Gegen die grundsätzlich deregulierte Lohnarbeit zu agieren, ist zwingend. Nur so können bessere Lebensbedingungen erkämpft werden - auch wenn dabei auf das bürgerliche Recht und Klasseninstanzen zugegriffen werden muss. Arbeitsschutz und Arbeitszeit sind mit der
Arbeitsverdichtung und mit der Arbeitsbelastung, der konkreten Tätigkeit, ein "Mechanismus" der Ausbeutung, die von belesenen kulturalistischen Gruppen immer mal wieder geleugnet oder verkannt wird. Zum einen, weil sie weniger körperlich gefährdet lohnarbeiten, zum anderen, weil
es in ihren Zirkeln die Nähe zum adminsitrativen Personal der Kapitalien gibt. Beim #fab e.V. in #Kassel, einem Assistenzdienst, sind nun gesundheitsgefährdende, rechtswidrige Arbeitsbedingungen festgestellt worden. Der Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab e.V.)
verdient im "Social Business" Geld, hat 600 Beschäftigte und bietet persönliche Assistenz - Hilfestellungen, Haushaltsarbeiten, Kommunikation, Organisierung - für Menschen mit Behinderung als Dienstleistung. Wie wir erfahren haben, gab es erst vor drei Tagen eine informierte
Anzeige beim Dezernat Arbeitsschutz im Regierungspräsidium Kassel. Da die Kapitalistinnen, der so genannte Arbeitgeber, immer versuchen wird und muss, Lohn einzusparen, indem er den Arbeitstag ausweitet oder die Arbeit verdichtet oder bestimmte Arbeitsqualifikationen zwar
ausführen lässt aber nicht zum wirklichen Preis einkauft, werden die als unternehmerischen Risiken bezeichneten Geldsummen als Gewinn oder Verlust immer auf dem berühmten Rücken der Arbeiterinnen ausgetragen und hinter dem berühmten Rücken der Arbeiterinnen abgerechnet.
Der Verein #fab verfolgt die Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Dies tut er zu Lasten der Beschäftigten in der Assistenz. Den Assistentinnen werden Arbeitsbedingungen aufgezwängt, die ihre Gesundheit gefährden, z.T. auch die der
Assistenznehmer, also der Kundinnen. Die Rechtswidrigkeit und die Gesundheit stellen dabei die bürgerlichen Kriterien dar, die genutzt werden müssen, um die eigenen nichtbürgerlichen Interessen zu artikulieren. Gesundheit ist dem kapitalistischen Rechtssystem nur die
funktionierende Arbeitskraft. An dieser Stelle wird die Trope, der Ausdruck und Begriff der Behinderung der "Behinderten" in ihrer Gesundheit von der Gesundheit der Arbeiterinnen getrennt. Ob die Krüppelbewegung das so vorsah, mag bezweifelt werden. Im Kapitalismus
gibt es dieses "Gesundheit ist das Wichtigste" so nur als Wunsch. Arbeiterinteressen sind jedoch geklammert im Kapital- und damit Rechtssystem (Recht ist keine Ideologie, sondern Herrschaft auf rest- oder antiphilosophischer Basis) des bürgerlichen Staates.
Beim fab in Kassel werden Assistenten mit einem Arbeitsvertrag eingestellt, der als Arbeitszeit eine Stunde im Monat nennt. Diese rechtswidrige Arbeitszeitbestimmung überträgt das wirtschaftliche Risiko auf die Beschäftigten, weil der Einsatz von Kapital, sein Vorschuss, ohne
Weiteres die Beschäftigte trägt. Und zwar immer und grundsätzlich. Mit diesen 1-Stunden-Verträgen tritt jedoch eine Verschärfung ein. Es bringt die betroffenen "Arbeitnehmerinnen", die ihre Arbeitskraft ja *geben*, in die Position von Quasi-Selbständigen und führt zu
risikobereiten Verhalten, was ihre prekäre Position dem Lohnzahler gegenüber auf die Spitze treibt, ähnlich ungelernten Stückgutlohnarbeitern: Um den Platz in einem Team um eine Assistenznehmerin herum nicht zu verlieren, werden gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen
hingenommen. Beschwerden führen hier, wie uns mitgeteilt wurde, nicht selten zum Verlust des Platzes im Team. Tritt dies ein muss von der Arbeiterin ein neues Team gefunden werden. Ob die bisherige Anzahl von Arbeitsstunden dann wieder erreicht wird, ist unsicher.
