Ich musste meinen ersten #massentests Tweet löschen neu starten, weil ich etwas übersehen hatte: Jetzt also hoffentlich richtig: Klarerweise bedürfen Massentests einer gesetzlichen Grundlage, da es sich um einen Grundrechtseingriff handelt.
Das COVID-19-MG ermöglicht so etwas nicht. § 5 Abs. 1 EpiG erlaubt dies nur hinsichtlich "kranken, krankheitsverdächtigen (!) und ansteckungsverdächtigen (!) Personen.
Symptomlose Personen ohne nachweislichen Kontakt zu einer infizierten Person, sind aber nicht "verdächtig". Daher scheidet diese Möglichkeit aus.
Es kann aber wohl auch der öffentliche Diesntgeber nicht einfach LehrerInnen, Kinderbetreuungspersonen und andere zu einem Massentest schicken, ohne dass eine gesetzliche Grundlage vorhanden wäre.
Allerdings gibt es den § 5a EpiG. ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1950/…
Solche Sceening-Programme könnten jedenfalls einzelne Berufsgruppen betreffen, wie etwa LehrerInnen u.a. ABER: Gemäß § 5a Abs. 3 ist die Teilnahme nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a Datenschutz-Grundverordnung zulässig.
In dieser Bestimmung geht es um die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ohne solche Einwilligung ist aber weder eine Absonderung noch eine sonstige Maßnahme gegen die betreffende Person möglich, wenn sich ergibt, dass sie positiv ist.
Daher: eine hinreichende gesetzliche, verfassungskonforme Grundlage muss her. Und zwar bis zum 7.12.

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14 Nov
Ich habe den Entwurf der "COVID-19-Notsituationsverordnung" gefunden, Es kann losgehen. Alles, was ich hier schreibe, gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass auch ich nicht gehindert ist,mich zu irren und später klüger zu werden.
Zunächst einmal gilt, wie schon bei der "COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung", dass die Maßnahmen nur zulässig, wenn entsprechende empirische Evidenz ihrer Notwendigkeit besteht, sie verhältnismäßig sind und das gelindeste zum Ziele führende Mittel darstellen.
Das kann schon mal jeder für sich beurteilen. Der Umstand, dass es auch unterschiedliche ExpertInnenmeinungen aus epidemiologischer Sicht geben mag, dürfte eher zugunsten der Regierung ausschlagen, solange sie sich auf nachvollziehbare Expertise stützt..
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