Im August vergangenen Jahres gab es eine Durchsuchung im Justiz und im Finanzministerium. Es gab damals große Diskussionen um die Rechtmäßigkeit. Vor allem, weil die Aktion mitten in der Hochphase des Wahlkampfes stattfand.
Das Landgericht Osnabrück hat nun den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Die Begründung liest sich wie eine Ohrfeige für die beantragende Staatanwaltschaft und das Amtsgericht, das die Durchsuchung genehmigt hatte. (edit wegen eines Rechtschreibfehlers)
Aug 31, 2021 • 18 tweets • 3 min read
Die Debatte um #R2G geht an der Realität vorbei. R2G nach der Wahl ist aus journalistischer Sicht unwahrscheinlich. Hier in paar Gründe dazu und Antworten auf die Fragen: Warum schließt Scholz es dann nicht einfach aus und welche Koalitionen sind dagegen wahrscheinlicher? 1/18
R2G wird vermutlich nicht kommen. Es fehlen die Voraussetzungen. Es gab zwar nach der Wahl der neuen Vorsitzenden der Linkspartei Kontakte mit der SPD-Spitze,die waren aber oberflächlich. Zwischen Grünen und Linke gab es solche Gespräche auf höchster Führungsebene gar nicht. 2/18