Das Beschäftigungsrisiko, das Arbeitsaufkommen und vor allem die Existenz des "Arbeitsplatzes" selbst, trägt die Arbeitnehmerin. Die Kunden bestimmen hier diesen Bestand oder Verlust von Lohn mit, weil sie qualifizierte Arbeit nicht nachfragen oder Tätigkeiten verlangen, die
von der Arbeiterin nach Standards nicht durchgeführt werden dürften. Wie uns bekannt wurde, wird die gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit auf acht oder auch maximal zehn Stunden beim fab e.V. möglicherweise systematisch missachtet. 24-Stunden-Dienste sollen
häufig, in
einigen Teams sogar die Regel sein. Noch längere Dienstzeiten, 48 oder sogar noch mehr Stunden, finden laut unseren Informationen ebenso statt. Eine tarifvertragliche Regelung oder Ausnahme durch das Regierungspräsidium zur Legalisierung der Arbeitszeitverlängerung über
zehn Stunden ist, wie wir erfuhren nicht vorhanden. Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsanalyse zu den Arbeitsplätzen in der Assistenz hat der Betrieb in seiner über 30jährigen Geschichte noch nie durchgeführt, wie uns Informierte erzählten.
Die Tätigkeit in der persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung bedarf keiner beruflichen Ausbildung. Gleichwohl werden, wie wir wissen, beim fab in Kassel Tätigkeiten im Rahmen der persönlichen Assistenz ausgeübt, für die eine mindestens
pflegerische Ausbildung vorgeschrieben ist, z.B. Stellen und Verabreichen von Medikamenten, Versorgung künstlicher Darmausgänge, Versorgung von Magensonden, Versorgung von Kathetern, Umgang mit Klistiers u.ä.
Der "Arbeitgeber" rechnet diese Leistungen ofenbar nicht mit der Krankenkasse ab (was er mangels ausgebildeter Pflegekräfte vor Ort auch nicht kann). Wir uns erläutert wurde, lässt der Käufer der Assistenzarbeit die Assistenten diese Leistungen nach Wunsch der Kundinnen
erbringen. Informierte erklärten uns, dass Assistenten, die ohne Pflegeausbildung Behandlungspflege ausüben, sich mindestens in eine rechtliche Grauzone und sind fachlich offensichtlich überfordert. Es wird noch komplizierter. Wegen des 1-Stunden-Arbeitsvertrags können
sie nicht wirklich und offen angewiesen werden, diese riskanten Tätigketen auszuüben. Lehnten die Arbeitnehmerinnen diese Tätigkeiten ab, stünde allerdings die Beschäftigung in Frage. Wir bewegen uns hier auf dem "Spielfeld" des regulierten Kapitalismus, wie er gerne von
aufgeklärten Liberalen gefordert wird. Zu fragen wäre darum nicht nur, in wievielen weiteren Betrieben der Dienstleistung im Bereich "Care" solche irren Verhältnisse bestehen, sondern, ob diese nicht die natürlich auch staatlich polit-ökonomisch gewollte "Regel" eben darstellt.
Wie wir erfuhren, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalysen für die Arbeitsplätze in der persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung in der über dreißigjährigen Zeit des Bestehens des Betriebs fab noch nie durchgeführt wurden. Es macht den Eindruck, dass
der "Arbeitgeber" bewusst gegen die Gesetze zum Schutz der Arbeiterinnen verstößt. Und das auch in Verbindung mit fehlenden Überprüfungen seitens der Aufsichtsbehörde, die Dienstpläne und Gefährdung zu prüfen hätte, hier aber die Stellung der Kapitalie einnimmt.
Die Geschäftsführerin des fab e.V., Elke Thimsen, gibt die Verstöße auf einem Kongress des Paritätischen Gesamtverbandes offen zu, siehe insbesondere ab Minute 4:30. Der Wertedialog, der da geführt wurde, meint offensichtlich und offen hörbar vor
die Werte der Lohnkostenersparnis und der "Care Revolution" von oben.
