Hallo zusammen, ich (KrHs-ler, nicht med. Verwaltung, seit > 15 Jahren ) wollte in die Gruppe eine Information unseres Betriebsrates bezüglich Impfpflicht für Pflegekräfte stellen. Aber die Chefin hier meint, ich soll noch ein paar Infos zu mir und Corona machen.
Ich bin räumlich relativ weit weg vom Stationsbetrieb, aber relativ nah an der Coronabürokratie.
Corona halte ich für inszeniert, als die letzte Chance von ein paar einflußreichen alten Männern und Frauen, vor ihrem Ableben noch ihren langgehegten Traum von der Neustaltung der Weltordnung zu verwirklichen. Auf dem Rücken des medizinischen Personals.
Nun zum eigentlichen Grund der Nachricht, die Information unseres Betriebsrates an die Pflegekräfte zur Impfpflicht:
IMPFPFLICHT JA ODER NEIN ?
Anders als in Frankreich und Griechenland ist in Deutschland für Pflegekräfte keine ausdrückliche Impfpflicht geplant. In der Praxis und im Infektionsschutzgesetz deutet sie sich allerdings indirekt an.
Für Pflegekräfte könnte diese Frage bald nicht nur eine Gewissensentscheidung, sondern eine existentielle Frage werden.
Zwar herrschen in Deutschland keine Verhältnisse wie in Italien, wo impfunwillige Angestellte des Gesundheitsdienstes bis zum Jahresende ohne Lohn und Arbeit auskommen müssen, falls keine anderweitige Verwendung für sie ohne Patientenkontakt gefunden wird.
Rechtsgrundlage für die Freistellung von der Tätigkeit ist ein Dekret der Regierung in Italien vom 1. April dieses Jahres, wonach für Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes faktisch eine Impfpflicht gilt.
Gewerkschaft ver.di verweist auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers
Aber auch in Deutschland gibt es die Nebenpflicht eines Beschäftigten, seinem Arbeitgeber keinen Schaden zuzufügen
Diese Nebenpflicht wiege gerade bei Berufsgruppen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen „deutlich schwerer“ als die Tatsache, dass keine Impfpflicht besteht.
Auch die Gewerkschaft ver.di warnt: „Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Impfpflicht. Beschäftigte müssen sich auch nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen.
Der Arbeitgeber hat aber ein Direktionsrecht (oder Weisungsrecht) und ist für den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich.
Das kann bedeuten, nicht geimpfte Beschäftigte aus Gründen des Gesundheitsschutzes umzusetzen, zum Beispiel sie nicht mehr auf Stationen mit besonders gefährdeten Patientengruppen einzusetzen.
Wer eine Impfung aus welchen Gründen auch immer verweigert, muss also auch hierzulande mit einer internen Umsetzung oder gar Freistellung rechnen.
So hat es z. B. bei der Caritas bislang zwar noch keine Sanktionen gegen Mitarbeiter gegeben, aber impfunwillige Mitarbeiter sind anderweitig eingesetzt worden. Das Klinikum Ludwigshafen befragt Bewerber auf ihre Haltung zur Corona-Impfung vor der Einstellung.
Im Infektionsschutzgesetz steht das Wort „Beschäftigungsverhältnis“
Die „Verunsicherung bei Arbeitgebern und Pflegekräften“ habe zugenommen, seit die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz vor einem Jahr mit dem § 23a ergänzte, betont die immerda GmbH in Oldenburg in dem nach eigenen Angaben meistgelesenen Artikel ihres Webseiten Blogs.
Der ambulante Intensivpflegedienst weist darauf hin, dass alle Arbeitgeber in Kliniken, Arztpraxen und Pflegediensten ihre Angestellten nicht nur nach ihren Impfungen befragen dürfen.
Die in dem Gesetz vorkommende Formulierung „über Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“ bedeute immerhin auch, dass es fraglich sei, ob jemand überhaupt weiter beschäftigt werden könne.
Insbesondere dann, wenn keine passenden freien Stellen für ungeimpfte Mitarbeiter vorhanden sind, auf die der Arbeitgeber sie umsetzen könne. Gleiches gilt auch, wenn der damit verbundene organisatorische beziehungsweise finanzielle Aufwand für den Arbeitgeber zu hoch sei.
Das Gesetz wurde vor einem Jahr beschlossen und im Juni für weitere drei Monate verlängert. Es gilt also mindestens noch bis Ende September 2021.
Arbeitgeber riskieren „Organisationsverschulden“
Hinzu kommt eine sich aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ableitende Schadenersatzpflicht für fahrlässige Körperverletzung.
Geschäftsführungen und Klinikleitungen haften für Gesundheitsschäden (Organisationsverschulden), die ihre Beschäftigten fahrlässig verursachen
. „Arbeitgeber, die ungeimpfte und dadurch ungeeignete Beschäftigte mit Patienten in Kontakt kommen lassen, erfüllen die Kriterien des „Selektionsverschuldens“, warnt der Oldenburger Intensivpflegeanbieter.
