Legalitätsprinzip Profile picture
Juristerei im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, grundrechtsliebend, für einen faktenbasierten demokratischen Diskurs, null Geduld für ideologische Grabenkämpfe

Jul 26, 2021, 33 tweets

⚡ FAKTENCHECK @sigi_maurer
Die Clubobfrau der @diegruenen, also die oberste Parlamentarierin ihrer Partei behauptet in der #zib2 man könne die Akten des #IbizaUA einfach "archivieren" und müsse diese nicht vernichten. Doch stimmt das? Ein rechtlicher Faktencheck #Thread 👇

Selbstbewusst sagt sie auf die Aussage ddr Moderatorin, dass man nun alles vernichten müsse: "Das ist NICHT richtig." Man könne archivieren. Es gibt Möglich keiten sagt sie. Welche Möglichkeiten, welches Gesetz hier bietet, sagt sie nicht. Bergründungen sind einfach überbewertet

Aber, dass die Journalistin unrecht hat, das weiß sie ganz genau. Aber wie ist es wirklich? Darf, sagen wir mal so, "das Parlament" die Akten einfach behalten?Nun, dazu muss man eine Sache mal grundsätzlich verstehen:

Der Staat (seine Institutionen, z.B. U-Ausschuss) darf nur auf Grundlage der Gesetze agieren. Für slle was er tut (vereinfacht) braucht er eine gesetzliche Grundlage. Das ist Art. 18 B-VG, man nennt es das LEGALITÄTSPRINZIP. Ihr könnt euch denken, es is mir ein Anliegen 👇😉

Das Legalitätsprinzip ist Teil des rechtsstaatl. Grundprinzips der Verfassung (andere Grundprinzipien:Bundesstaat, Demokratie, Republik, Gewaltenteilung...) es besagt gemäß Art. 18 Abs. 1 B-VG, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden darf

Das bedeutet: Jeder Verwaltungsakt (Akten archivieren), der gesetzt wird, muss durch ein vom Gesetzgeber erlassenes Gesetz gedeckt sein. Das Legalitätsprinzip soll das Handeln der Verwaltung für den Bürger vorhersehbar und berechenbar machen und so Willkür verhindern.

Der Staat darf also nicht einfach tun was er will. Er muss sich an die vom Volk gegebenen Gesetze halten. Es ist dies neben den Grundrechten und der Gerichtsbarkeit die Begrenzung seiner Macht. Alles andere ist Willkür.

Bedeutet: Will man U-Ausschuss Akten archivieren, braucht man dafür eine gesetzliche Grundlage. Stellt der Staat die Akten einfach so ins Archiv wöre das Willkür. Was sagt uns das Gesetz zu den Akten? Siehe Art. 53 B-VG👇

Hier ist der U-Ausschuss statuiert. Die Details in der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA). Die prinzipiellen Rechte der U-Ausschüsse stehen also im Verfassungsrang. In Abs. 3 steht dass dem U-Ausschuss die relevanten Akten zu liefern sind.

Das ist wichtig: Der U- Ausschuss ist also laut Art. 53 B-VG als Institution Verfügungsbefugter der Akten, die ihm übergeben wurden. Nicht das Parlament, nicht sonstwer. Der U-Asschuss endet aber nach den gesetzlichen Vorschriften. Er EXISTIERT danach nicht mehr.

Wer verfügt dann über die neuen Akten, bei wem soll sie ein neuer U-Ausschuss anfordern? Ob der den gleichen Untersuchungsgegenstand hat oder nicht, ist nach dem Gesetz völlig irrelevant. @sigi_maurer redet hier einfach irgendwas. Mit der Rechtslage hat das nichts zu tun.

Der U-Ausschuss der als einziger die Akten dem neuen U-Ausschuss übergeben könnte IST NICHT MEHR DA. Es is also wie man so schön sagt eine faktische Unmöglichkeit. Es gibt kein Gesetz, welches eine sogenannte Übergangs-Archivierung regeln würde und wer verantwortlich wäre.

Also GIBT ES SIE NICHT. Und kann es sie nicht geben. Das genau ist das Legalitätsprinzip. Genau diese von Maurer vorgeschlagene Willkür soll es verhindern. Wer ist verantwortlich wenn was wegkommt etc. Sehr schön nachzulesen hier. Das Hanbuch des Parlamentes sollt sie kennen👇

Das ist gebau das was ich gerade erklärt habe sehr kompakt nachzulesen. Fazit: Für die Aufbewahrung oder Weitergabe von Akten gibt es KEINE Rechtsgrundlage. Lest das, es lohnt sich👇👇👇

Was @sigi_maurer hier behauptet ist einfach faktenwidrig. Sie bergründet auch nicht, warum sie meint man könnte archivieren, sagt aber der Moderatorin vor laufender Kamera, dass diese die Unwahrheit sage...obwohl die Journalistin die Rechtslage völlig korrekt widergibt.

Und das ist ein ziemlich starkes Stück. Zwei Möglichkeiten: Sie weiß sowas als Parlamentarierin nicht. Dann ist sie völlig ungeeignet und kann ihren Job nicht. Oder sie weiß das alles, was ich hier schrieb eh und sagt bewusst die Unwahrheit. Bei Beidem gruselt mir...

