Das BVerwG entschied, dass ein Datingprofil, dass die Suche nach Sexualkontakten andeutet, auch ohne Bw-bezug disziplinar geahndet werden kann.
In dem Fall wird aufgrund der Dienststellung von einer „repräsentativen Stellung“ gesprochen.
Wir sind davon überzeugt, dass es verschiedene Lebensentwüfe in unserer Gesellschaft gibt, die individuell zu achten und zu respektieren sind. Bei einem Dating-Profil, welches keinerlei Hinweis auf die #Bundeswehr gibt, muss die Privatsphäre von Soldat:innen respektiert werden.