Legalitätsprinzip Profile picture
Juristerei im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, grundrechtsliebend, für einen faktenbasierten demokratischen Diskurs, null Geduld für ideologische Grabenkämpfe

Dec 16, 2021, 14 tweets

Liebe @LPDWien!

Der VfGH erlässt DAS Erkenntnis und ihr bräuchtet vielleicht einE Erkenntnis. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Verwirrend, ich weiß. Die Erkenntnis die Ihr bräuchtet wäre zu erkennen wann ein Erkenntnis einschlägig ist und wann nicht. #Thread 👇

DAS Erkenntnis, welches ihr anführt, bei dem handelt es sich um eine Demo gegen Pelztierhandel DIREKT vor einem Geschäft welches diese Dinger verkauft. Direkt vor der Auslage um genau DAGEGEN zu demonstrieren, obwohl man das auch 10 Meter weiter tun könnte. 👇

In diesem Falle wog der VfgH die Erwerbsfreiheit gegen die Versammlungsfreiheit ab und kam in seineM Erkenntnis zu DER Erkenntnis, dass hier die Erwerbsfreiheit des Geschäftseigners unverhältnismäßig eingeschrenkt würde. Was ziemlich nachvollziehbar ist.👇

DieseS Erkenntis hat nichts mit einer Demo am Ring zu tun, fernab jeder Einkaufsstraße, deren Versammlungszweck auch nicht im mindesten gegen Geschäfte jedweder Art gerichtet ist. Würde man eurer Logik folgen, so würde jede Demo am Ring die Erwerbsfreiheit unbotmäßig beschränken

Wenn ich euch richtig verstanden habe, so meint ihr, dass genau an diesem Wochenende alles anders sei, weil Geschäfte offen haben dürfen nach dem Lockdown. Fein für die Geschäftsleute, aber eure Idee, dass an diesem Wochenende die Erwerbsfreiheit schwerer wiegen würde ist absurd.

Die Erwerbsfreiheit ist gegen die Versammlungsfreiheit abzuwägen genau wie an jedem anderen Tage. Die Grundrechte wiegen immer gleich. Aber dabei bleibt es ja nicht. Kommen wir zum nächsten grundsätzlichen Patzer:

Ihr meint die Versammlungsfreiheit werde nur durch Art 12. Staatsgrundgesetz statuiert. Auf die Europäische Menschenrechtskonvention hamma vergessen? Oder is blöd? Dass wir 2 Bestimmungen in unser Verfassung diesbezüglich haben wäre auch so einE Erkenntnis die man haben könnte👇

Ihr habt mal auf 50% des Grundrechtes vergessen, noch dazu auf den wichtigen Teil. Weil in Art. 11 Abs. 2 EMRK steht, wann man eine Versammung untersagen darf. Und arauf beruht die Rechtssprechung, die ihr da so fröhlich, aber leider falsch heranzieht. Es sind 2 Bestimmungen👇

Es muss geprüft werden ob das Demoverbot in der konkreten Situation an diesem Ort

➡️ notwendig
➡️ geeignet
➡️ verhältnismäßig
➡️ angemessen

ist um die Ausübung der Rechte anderer (Erwerbsfreiheit) nicht komplett zu verhindern. Gewisse Einschränkungen sind hinzunehmen. Siehe👇

Bitte einfach mal die obige Rechtssprechung lesen. Dann wird klar warum das nicht geht. Demos am Ring verursachen keine nicht hinnehmbare Einschränkung der Erwerbsfreiheit. Diese Abwägung wurde schon tausend Male getroffen. Direkt vorm Pelzgeschäft trommeln is was anderes🤷‍♂️

Ist das Untersagen von Demos am Ring bis 18:00 für die Erwerbsfreiheit in der Mariahilferstrasse NOTWENDIG? Na, natürlich ned, wwil es geht sonst auch ganz gut an Einkaufswochenenden. Und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit besteht aus mehr als dem Art. 12 StGG.

Ned bös sein, aber die Polizei sollte das vielleicht wissen? Ihr solltet die Hüter unserer Grundrechte sein? Da wärs ganz gut wenn man sie kennt...
Wer schreibt solche Threads bei euch? Ihr beschäftigt doch Juristen...🤷‍♂️

Sorry dafür, dass mein Thread etwas launig daherkommt aber ganz ehrlich...das macht kein gutes Bild wenn die Polizei bei den Bestimmungen, die sie anwenden soll, derart grundlegend patzt.
Nix für ungut.

Apropos Bild: Hier nochmal der Screenshot vom @LPDWien Thread👇

Aber, im Gegensatz zu den Schwublern kann man hier ja mit den Veranstaltern reden. Ich freu mich schon auf das Licht der Vernunft und der Empathie. Wir sehen uns dort!
#YesWeCare

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