Und wer noch nicht genug Rechtliches gelesen hat und sich fragt, wem das nützen könnte, wenn man den U-Ausschuss abdreht, dann bitte hier entlang😉👇👇👇(Retweets gern gesehen)

⚡FAZIT⚡
Die Fragestellung der Journalistin war völlig korrekt und auf der aktuellen Rechtslage basierend. Die Antwort der Politikerin war völlig faktenwidrig und von daher war die Unterstellung, dass die Journalistin falsch liege schlichtweg absurd.

⚡NACHSATZ⚡
Aus gegebenen Anlass und weil nun auf einmal der @PCConcordia der Journalistin die Rückendeckung entzieht und meint Frau Maurer hätte ja vielleicht zumindest mit der Tatsache recht gehabt, dass man die Akten für später archivieren könne. Spoiler: Nein. 🤷‍♂️

Aber bitte wenden wir uns der Frage zu: Kann der U-Ausschuss Akten archivieren? Maßgeblich ist das Bundesarchivgesetz. Was ist überhaupt Archivgut? Das definiert der § 2 des Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz)👇

Das Gesetz sagt (verkürzt) die jeweilige Dienststelle kann archivieren was bei ihr "anfällt", alsondort in einem Prozess entsteht. Sprich: ihre Akten. Also kann der U-Ausschiss Schriftstücke archivieren. Ja. Seine eigenen.

Die Akten die er für die Dauer seiner Tätigkeit von anderen Dienststellen bekommen hat, die hat er natürlich zurückzustellen oder in Absprache mit der verfügungsbefugten Dienststelle zu vernichten.

Was auch logisch ist. Weil das Finanzministerium selbst archivierungspflichtig ist für seine eigenen Akten. (Ausnahmen sind gesetzlichvzu regeln) Daher: Ich erinnere noch mal an das Handbuch zu U-Ausschüssen im Parlament zu fremden Akten: Zurückgeben oder in Absprache shreddern👇

Und daher sagt das Handbuch auch folgenrichtig zum Bundesarchivgesetz. Alles was im U-Ausschuss SELBST anfällt, also dort produziert wird, das kann archiviert werden. Genau deshalb wird diese Unterscheidung getroffen. 👇

Aber selbst wenn die Fremdakten des U-Ausschusses archiviert werden könnten, was würde dann pasieren. Nun: Sie würden im Archiv landen. Und dort hätten sie zu bleiben für die nächsten 30 Jahre! Kein neuer U-Ausschuss könnte sie mehr entnehmen. Siehe Bundesarchivgesetz👇👇👇

Lediglich zu Forschungszwecken kann Archivgut früher entnommen werden. Also bleibt es dabei. Die Journalistin hatte absolut recht. Ein neuer U-Ausschuss müsste wieder bei null anfangen. Die von Maurer erwähnte Archivierung ist einfach nur irgendetwas.

Die Frage wurde bereits mehrfach nach dem Ende eines U-Ausschusses erörtwrt. Das Virgehen war immer das oben geschilderte, weil für etwas Anderes eben die Rechtsgrundlage fehlt. Warum der @PCConcordia nun auf einmal Panik bekommt u. meint die Journalistin hätte Unrecht ist bizarr

Alfred Noll und @PCConcordia , die sich auf ihn berufen irren nämlich gleich 2 mal:

1.) Es gibt keine Verpflichtung zur Verbichtung. Diese nur in Absprache mit dem jeweiligen Ministerium. Denn diesem gehören die Akten.

2.) Die primäre Verpflichtung ist die Rückgabe!

In der Praxis wurden bei vergangenen U- Ausschüssen die Akten halt meist geschreddert, weil der Originalakt ja ohnedies im jeweiligen Ministerium verblieben ist, die dort den Akt archivieren und die Kopien logischerweise nimmer brauchen. 🤷‍♂️

Warum der Presseclub dich nun suf einmal untertänigst bei Maurer entschuldigt und Tage nach seiner Verurteilung sich bei Noll zur Nachfrage meldet, dass würde ich gerne von @PCConcordia erfahren. Eine gute Optik ist das nicht. Die arme Journalistin. Rückendeckung entzogen.

Es ärgert mich auch persönlich, denn die unbedachte Äußerung des @PCConcordia dass "Experten, der Meinung seien, es sei zu archivieren" läuft suf die Einzelaussage Nolls hinaus, der selbst sagt für tiefere Expertose sei er der Falsche, aber "eher sei noch zu archivieren".

Was nicht stimmt laut Gesetz u Hanbuch u auch nichts bringen würde. Diese unbedachte Äußerung zieht meine fachliche Analyse, der die Normtexte zugrunde liegen ohne Fakten in Zweifel. Das ist das was @PCConcordia hier macht ohne belegte Gegenargumente zu bringen, das ist unlauter

Experten sagen man könnt archivieren ist kein Argument. Wenn ich etwas öffentlich in Zweifel ziehe, dann bitte mit klar dargelegten Fakten. Sonein Vorgehen ist kein Vorbild an korrekter journalistischer Arbeitsweise.

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