Ein Thread: Die #BaFin verschafft sich im #Wirecard Skandal angeblich Luft. Die Einstufung von Wirecard als Technologiekonzern statt Zahlungsdiensteambieter ist für mich nicht nachvollziehbar. Dazu meine 50 Cent. app.handelsblatt.com/finanzen/banke… @MartinGreive @JanDHildebrand @a_kroener
Hufeld erklärt fehlende Zuständigkeit Bafin damit, dass man #Wirecard lange Zeit vorrangig als Technologie-Unternehmen angesehen habe. Aufsicht über Tochterunternehmen Wirecard-Bank erstreckt sich demnach nicht auf Konzern (Vgl Autobank als Teil Automobilkonzern).
Das ist unsinnig. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) stellt in § 1 Abs. 2 Unternehmen, die Zahlungsdienste anbieten, unter Aufsicht der Bafin. Nach § 19 ZAG (entspr..§ 44 KWG) bestehen umfassende Prüfungsmöglichkeiten. #Wirecard
Warum soll hier keine Aufsicht der BaFin über die #Wirecard AG nach ZAG bestehen? Der Verweis auf den hohen technologischen Aufwand, mit dem das Geschäft betrieben wird, reicht nicht aus. Denn...
Einstufung von #Wirecard als Technologieunternehmen vs Finanzdienstleister absurd. Von Technologie als maßgeblicher Geschäftstätigkeit könnte nur ausgegangen werden, wenn dies Hilfsfunktion eines anderweitig gesteuerten Zahlungsverkehrs-Systems (Visacard oder Mastercard) wäre
. #Wirecard AG stellt sich selbst als (elektronischer) Zahlungsdienstleister vor. Auf S 1 ihrer Website wirbt Wirecard-AG damit, dass mit ihrer Hilfe weltweit Zahlungen akzeptiert werden und Kunden verholfen wird, weltweit eigene Zahlungsmittel herauszugeben
Die #Wirecard AG beschränkte sich nicht nur auf Zahlungsabwicklung. Sie übernahm auch Kreditrisiken, betrieb Kreditgeschäft. Zweck der von Wirecard behaupteten Treuhandgelder in Höhe von zuletzt mindestens 1,9 Mia Euro war ausdrücklich die Abschirmung von Kreditrisiken.
Es gibt auf Website der #BaFin eine Liste der Zahlungsdienstleister, die von der Bafin Erlaubnis erhalten haben. Die Liste enthält fast durchweg unbekannte Unternehmen, die sich in (nachgeordneten?) Funktionen mit Zahlungsverkehr befassen. Die #Wirecard AG findet sich dort nicht.
Die Sicherung des Zahlungsverkehrs ist seit jeher eine zentrale Aufgabe staatlicher Aufsicht. Die Sicherung der Systeme des Zahlungsverkehrs ist sowohl Aufgabe von EZB und Bundesbank (Art. 3 EZB-Satzungsprotokoll und § 3 Bundesbankgesetz). #Wirecard
Das Girogeschäft war bis 2009 eigenständiges Bankgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 9 KWG). Seit 2009 unterliegt Girogeschäft als Zahlungsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 2 ZAG, das von Zahlungsinstituten im Sinne von § 1 Abs.1 ZAG betrieben wird, der Aufsicht der Bafin (§ 3 ZAG)
Die Instrumente der Aufsicht entsprechen im wesentlichen denen des KWG. Es kann doch nicht sein, dass Bezirksregierung in Bayern für Weltkonzern zuständig ist
Share this Scrolly Tale with your friends.
A Scrolly Tale is a new way to read Twitter threads with a more visually immersive experience.
Discover more beautiful Scrolly Tales like this.
