Am 26. 4. wurde die Einführung des #Distanzunterrichts an den Schulen und des Notbetriebs an den Kitas beschlossen.
❓Warum gilt im Kreis Stormarn nicht die Regelung der "#Bundesnotbremse" (Umsetzung ab Inz. >165 Neuinfektionen je 100.000 Einw. in 7 Tagen)?
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❓Warum musste bereits ab einem Wert von 100 geschlossen werden?
❗️Diese Maßnahmen wurden vom Sozialministerium in Kiel (in Abstimmung mit dem Bildungsministerium) entschieden. Der Kreis wurde zwar angehört, konnte aber nicht mitentscheiden. ...
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... Dennoch haben wir diese Vorgaben zu respektieren und per Allgemeinverfügung umzusetzen.
Die Begründung des Landes stellt darauf ab, dass bereits vor Einführung der "Bundesnotbremse" festgelegt wurde, dass ...
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... in Schleswig-Holstein Distanzunterricht an Schulen und Notbetrieb in Kitas bereits ab einer Überschreitung des Wertes "100" umzusetzen ist.
Anderenfalls hätte es z.B. in OD, PI und RZ bei gleicher Ausgangslage unterschiedliche Maßnahmen gegeben.
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Dies war verständlicherweise nicht gewollt. Vielmehr sollte in SH die Grenze von "100" unverändert und einheitlich gelten.
❗️Es ist inzwischen vom Land entschieden worden, die Schließungen noch bis zum 7.5. zu verlängern.
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Wenn die Inzidenz in #Stormarn nun weiterhin (wie seit Mittwoch der Fall) konstant unter dem Wert von 100 liegt, wird die 'Bundesnotbremse am 6. 5.beendet. Damit könnten die #Schulen und #Kitas ab Montag, 10. 5. , wieder geöffnet werden.
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