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Ich habe mal einige fachliche Anmerkungen zu #Amthor:
1.) Die Pressemitteilung der @GStABerlin findet sich im Wortlaut hier:
2.) Dort ist zutreffend von der Prüfung eines Anfangsverdachts wegen Bestechlichkeit eines Mandatsträgers, § 108e StGB, die Rede.
3. Mir ist völlig unerfindlich, warum selbst ehemals seriöse Presseorgane wie z. B. @DIEZEIT nicht einmal in der Lage sind, diesen Sachverhalt richtig abzuschreiben. Stattdessen ist von Bestechlichkeit eines Amtsträgers die Rede; Amtsträger ist Philipp Amthor unstreitig nicht.
4. Soweit ich das bei überschlägiger Sichtung beurteilen kann, hat die Presse diesen Fehler durchgehend voneinander abgeschrieben;, wer damit angefangen hat, ist nicht erkennbar. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin war es jedenfalls nicht.
5. Es geht also um § 108e StGB; zu diesem Tatbestand heißt es in der Kommentierung von Thomas Fischer, die Norm zeige "eine Vielzahl gravierender Lücken" (Rdn. 7). Da verwundert es dann vielleicht schon weniger, dass die Prüfung des Vorwurfs eher kurz war.
6. Der Vorwurf scheitert dann relativ deutlich am Fehlen zweier Voraussetzungen, die in der Pressemitteilung beide genannt werden: Insbesondere müsste die inkriminierte Handlung bei der Wahrnehmung des Mandats passiert sein. Das ist im konkreten Fall ersichtlich nicht gegeben.
7. Außerdem bedarf es einer sog. Unrechtsvereinbarung; Leistung und Gegenleistung müssen aufeinander bezogen sein, im Gegensatz zur Bestechlichkeit bei Amtsträger reicht die sog. "Stimmungspflege" nicht aus. Der Begriff dürfte selbsterklärend sein.
8. Da die Umstände bei #Amthor allgemein bekannt sind, verwundert es nicht, dass die StA die Prüfung eines Anfangsverdachts in nur einem Tag geschafft hat. Kandidaten im juristischen Staatsexamen haben für so eine vergleichsweise einfache Subsumtion allenfalls wenige Minuten.
9. Dieses Ergebnis kann man dem Gesetzgeber vorwerfen, nicht aber der StA.
Es ist auch wahrlich nicht unproblematisch, dass der "Gesetzgeber" (die Parlamentarier) hier identisch mit der Gruppe tauglicher Täter ist. Andererseits sind Parlamentarier etwas anderes als Amtsträger.
10. Wir sehen also: Die Problematik ist einigermaßen komplex. Ich hätte mich gefreut, wenn sie irgendwo auch nur ansatzweise erklärt worden wäre, gefunden habe ich nichts.
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