Es gibt wohl kaum Orte in Deutschland, an denen Grundrechte so wenig gelten wie in Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Wir @freiheitsrechte klagen heute mit vier #Geflüchteten gegen die völlig unverhältnismäßige Hausordnung der LEAs in Baden-Württemberg.👉freiheitsrechte.org/hausordnung 1/9
Die Hausordnung verbietet jede politische Betätigung, die Geflüchteten dürfen keinen Besuch empfangen, es gibt täglich Zimmer- und Taschenkontrollen. Alltägliche Haushaltsgegenstände sind verboten, einen Schlüssel zu ihrem Zimmer erhalten die Bewohner*innen nicht. 2/9
Dabei leben #Geflüchtete Monate und teilweise sogar Jahre in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Wie sich das Leben dort anfühlt und warum sie gegen die Hausordnung klagen, berichten drei der Kläger sehr eindrücklich hier: freiheitsrechte.org/iv-hausordnung 3/9
„Wir sind Geflüchtete. Wir werden aber kontrolliert als seien wir Verbrecher oder Kleinkinder“, sagt einer der Kläger im Interview. 4/9
Die restriktiven Regeln und pauschalen Verbote sind reine Schikane und weder zum Schutz anderer Bewohner*innen noch aus Sicherheitsgründen erforderlich. Denkbar wären z.B. Besuchszeiten oder Verbote, die an eine konkrete Gefahr anknüpfen. 5/9
Auch die anlasslosen Zimmerkontrollen sind unverhältnismäßig. Die Schlafzimmer in der Unterkunft sind der einzige Ort, an dem sich die Geflüchteten zurückziehen können. Als private Wohnräume gilt für diese Zimmer das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. 6/9
Ohnehin dürfen derart weitreichende Grundrechtseingriffe nicht in einer Hausordnung geregelt werden, sondern bedürfen einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. 7/9
Unsere Klage richtet sich gegen die Hausordnung der LEA Freiburg. Die gilt aber wortgleich in ganz Baden-Württemberg und auch in anderen BLern gibt es ähnliche Regeln. Wir wollen ein Grundsatzurteil erstreiten, denn es darf in Deutschland keine grundrechtsfreien Räume geben. 8/9
Wenn ihr unsere Arbeit zum Grundrechtsschutz in Geflüchteten-Unterkünften unterstützen möchtet, dann werdet bei uns Fördermitglied! 👇freiheitsrechte.org/foerdermitglie… 9/9

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3 Dec 20
Super aufbereitet im aktuellen Menschenrechtsbericht des @DIMR_Berlin: Schwerkranke Asylsuchende werden abgeschoben, weil von ihnen beim Nachweis eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernis quasi Unmögliches verlangt wird. Das Thema beschäftigt auch uns @freiheitsrechte 1/9
Viele #Geflüchtete sind von Krieg und Verfolgung schwer traumatisiert. Wenn sich eine schwerwiegende psychische Erkrankung durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern würde, ist dies eigentlich (!) ein Abschiebungshindernis – @DIMR_Berlin beschreibt die bittere Realität:
Obwohl es dafür keine empirische Grundlage gibt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass #Geflüchtete Krankheiten nur vortäuschen, um eine Abschiebung zu verhindern und hat die gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis immer weiter verschärft. 3/9
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