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Ein Polizeipräsidium in NRW hat zahlreiche Journalist*innen zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit erklärt. Dann hat sie örtlich begrenzte Berufsverbote erteilt. Ohne Schuldspruch, Verhandlung oder abgeschlossenes Ermittlungsverfahren. Betroffen sind u.a. @bjokie – und ich.
Warum? Anfang Februar haben 150 Aktivist*innen das Kraftwerk #Datteln4 besetzt. Um zu berichten, haben Journalist*innen durch eine offenstehende Tür das Gelände betreten, das Geschehen dokumentiert & sind gegangen. Den Vorwurf Hausfriedensbruch klärt ein Gericht. Dachte ich.
Dann kam Polizei-Post.

„Es ist unerheblich, dass Sie für die Ihnen vorgeworfene Straftat nicht bereits rechtskräftig verurteilt wurden. Auch der Ausgang des Ermittlungsverfahrens muss nicht abgewartet werden“

Als Reporterin sei ich eine Gefahr für die öffentl Sicherheit.
Spannend, dass die Polizei RE unter Androhung von Gewahrsam Presse verbietet, öffentl Gelände rund um Datteln4 zu betreten – was örtl Berufsverbot entspricht. Spannend, dass das ohne Gerichte passiert. Spannend, dass mein Beruf in der Begründung steht, warum ich eine Gefahr sei.
Sollte sich der Verdacht des Hausfriedensbruchs nicht widerlegen lassen, bekäme ich eine Geldstrafe. Kein Berufsverbot, auch kein örtliches.

Aber laut Polizei Recklinghausen ist ihr Vorgehen das „mildeste Mittel“. Presse müsse auch nicht vor Ort sein, heißt es weiter.
Öffentl Gelände, wo regelm Demos sind: Muss Presse laut Polizei nicht betreten.

„Es besteht keine Notwendigkeit für Sie, für Ihre Berichterstattung das Gelände zu betreten. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums steht Ihnen außerhalb des Verbotsbereichs für Fragen zur Verfügung“
Im Fall von @bjokie hat das VG Gelsenkirchen das Polizeiverbot für öffentl Gelände jetzt vorläufig gekippt. Ich hab’s später erhalten, strebe dasselbe an & bin zuversichtlich. Morgen bin ich für taz vor Ort & gespannt, ab welcher Grasnarbe welche Ecke der Demo für mich tabu ist.
Triff mich, wie ich die erste Anzeige in meinem Leben bekomme und ohne Prozess zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit erklärt werde.
Als Reaktion auf die gerichtl Entscheidung behauptet die Polizei RE übrigens, im Betretungsverbot stünde: Um zu berichten, dürfe man den Bereich betreten.

Im Verbot steht aber das Gegenteil. Und: Den so „entstehenden Nachteil ggü anderen Medienvertretern“ hätte ich „hinzunehmen“
Schade, dass Pressemitteilungen nicht rechtskräftig sind.

Das von der Polizei ausgestellte Betretungsverbot hingegen, ist rechtskräftig seit Dienstag, 26.Mai 20, und soll 3 Monate gelten.

Presse: Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Vielleicht brauche ich eine Warnweste.
Schade ist auch, wenn Beamt*innen – trotz gerichtlicher Entscheidung – Pressearbeit dann doch unterbinden. „Dann können sie ja wieder klagen.“

Morgen geht #Datteln4 ans Netz. Das größte Monoblock-Steinkohlekraftwerk Europas. Presse muss arbeiten können.
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