Revolution, Baby! Frauen: Ihr glaubt, Ihr verdient weniger als vergleichbare männliche Kollegen? Dann könnt Ihr Euch jetzt wirksam dagegen wehren. Denn heute hat das BAG aus dem verkorksten Entgelttransparenzgesetz ein wirksames Gesetz gemacht. is.gd/q2MdBS (1/6)
So geht´s: Ihr stellt eine Anfrage nach Entgelttransparenzgesetz, direkt beim Arbeitgeber, oder über den Betriebsrat, das ist egal. Das dürfen übrigens auch arbeitnehmerähnliche, also viele freie Mitarbeiterinnen. (2/6)
Ihr bekommt nun einen Mittelwert, den sog. Median, der männlichen Gehälter. Ist der höher, muss Euer Arbeitgeber beweisen, dass es dafür sachliche Gründe gibt, zB mehr Berufserfahrung. Der Unterschied zu früher? (3/6)
Frauen, die glauben, diskriminiert zu werden, müssen das nicht mehr vor Gericht belegen – weil das schlicht nicht geht. Und Arbeitgeber kommen jetzt nicht mehr davon, indem sie irgendetwas als Begründung aufs Papier schreiben. (4/6)
Denn ab heute müssen sie BEWEISEN, dass es sachliche Gründe für eine ungleiche Bezahlung gibt. Damit gelten nun in punkto #EqualPay auch bei der frühen Beweislastumkehr die Grundsätze der EuGH-Rechtsprechung in Deutschland. (5/6)
Ein herzlicher Dank an die Abteilungsleiterin einer niedersächsischen Versicherung, die das Präzedenzurteil durchgefochten hat. Ein Riesen-Schritt in Richtung #EqualPay. 👏👏👏🎉🎉🎉(6/6)