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Mietrecht für Mieter*innen. https://t.co/o5d8mV4RQk

Mar 17, 2020, 6 tweets

Behördliche Nutzungsuntersagung und #Mietminderung:
Der #shutdown ist für die bundesdeutsche Rechtsprechung beispiellos.
Bisher musste man sich nur mit der Frage beschäftigen, ob eine etwa wegen Baumängeln nicht erteilte Gaststättenkonzession zur Mietminderung berechtigt.
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Nach h.M. sind Gewerberäume nur dann in einem vertragsgemäßen Zustand, wenn dem vertragsgemäßen Betrieb keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegen stehen.
These: Die aktuellen behördlichen Verfügungen zu den Geschäftsschließungen dürften ein solches Hindernis sein.
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Dann wären die von behördlichen Schließungsanordnungen betroffenen Gewerbemieter*innen zur Minderung der Miete auf Null berechtigt.

Einzelne Verträge wälzen das Risiko solcher Genehmigungen auf die Mieter*innen ab. Viele dieser Klauseln wurden für unzulässig erklärt.
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Aber sicher ist derzeit nichts. Wenn alles vorbei ist, werden die Gerichte entscheiden müssen, welche Vertragspartei tatsächlich das Risiko für den #ShutDownGermany tragen muss.
Da erscheint mir zumindest aktuell keine der beiden möglichen Antworten als "gerecht".
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Unter diesen Umständen ist es nicht sinnvoll, die Miete auf eigene Faust zu mindern. Zahlen Sie besser so lange es geht unter dem Vorbehalt der Mietminderung.

Und suchen Sie das Gespräch mit Ihrer/m Vermieter*in. Die ist derzeit mindestens genau so verunsichert wie Sie.
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Ach so: Beraten lassen schadet nix. Es gibt nicht nur in #Berlin viele gute Kolleg*innen, die weiterhelfen können.

6/6

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