H. v. Mangoldt als einer der „Väter u Mütter“ des GG hatte eine andere Auffassung. Als Vorsitzender des Ausschuss für Grundsatzfragen d Parlamentarischen Rats vertrat er selbst ein rassistisches Weltbild. 1/5
Zudem veröffentlichte der Antisemit und Nationalsozialist 1939 die rechtsvergleichende Schrift Rassenrecht u Judentum, in welcher er unter Bezug auf Hitlers Mein Kampf die rechtlichen Grundlagen der Nürnberger Gesetze mit den Verfassungen der angelsächsischen Länder verglich. 2/5
Die Diskussion im Parlamentarischen Rat, an der sich Mangoldt aber auch die anderen Berichterstatter*innen beteiligten, verlief in vielen Teilen aufgrund rassistischer Grundannahmen. #Rassismus 3/5
In weiteren Passagen zeigt sich der in den Köpfen der „Mütter und Väter des GG“ ebenfalls vorhandene Antiziganismus in erschreckend deutlicher Weise, wenn von „Asozialen“ und „Zigeunerplage“ gesprochen wird. 4/5
Bedenken wir, dass auf diese Weise der Begriff der „Rasse“ in unser Grundgesetz gekommen ist, so ist der einzig logische Schritt diesen zu streichen und durch den Begriff „rassistisch“, so dass keine Schutzlücke entsteht, zu ersetzen. 5/5 @DIMR_Berlin@ISDBund
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