Versuch einer Einordnung zur Wahl einer Person, die von der Nazipartei als stellvertretendes Mitglied zum #Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg vorgeschlagen wurde, zur Meldung z.B. hier. #Verfassungsgericht 🧵/9
Nazis und Rechtsextremisten wählt man nicht, so viel ist klar. Es ist aber nicht ganz egal, dass es sich hier um einen Stellvertreter handelt, er ist also kein reguläres Mitglied und wird wahrscheinlich an den meisten Entscheidungen nicht beteiligt sein.
tagesspiegel.de/politik/20-par…
Trotzdem ist das Bild natürlich ver­hee­rend- gerade vor einer Bundestagswahl darf so etwas nicht passieren. Die Ausrede, dass die Nazis sonst in jeder Sitzung immer wieder einen Vorschlag machen, zieht damit nicht. Damit müssen die MdL dann eben leben, klappt im Bundestag auch.
Hat die AfD aber einen Anspruch auf einen Vorschlag, wie es nun gesagt wird? Die Antwort dürfte sein: Nein. Bis 2016 wurden bei Wahlvorschlägen kleinere Fraktionen (auch die Grünen) nicht wirklich berücksichtigt. Dann hat der damalige LT zum 1.Mal die Ansicht vertreten, dass
sich wegen § 17a II 1 GO LT (analog) die Zusammensetzung des Landtags widerspiegeln müsse. Der VerfGH ist aber Verfassungsorgan, kein Gremium. Die Vorschläge wurden sonst wohl unter größten Fraktionen abgesprochen,2016 war AfD die größte Oppositionspartei. Absprachen != Recht.
Die hier von den Grünen genannten Normen wurden soweit ich das sehe also zumindest bis 2016 nie so ausgelegt, dass eine Oppositionspartei einen Anspruch auf ein Mitglied bzw. einen Vorschlag im VerfGH hätte.
Ein Recht auf Benennung findet sich auch im Gesetz nicht. § 2 Abs. 1 VerfGHG-BW hat für die erste Wahl 1955 die Verhältniswahl festgelegt, danach ist nach § 2 Abs.2 gewählt, wer die meisten Stimmen hat. Und auch aus der Verfassung lässt sich kein Vorschlagsrecht herleiten.
Screenshots aus dem Kommentar von Haug/Hofmann zur BW-Verfassung, Art. 68 Rn 195ff. Siehe auch mein Tweet hier.
Am rechtlichen Anspruch der AfD gibt es also sehr wohl was zu deuteln. Es ist auch politisch unklug, vor der BTW einen AfDler in den VerfGH zu wählen. Anstatt einzuknicken, hätte geschlossen mit Nein gestimmt werden sollen. Die AfD hätte ja klagen können.
Was also geschützt wurde, sind die Absprachen zwischen den Fraktionen, durch die die Grünen 1997 und 2000 noch benachteiligt wurden, als sie die 3. stärkste Fraktion waren. An der Rechtslage hat sich seither nichts geändert.
Bin nicht aus BW, vielleicht habe ich was überesehen?
Zur Klarstellung: Statt Enthaltungen hätte es Nein-Stimmen gebraucht, denn gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Hätten also 5 Leute statt Enthaltung mit Nein gestimmt, wäre AfDler nicht gewählt worden. Noch besser wäre es, dass Demokraten nicht mit Ja gestimmt hätten.

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4 Sep 19
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