Ich habe den Entwurf der "COVID-19-Notsituationsverordnung" gefunden, Es kann losgehen. Alles, was ich hier schreibe, gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass auch ich nicht gehindert ist,mich zu irren und später klüger zu werden.
Zunächst einmal gilt, wie schon bei der "COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung", dass die Maßnahmen nur zulässig, wenn entsprechende empirische Evidenz ihrer Notwendigkeit besteht, sie verhältnismäßig sind und das gelindeste zum Ziele führende Mittel darstellen.
Das kann schon mal jeder für sich beurteilen. Der Umstand, dass es auch unterschiedliche ExpertInnenmeinungen aus epidemiologischer Sicht geben mag, dürfte eher zugunsten der Regierung ausschlagen, solange sie sich auf nachvollziehbare Expertise stützt..
Ein Knackpunkt aus der SchutzmaßnahmenVO ist ausgeräumt: Die neue VO spricht wie die gesetzliche Grundlage vom "privaten Wohnberereich" und nicht mehr "eigenen privaten Wohnbereich".
Spannende Frage ist, wen man noch wo treffen darf. Wer seine Freunde besucht, verlässt den privaten Wohnbereich und darf das eben nicht mehr, um Freunde zu besuchen, sondern nur für die erlaubten Zwecke und darunter fällt der Kontakt zu "einzelnen wichtigen Bezugspersonen."
Kann ein befreundetes Pärchen "Bezugsperson" sein. Die Verordnung spricht nicht von "einer Bezugsperson", sondern von "einzelnen". Würde also sagen, ja. Wer ist überhaupt "Bezugsperson"?
Laut Verordnung jemand, mit dem "in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird." Was bedeutet "Kontakt"? Muss dieser Kontakt in Präsenz erfolgt sein oder reichen Whatsapp-Kontakte auch aus?
Ich würde meinen, auch virtuelle Kontakte zählen. Sonst haben ja viele Leute überhaupt keine Bezugsperson. Aber was meint die Twitteria?
Dürfen also drei Freunde miteinander joggen oder radfahren? Nach den Intentionen des Verordnungsgebers wohl nicht, sofern man sie nicht als "einzige wichtige Bezugspersonen" einstufen kann. Sie dürfen zwar jeweils für sich Sport ausüben (körperliche und psychische Erholung).
Aber das alles ist nicht so klar, dass ich da die Hand ins Feuerlgen würde. Wie viele "wichtige Bezugspersonen" kann übrigens ein Mensch haben? Viele, würde ich sagen. Also warum nicht jeden Tag eine andere Bezugsperson treffen?
Und ich darf wohl auch jemanden zufällig auf der Straße treffen und ein paar Worte mit ihm wechseln. Die Frage ist halt, wie lange? Fünf Minuten, eine Stunde?
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Ich musste meinen ersten #massentests Tweet löschen neu starten, weil ich etwas übersehen hatte: Jetzt also hoffentlich richtig: Klarerweise bedürfen Massentests einer gesetzlichen Grundlage, da es sich um einen Grundrechtseingriff handelt.
Das COVID-19-MG ermöglicht so etwas nicht. § 5 Abs. 1 EpiG erlaubt dies nur hinsichtlich "kranken, krankheitsverdächtigen (!) und ansteckungsverdächtigen (!) Personen.
Symptomlose Personen ohne nachweislichen Kontakt zu einer infizierten Person, sind aber nicht "verdächtig". Daher scheidet diese Möglichkeit aus.