Simon Pschorr Profile picture
Abgeordneter Praktiker @UniKonstanz, #JurisPR StrafR, Fachgruppensprecher Strafrecht der #NRV, Hochschularbeitsrecht in Geis: Hochschulrecht, #TeamResopal
Jun 14, 2023 9 tweets 3 min read
ordnungderwissenschaft.de/wp-content/upl…
Die OdW hat mir Gelegenheit gegeben, die uneinheitlichen Regelungen der Juniorprofessur mit und ohne TT in Deutschland zu durchleuchten. Stichwort: Akademisches Höchstalter. Ein kleiner Thread 1/x Wie lang ist man in Deutschland akademischer Nachwuchs? Die Juniorprofessur richtet sich ihrer Konzeption nach an frische PostDocs und bietet die Gelegenheit zu wissenschaftlich selbständigem Arbeiten direkt nach der Promotion. 2/x
Apr 22, 2023 20 tweets 10 min read
Das Drei-Phasen-Modell der #Anschlusszusage funktioniert nur, wenn die Länge der Phasen so bemessen wird, dass jede ihren Zweck erfüllen kann. Werden einzelne Phasen zu lang bemessen, droht eine #Zweckentfremdung. Das Risiko besteht besonders für die #Orientierungsphase. 1/20 Deshalb lohnt es sich, noch einmal einen Blick auf den Zweck der #Orientierungsphase zu werfen. Die Orientierungsphase soll im Drei-Phasen-Modell nach Abschluss der Promotion folgen und in die #Entwicklungsphase münden. Sie schlägt die Brücke zwischen Pre- und PostDoc. 2/20
Mar 17, 2023 25 tweets 4 min read
Das Eckpunktepapier des BMBF zur Reform des WissZeitVG ist ein Grund, meinen erholsamen (#DiehellenDinge) Urlaub zu unterbrechen und mit diesem Thread 🧵einer näheren Betrachtung zu unterziehen – Spoiler, ein harter Ritt: 1/x Unmittelbar offenbart sich eine bezeichnende Spreizung zwischen erklärter Zielsetzung und avisierten Reformen. Nichts von „klaren Entfristungsperspektiven“ und „unbefristeter Beschäftigung“. Die „wissenschaftliche Qualifizierung“ soll nur in der Begründung Raum bekommen. 2/x
Dec 3, 2022 7 tweets 2 min read
Das Schmankerl zur Arbeitszeiterfassung ist da: BAG, Beschluss vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21. Und ich habe nicht zu viel versprochen: Das BAG verpflichtet (!) bundesweit branchenunabhängig zur Arbeitszeiterfassung. bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebn… Die Verflichtung ergibt sich nicht aus der GRCh, sondern aus der Arbeitszeitrichtlinie, lässt demnach grds. gesetzliche Ausnahmen zu. Solche sind bisher nur in 18 ff. ArbZG geregelt (und beschränken sich auf leitende Angestellte, die Kirchen und hoheitliche Aufgaben).
Sep 14, 2022 11 tweets 2 min read
BAG, Beschluss vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21: Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Der Volltext liegt noch nicht vor, allerdings eine PM. (1/x) Die Vorinstanz sah dies noch anders: Das LAG Hamm, Beschluss vom 27.07.2021 – 7 TaBV 79/20 = NZA-RR 2021, 602, 603 Rn. 49 erachtete europarechtliche Vorgaben noch als nicht streitentscheidend, sah es doch ein Initiativrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Jun 14, 2021 6 tweets 2 min read
Das @BMBF_Bund behauptet in seiner Stellungnahme vom Sonntag, Befristungen seien für Qualifikationstätigkeiten auch in der freien Wirtschaft Alltag. Damit liegt das @BMBF_Bund grob daneben. Ein Thread zur rechtlichen Einordnung #IchbinHanna (1/x) In der freien Wirtschaft gibt es dem wissenschaftlichen Bereich vergleichbare Qualifikationstätigkeiten nicht. Sofern in der Wirtschaft zur Qualifikation beschäftigt wird, liegt entweder ein Ausbildungsverhältnis i.S.d. 3 ff. BBiG, eine duales Studium oder ein Praktikum vor. (2/x