Es sei nur eine Frage der Zeit, bis ein Angehöriger eines infizierten Patienten die Gesundheitseinrichtung verklage.
Für Pflegekräfte u.a. in der direkten Patientenversorgung Beschäftigte sei es daher aus drei Gründen auf jeden Fall ratsam, sich gegen relevante Krankheiten impfen zu lassen“:
1. um der Verantwortung gegenüber ihren (meist geschwächten) Patienten gerecht zu werden 2. um nicht haftbar für die Übertragung von Krankheiten zu sein.
3. um eine Umsetzung zu vermeiden.
Auch die Gewerkschaft ver.di rät sich im Gesundheitsbereich, „auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse“ für eine Impfung zu entscheiden“.
Quelle: pflegen-online.de
Heute war ich das erste Mal mit meiner Tochter bei einer für uns neuen Heilpraktikerin, die jedoch zwanzig Jahre Erfahrung hat. Die hat mir heute viel zum Thema Impfungen erzählt (wir sind natürlich ungeimpft).
Sie macht für sich eine Statistik. Sie hat seit Februar 272 Impfschäden in ihrer kleinen Praxis auf einem Dorf verzeichnet, teilweise sehr schwere.
Sie meldet sie aber nicht, weil die Praxis ihrer Freundin, die Allgemeinmedizinerin ist, vom Verfassungsschutz dicht gemacht wurde, weil sie jeden Impfschaden beim Paul Ehrlich Institut gemeldet hat und weil sie sich geweigert hat, zu impfen.
Ich war Mitarbeiter in einem Impfzentrum (Admin) und diese Arbeit hat mich extrem bestärkt in meiner Einstellung dem impfen gegenüber: Niemals impfen!
Die Sorglosigkeit, Naivität und blindes vertrauen der Kunden gegenüber dieser impfung ist erschreckend.
auch wie die ärzte gegenüber den Kunden handeln und Auskünfte geben. Klar ist alles in der Verantwortung des Kunden. Aber dennoch, fehlt eine tiefgreifende Information über die folgen. Es wird ein Info-Blatt ausgehändigt und fertig.
Zusendung:
Hi! 🙂
Wie versprochen möchte ich Dir von einem Gespräch mit einer Schwester aus der Notaufnahme einer Uniklinik berichten.
Zur Vorgeschichte muss ich erklären das ich mit meinem Sohn sehr häufig in die Notaufnahme oder zu Ambulanzterminen muss und man kennt uns schon
seit vielen Jahren. Vor ein paar Wochen war es wieder soweit und die Schwester die meinen Sohn betreut hat ist uns sehr vertraut.
Das Gespräch kam von persönlichem über pflegerische Massnahmen für ihn schließlich zu Corona.
Und so habe ich erfahren das viele Senioren nicht primär an Covid-19 gestorben sind sondern an der Verbindung zu ihren teils multimorbiden Vorerkrankungen. Aber das wissen wir ja.
Allerdings wurden viele der Senioren nach dem Ausbruch von Covid-19 noch tagelang
Hallo Ihr Lieben. Ich möchte heute gerne auch einen Beitrag schreiben,der mir sehr am Herzen liegt. Im Austausch Kanal ist es nicht so einfach,da sich oft die Meinung teilt ob richtig oder gut.
Ich gehöre seid Januar zu dem geimpften Pflegepersonal. Die Entscheidung diesen Schritt zu tun,fiel mir wirklich nicht leicht. Schon wenige Monate später, bereute ich es sehr. Als immer mehr bekannt wurde,was für Nebenwirkungen diese Impfung hat.
Ich bin bis jetzt nicht wirklich von Impfreaktionen oder Folgeerscheinungen betroffen. Aber man weiß nicht was in Zukunft noch passieren kann. Ich rate dennoch auch im privaten Umfeld Allen ab, sich impfen zu lassen. Bis jetzt wurde es welch Glück auch nicht getan.
Hallo, kam heute aus dem Urlaub zurück und habe erfahren, daß unser Nachbar, 68, tot in seiner Wohnung aufgefunden ist, laut Arzt ca. 8 Tage.
War sonst gesund, mache immer einen rüstigen Eindruck.
Er wurde geimpft, Impfzentrum Ludwigsburg, Impstoff unbekannt zweite Dosis war Ende Mai.
Todesursache haben wir nicht erfahren, natürlich keine Meldung oder Obduktion.
Meine Freundin arbeitet in der Pflege mit Körperlich und Geistig eingeschränkten Menschen.
Der Impfbus kam vor mehreren Wochen das erste mal. Nur vor ein paar Wochen das Zweite mal.
Nun ist ein Bewohner an einer Thrombose verstorben. Natürlich wurde nichts gemeldet das die Personen ja vorerkrankt waren.