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Mietrecht für Mieter*innen. https://t.co/o5d8mV4RQk

Mar 31, 2020, 7 tweets

Was haben #adidas, Restaurants und Friseur*innen gemeinsam?

Sie dürfen nach (nicht nur) meiner Ansicht wegen der staatlich angeordneten Schließungen die Miete mindern.

#Gewerbemiete
#Mietminderung
#ShutDown
(Tread)
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Die juristische Diskussion dazu läuft gerade auf Hochtouren. Ich habe dazu in den letzten Tagen etwas für das nächste AnwaltZertifikatMietrecht von @DasRechtsportal aufgeschrieben: schoenhauser.berlin/hks-2019/wp-co…

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These 1: Da Vermieter*innen die Mieträume aktuell nicht mehr so zur Verfügung stellen können, dass ihre Mieter*innen in der Lage sind, darin den Vertragszweck umzusetzen, sind diese Räume mangelhaft. Das nennt man Beschaffungsrisiko.
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These 2: Wegen dieses mangelhaften Zustands der Mietsache darf die Miete gemindert und der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Auf ein Verschulden der Vermieter*innen o.ä. kommt es dabei nicht an.
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These 3: U.U. steht den Betroffenen auch ein Anspruch auf temporäre Vertragsanpassung zu, so dass in einem Restaurant dann zeitweise ein Essenslieferservice betrieben werden könnte.
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These 4: Ob Mietminderungen sofort oder aber erst später geltend gemacht werden dürfen, hängt jedoch vom konkreten Mietvertrag ab.
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These 5: #adidas pp. haben die Marktmacht und die Verträge, diese Mietminderungen sofort durchzusetzen. Der neuen Kündigungsschutzregelungen in Art. 240 § 2 EGBGB bedarf es dafür aber jedenfalls nicht.
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