Im Frankfurter Völkermord-Prozess hat die Nebenklage heute die Neubewertung der Anklage gefordert. Ziel: geschlechtsbezogene Gewalt an #jesidischen Frauen und Mädchen muss als Verbrechen gegen die Menschlichkeit Teil der Anklage werden #YazidiGenocideTrial.
Bisher wird der Angeklagte Taha Al J. zwar wegen Versklavung und Folterung von zwei jesidischen Frauen angeklagt, die Tat wurde aber nicht als geschlechtsbezogene Verfolgung behandelt. #universaljurisdiction
Dabei waren geschlechtsbezogene Gewalttaten unter dem #IslamischenStaat keine Gelegenheitstaten, sondern wurden gezielt und systematisch gegen #Jesid*innen und andere religiöse Minderheiten eingesetzt. Dies haben mehrere Sachverständige im Frankfurter Prozess bestätigt.
Durch das Versäumnis, die geschlechtliche Dimension der Taten anzuerkennen, besteht das Risiko einer unvollständigen Strafverfolgung, da die Anklage lediglich eine Auswahl und nicht das volle Ausmaß der Verbrechen widerspiegelt, die der Angeklagte begangen haben soll.
Heute hat der Sachverständige Guido Steinberg @swp im Frankfurter #YazidiGenocideTrial (Tag 9) ausgesagt: er bestätigt, dass ausnahmslos jesidische FRAUEN vom IS versklavt wurden, keine Männer! Dies spricht für die Begehung „geschlechtsbezogener Verfolgung“ gem. § 7 VStGB. (1/4)
Weil Menschenrechtsverletzungen an Frauen in Konflikten systematisch begangen werden, hat sich Dtschl. 2002 entschieden, den Tatbestand der „geschlechtsbezogenen Verfolgung“ ins Völkerstrafgesetzbuch zu schreiben. Heute, 18 Jahre später, gibt es keine einzige Anklage! (2/4)
Damit bleibt das Schicksal der jesidischen Frauen und Mädchen unberücksichtigt. Denn die bisherige Verfolgungsstrategie der @GBA_b_BGH lässt den Geschlechtsbezug außen vor. Es ist an der Zeit, die Klage um diesen Gesichtspunkt zu erweitern. Die Wahrheit ist immer konkret! (3/4)