Weisheiten zur Situation: Welthandel ist Konkurrenz, was Wirtschaftskrieg impliziert. Die BRD, der offizielle Staat, nutzt den Territorial-Krieg gegen die Ukraine und Russlands Koop mit China für einen weiteren Versuch, zur Führungsmacht zu werden, im Maßstab EU, in der Rolle
eines Aspiranten, der scheitern wird, anderenfalls aber zurückfällt hinter engste Verfolger. Gelingt der Wirtschaftskrieg nicht, steht militärischer Krieg an. Kern des ökonomischen Kriegführens sind kalkulierte Vorteile für nationale Kapitalien. Die Bevölkerung wird zur
Das Echauffieren über Porschefahrer entkommt auch dem Nacherzählen des modernen Mythos nicht. Die Marke und die vergleichsweise preisgünstige Ikone kulturellem und ökonomischem "Kapital" gewisser Oberschichten mit dem German Car weltweit zum Negativsignum des Liberalismus zu
verdeuten, Autos brennen zu lassen, Status zu bekämpfen, sieht das ärmliche Bedürfnis daran und arbeitet sich an der Angriffsfläche ab. Freiheit und Mobilität, eine Illusion, wie Iggy Pop mit seinem roten Ferrari (?) weiß, im schnellen Wagen, das Erleben der edlen Verarbeitung,
die 15-of-Fame-Exklusivität, die Dauerhaftigkeit des Lacks, das bessere Leben und die Angmessenheit der Selbstrepäsentanz, Aufwertung der eigenen Person, wie das Biberfell vermögender Wikinger, das Bijou, weil kitschige, der übertriebenen Entwertung des Edellosen, werden
Das betrifft den als Gesellschaftsumbau bezeichneten Umwälzungsprozess ("Transformation" im Jargon der akademischen Linken, die einen bestimmten Revolutionsbegriff aufgegeben hat) des Sozialen, destruktive, das heißt gewaltsame Momente eingeschlossen und den
mehr als metaphorischen Boden (siehe das, nunja Symbolfoto), der auf-bereitet werden muss, nachdem sie übliche weiße, nennen wir es Kontertransformation diesen zerstört hat. Haben wird?
Wer betreibt noch politische Ökonomie, kritisch? Zitat: "Darstellung der Möglichkeit einer gesamtwirtschaftlichen Arbeitszeitrechnung, die ganz ohne Geld oder algorithmische Markt- bzw. Bedarfssimulationen auskommt." Hier die Besprechung
der Initiative Demokratische Arbeitszeitrechnung von Günther Sandlebens Buch _Gesellschaft nach dem Geld. Arbeitszeitrechnung als Alternative_: arbeitszeit.noblogs.org/post/2022/07/3…
Subjektiv befragt: Würde die Summe auf dem "Konto" Zeit statt Geld betragen, wäre der individuell mögliche Konsum dann von der Summe der geleisteten Arbeitsstunden abhängig?
der bei Lehrern Ferien heißt und der die Pausenlosigkeit des Stoffwechsels mit Surplus bestätigt. Die Urlauberinnen kehren zurück in ihren Staat, ausgeruht, wieder effizient am Platz ihrer Arbeit. Überhaupt wird über Urlaub und Reisen zuviel gezeigt (Fotos).
Die Postkarten-Ansichten von der "Arbeitsstelle" bleiben aus oder sind Marketingaktion.
Aus dem "Thomé Newsletter 29/2022" vom 31.07.2022 (nicht formatiert, Hashtags WRKSHP): Grundsätzlich besteht für Leistungsbeziehende nach dem #SGB II und SGB XII
ein Übernahmeanspruch der Unterkunfts- und #Heizkosten in tatsächlicher
Höhe (so § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm § 67
Abs. 3 SGB II/§ 35 Abs. 1 S. 1
SGB XII iVm § 141 Abs. 3 S. 1 SGB XII). Dieser Übernahmeanspruch ist aber
bereits eingeschränkt, wenn die Leistungsbeziehenden zuvor wirksam zur
Kostensenkung aufgefordert wurden (§ 67 Abs. 3 S. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3
S. 3 SGB XII). In dem Fall einer horrenden Abrechnung wird gewiss ein
Übernahmeanspruch im Rahmen der Wohnraumsicherung nach § 22 Abs. 8 S. 2
SGB II/bzw. § 36 Abs. 1 S. 21 SGB XII) bestehen. Im SGB XII kann der
Übernahmeanspruch auch noch wegen restriktivster