Zum präsidialen Gesetzesentwurf über die geplanten Änderungen der russischen #Verfassung und zur Aufnahme des #Staatsrates in die Verfassung der Russischen Föderation: In einem Satz, „Der Berg kreißte und gebar eine Maus“.
#Putin #Russland #Russia2024 #PostPutinRussland
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Der Staatsrat, das 2000 durch ein Präsidialdekret gegründete Beratungsgremium beim Präsidenten, bleibt weiterhin ein Beratungsgremium und wird nur marginal aufgewertet. Insb die Richtlinienkompetenz bei Außen- und Innenpolitik verbleibt gem Art 80 Abs 3 VfRF beim Präsidenten. 2/7
Der Staatsrat wird in der Verfassung nicht verankert. Sein Status wird im Rahmen eines Bundesgesetztes festgelegt. Nachdem aber die Bundesgesetze gemäß Art 15 Abs 1 VfRF nicht der Verfassung widersprechen dürfen, bleibt der Staatsrat auf die beratende Funktion beschränkt. 3/7
Für einen kompetenzreichen starken Staatsrat muss die Verfassung, insbesondere Kapitel 4 (Der Präsident der Russischen Föderation), grundlegend überarbeitet werden. 4/7
Die geplante Verfassungsreform hält den Ankündigungen noch nicht einmal annährend stand. Die Chance das Verhältnis zwischen den Staatsgewalten auszubalancieren und in das gegenwärtig defekte System von checks and balances korrigierend einzugreifen, bleibt ungenutzt. 5/7
Die Präsidialverwaltung wird auch nur einmal in der Verfassung im Art 83 lit i VfRF erwähnt. Dennoch ist (und bleibt) die Präsidialadministration die einflussreichste Struktur im Machtsystem Russlands; viele sehen in ihr eine Art persönliches Schattenkabinett des Präsidenten. 6/7
Ein ähnliches Schicksal dürfte dem Staatsrat allerdings erspart bleiben. Oder etwa doch nicht? Kommt Zeit, kommt Rat. Ein Schelm jedenfalls, wer Böses dabei denken mag. 7/7
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