Der Pressesprecher der @goetheuni hat inzwischen eingeräumt, dass er mir gegenüber falsche Tatsachenbehauptungen in Bezug auf die Dissertation von Herrn #Drosten kommuniziert hat: Es soll in Wahrheit gar kein Revisionsschein existieren, ...
... mit dem Herr #Drosten vermeintlich die Veröffentlichung der Ergebnisse seiner Dissertation in drei Teilaufsätzen nachgewiesen haben soll.
Warum wurde das Ergebnis, welches in der Zusammenfassung auf Seite 103 der Dissertation aufgeführt wird:
„Bisher wurden sechs HBV-positive und zwei HIV-1 positive Blutspenden identifiziert, die bei alleiniger serologischer Testung zur Transfusion freigegeben worden wären.“, ...
... in keinem der drei genannten Teilaufsätze veröffentlicht, sondern in zwei anderen Publikationen, die erst Monate nach Einreichung der Dissertation veröffentlicht worden sind?
Auch in Bezug auf den Verbleib der drei von Herrn #Drosten vermeintlich abgelieferten und vermeintlich durch einen Wasserschaden beschädigten Pflichtexemplare der Dissertation, behauptet der Pressesprecher inzwischen, dass zwei davon verschwunden seien.
Fazit: Der Pressesprecher der @goetheuni wird nicht nur erklären müssen, warum er mir diese Geschichte vom „Revisionsschein“ aufgetischt hat, sondern er wird auch erklären müssen, warum das wichtigste Ergebnis der Dissertation nicht in den drei Teilaufsätzen veröffentlicht wurde!
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Die @goetheuni behauptet, dass Herr #Drosten die Ergebnisse seiner Dissertation in drei Teilaufsätzen aus den Jahren 2000 und 2001 veröffentlicht hätte und daher seiner Veröffentlichungspflicht nachgekommen sei.
Das ist in mehrfacher Hinsicht unwahr.
Das wichtigste Ergebnis der Dissertation "Bisher wurden sechs HBV-positive und zwei HIV-1 positive Blutspenden identifiziert, die bei alleiniger serologischer Testung zur Transfusion freigegeben worden wären." wurde z. B. erst nach der Einreichung der Dissertation veröffentlicht.
"So wurden zwischen 1997 und 2002 in einer Studie insgesamt 3,6 Mio Blutspendeproben in Mitteleuropa auf HCV und HIV-1 (Roth, WK et al. Transfusion 2002; 42:862-868.) und HBV (Roth, WK et al. Transfusion 2002; 42:869-875.) mittels NAT getestet. [...]
Der Pressesprecher der @goetheuni hat entweder die Unwahrheit über den von Herrn #Drosten vorgelegten „Revisionsschein“ geäußert oder aber der „Revisionsschein“ wurde inzwischen vernichtet, weil die @goetheuni nicht riskieren wollte, dass das Dokument als Fälschung enttarnt wird.
Es drängt sich nun aber auch die Frage auf, warum Herr #Drosten dieses Narrativ mit dem Revisionsschein nicht selbst richtiggestellt hat?
Tatsache ist jedenfalls, dass Mitarbeiter der @goetheuni mit allen Mitteln versuchen, den Umstand zu verschleiern, dass Herr #Drosten die Frist zur Veröffentlichung seiner Dissertation schuldhaft versäumt hat.
An alle 80 Millionen Hobby-Virologen: In welcher Promotionsordnung ist der im folgenden Tweet zitierte Absatz enthalten?
"Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte und die Gebühren verfallen."
Wo befinden sich die Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Prof. Dr. med. Hendrik Streeck?