Damiano Canapa, Professor @FDCA_UNIL, ich und Dr. Elena Cima @unige_ise publizierten heute einen Beitrag in der Fachzeitschrift Jusletter von @Weblaw. Wir entkräften drei Missverständnisse zur #KVI#UVI. Wir sagen (thread):
1. Die 🇨🇭 greift nicht in die Souveränität anderer Staaten ein. Die Initiative schafft keine neuen Verpflichtungen für einen anderen Staat. Sie trägt dazu bei, wirtschaftliche Aktivitäten zu verhindern, die zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden im Ausland führen.
2) Sorgfaltspflicht heisst nicht, dass das Unternehmen für alles haftbar ist, was schief gehen kann. Aber das Prinzip "aus den Augen, aus dem Sinn" soll nicht mehr gehen. Die Pflichten aus dem Initiativtext beziehen sich auf die Aktivitäten des Unternehmens, nicht darüber hinaus.
3) Es ist nicht verlangt, dass ein Unternehmen alles kontrolliert, was in seiner Lieferkette passiert. Die Haftung gibt es nur für Schäden durch kontrollierte Unternehmen, blosse Geschäftsbeziehungen allein reichen nicht aus. Es gibt ganz klar keine Beweislastumkehr.
Der Verlag erlaubt freundlicherweise den Autoren und Autorinnen, eigene Texte ohne Sperrfrist auf der eigenen Website zu veröffentlichen (merci @Weblaw!), was ich hier für diejenigen gemacht haben, die keinen Jusletter-Zugang haben. iusgentium.ch/wp-content/upl…
Was immer man zur #KVI#UVI denkt: Ich finde es sehr wichtig, dass man korrekte und vertiefte Informationen hat, um zu entscheiden, ob man Ja oder Nein stimmt. Ich beantworte gerne Fragen, auf Deutsch oder Französisch.
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Damiano Canapa, prof. à la @FDCA_UNIL, moi-même et la Dr. Elena Cima @unige_ise répondent à trois malentendus qui reviennent régulièrement dans le débat lié à l'initiative #MultinationalesResponsables#UVI#KVI. Notre analyse :
1 ) La 🇨🇭 ne porte pas atteinte à la souveraineté d’autres Etats. Elle ne crée aucune nouvelle obligation pour un autre Etat. Elle contribue à empêcher l’exercice d’activités économiques qui mènent à des abus des droits humains ou à des dommages environnementaux à l’étranger.
2) Une entreprise n’est soumise à aucune obligation d’améliorer le respect général des droits humains ou la protection de l’environnement dans l’Etat hôte. Diligence raisonnable = « do no harm », mais absence d'attentes sans limite.