1.) Die Pressemitteilung der @GStABerlin findet sich im Wortlaut hier:
2.) Dort ist zutreffend von der Prüfung eines Anfangsverdachts wegen Bestechlichkeit eines Mandatsträgers, § 108e StGB, die Rede.
Es ist auch wahrlich nicht unproblematisch, dass der "Gesetzgeber" (die Parlamentarier) hier identisch mit der Gruppe tauglicher Täter ist. Andererseits sind Parlamentarier etwas anderes als Amtsträger.