#Plagiatsvorwürfe gegen Annalena #Baerbock. Was ist dran?
Spoiler: 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧𝗦, da bloße Übernahme von Sachinformation, wörtlicher Rede und zudem kein Zitiergebot in Populärliteratur: Ein Thread: 👇
Vorab: Der „Blog für wissenschaftliche Redlichkeit“, setzt sich seit Mai 2021 alleine negativ mit Baerbock auseinander. Aber gut. Dass er sich offenbar zur Aufgabe gesetzt hat, sich kritisch auf Frau Baerbock zu konzentrieren, ist nicht verboten. Es kommt auf die Inhalte an: /1
Vorwurf Nr. 1:
Baerbock wird vorgeworfen eine Textpassage eines amerikanischen Politikwissenschaftlers übernommen zu haben. Die Aussagen, die sowohl in dessen als auch in Baerbocks Buch vorkommen, sind jedoch Einschätzungen des Pentagons. Konkret geht es um eine /2
Einschätzung des Pentagons zum Klimawandel. Logischerweise sind Einschätzungen einer Organisation auch im Wortlaut zu übernehmen. Warum sollte man diese umformulieren. Dass es sich nicht um eigene Gedanken handelt macht Baerbock auch dadurch deutlich, dass /3
sie – wie auch der amerikanische Autor – den Urheber Pentagon durch Konjunktiv deutlich macht: „das Chaos könne dazu führen dass“. Die Übernahme von wörtlicher Rede ist kein Plagiat. /4
Und selbst wenn Baerbock das Buch des amerikanischen Autors als Quelle verwendet hat, besteht hierin kein urheberrechtliches Plagiats-Problem, da es sich um Sachinformation (was sagt! das Pentagon) handelt. /5
Vorwurf Nr. 2
Baerbock wird vorgeworfen, Ausführungen aus einem Blog übernommen zu haben. Konkret geht es hier um diejenigen Folgen des Klimawandels, die die Wertschöpfungskette von Unternehmen negativ beeinträchtigen können. /6
Richtig ist, dass die Ausführungen sich sehr ähneln. Ein Plagiat ist dies indes nicht. Denn es handelt sich auch hier um reine Sachinformationen. Wenn nun mal Wetter, Straßenschäden, Rohstoffknappheit diejenigen Folgen des Klimawandels sind, die Unternehmen hart treffen, / 7
kann dieser Befund natürlich in anderen Publikationen übernommen werden. Der entsprechende Satz genießt mangels Schöpfungshöhe auch keinen urheberrechtlichen Schutz. In einem populären Sachbuch wird auch nicht zitiert. /8
Vorwurf Nr. 3
Baerbock wird in abenteuerlicherweise ein Plagiat vorgeworfen, weil sie diejenigen Staaten aufzählt, die an einem bestimmten Tag der Europäischen Union beigetreten sind. Was soll sie nach Meinung des Autors des Blogs denn tun, um insoweit nicht abzuschreiben? /9
Einfach ein paar Länder weglassen oder vertauschen, damit man sich von der Vorlage entfernt? Soweit die Formulierung ähnlich zur Vorlage ist, gilt erneut, dass eine reine Aufzählung Sachinformation keinen urheberrechtlichen Schutz genießt und insoweit kein Plagiat vorliegt. /10
Vorwurf Nr. 4
Völlig absurd: Baerbock wird vorgeworfen, eine Passage aus dem Spiegel abgeschrieben zu haben, in der es um die Höhe von Holz-Hochhäuser in Chigago, Amsterdam und Tokio geht. Was soll sie tun. Die Zahlen der Höhe abwandeln? Kein Plagiat, reine Sachinformation. /11
Vorwurf Nr. 5
Hier geht es um einen Plan der Regierung zur Ermittlung von Wohlstandskritieren. Baerbock soll aus Wikipedia abgeschrieben haben. Der Vorwurf geht offensichtlich fehl: Denn es gibt nunmal diesen Plan, er ist also Sachinformation, nicht urheberrechtlich geschützt/12
Zudem ist der Text auch nicht besonders dicht an Wikipedia dran. Selbst wenn er von dort abgeschrieben wäre, stellt dies kein Plagiat dar, da die textliche Wiedergabe eines real existierenden Regierungsplans selbstredend keine urheberrechtliche Leistung ist. /13
Außerdem: Jeder Autor, der ein Populärliteratur, auch ein Sachbuch schreibt, hat irgendwo seine Informationen her. Zitiergebote gibt es hier aber bekannterweise nicht. Soweit Texte wörtlich übernommen werden, ist dies rechtlich völlig unproblematisch, /14
sofern diese Texte nicht urheberrechtliche geschützt sind, was bei der Wiedergabe von Daten, Fakten oder Zitaten offensichtlich nicht der Fall ist. /15
Dass @RolandTichy und @_donalphonso ohne Prüfung die Plagiatsvorwürfe übernehmen, spricht Bände. Sie entbehren indes der Grundlage. /16 end (sorry für Doppelpost)

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