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Dec 15, 2020 • 13 tweets • 3 min read
Viel Presse zum #Klarnamenpflicht Urteil des OLG München gelesen, aber bisher nichts darüber, wie juristisch - insbesondere datenschutzrechtlich - haarsträubend es ist. Sortiert von 🤯 zu 😐 hier meine Anmerkungen #teamdatenschutzgesetze-bayern.de/Content/Docume…1) Das Gericht vertritt entgegen der hL die Auffassung, §13 VI TMG sei unvereinbar mit der DSGVO. Das ist insbesondere in Anbetracht von Art 5 I c & e DSGVO nicht nachvollziehbar und lässt vermuten, dass das Gericht den Regelungsgehalt der DSGVO schlichtweg nicht durchdrungen hat