„Es ist unerheblich, dass Sie für die Ihnen vorgeworfene Straftat nicht bereits rechtskräftig verurteilt wurden. Auch der Ausgang des Ermittlungsverfahrens muss nicht abgewartet werden“
Als Reporterin sei ich eine Gefahr für die öffentl Sicherheit.
Aber laut Polizei Recklinghausen ist ihr Vorgehen das „mildeste Mittel“. Presse müsse auch nicht vor Ort sein, heißt es weiter.
„Es besteht keine Notwendigkeit für Sie, für Ihre Berichterstattung das Gelände zu betreten. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums steht Ihnen außerhalb des Verbotsbereichs für Fragen zur Verfügung“
Im Verbot steht aber das Gegenteil. Und: Den so „entstehenden Nachteil ggü anderen Medienvertretern“ hätte ich „hinzunehmen“
Das von der Polizei ausgestellte Betretungsverbot hingegen, ist rechtskräftig seit Dienstag, 26.Mai 20, und soll 3 Monate gelten.
Presse: Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Vielleicht brauche ich eine Warnweste.
Morgen geht #Datteln4 ans Netz. Das größte Monoblock-Steinkohlekraftwerk Europas. Presse muss arbeiten können.