Ungeheuerlich! Absolut ungeheuerlich! Der Kompromiss(!) bei Kinderrechten im Grundgesetz fällt noch hinter(!) die UN-Kinderrechtskonvention zurück, über die schon jetzt entgegen(!) dem bestehenden Verfassungsrecht Kindeswohlverletzungen(!) gerechtfertigt werden könnten. 1/X
Das Kindeswohl ist im derzeitigen Verfassungsrecht die Schranke des Elternrechts. Kindeswohlverletzungen können somit keinesfalls gerechtfertigt werden. Demnach hebt schon der Bezug auf die UN-Kinderechtskonvention diese absolute Schranke auf und dieser Kompromiss lässt jede ...
... willkürlich Verschiebung möglich werden. Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist nicht der Schutz der Kinder, sondern "dass die Rechte der Eltern keinesfalls geschmälert werden, so Torsten Frei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union." Der Staat hat gegenüber den ...
... Kindern ein Schutzaufgabe. Diese ergeben sich aus den Schutzpflichten der Grundrechte. Daran ist der Staat gebunden. Das ausdrückliche Ziel von "Kinderrechte im Grundgesetz", die Kinderrechte durch klare(!) Sichtbarmachung zu stärken wird mit diesem Gesetzentwurf nicht ...
... erfüllt, sondern bewusst unterlaufen, weil "Verschiebungen zugunsten des Staates [also dessen Schutzpflichten] seien für die Union allerdings nicht akzeptabel gewesen, betont er." Das Ziel war also von vornherein, die Kinderrechte auszuhebeln. ...
... Und das hier ist der Grund. Die religiöse Genitalverstümmelung des männlichen Kindes soll über die Verfassung gerechtfertig werden können.
Skandalös auch das hier von Unions-Fraktionsvize Frei. Als wenn die einfachgesetzlichen Normen gerade zu Kinderrechten unabhängig von der Verfassung existieren würden. Das Gegenteil ist der Fall. Diese Rechtsnormen müssen die "objektive Wertordnung" der Verfassung umsetzen. ...
... Das was Frei behauptet stellt die Systematik auf den Kopf. Und solche Figuren entscheiden in diesem Land über die Verfassung, über fundamentale Menschenrechte der Schwächsten in dieser Gesellschaft um die Religion wieder zum Primat machen zu können.
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