. § 5 Abs. 1 EpiG erlaubt dies nur hinsichtlich "kranken, krankheitsverdächtigen (!) und ansteckungsverdächtigen (!) Personen.
Nov 14, 2020 11 tweets 2 min read
Ich habe den Entwurf der "COVID-19-Notsituationsverordnung" gefunden, Es kann losgehen. Alles, was ich hier schreibe, gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass auch ich nicht gehindert ist,mich zu irren und später klüger zu werden. Zunächst einmal gilt, wie schon bei der "COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung", dass die Maßnahmen nur zulässig, wenn entsprechende empirische Evidenz ihrer Notwendigkeit besteht, sie verhältnismäßig sind und das gelindeste zum Ziele führende Mittel darstellen.