Keinen weiteren Handlungsbedarf sieht derzeit das Landesjugendamt in Mainz nach einem Kontrollbesuch in einer Unkeler Kinder- u. Jugendhilfeeinrichtung. Die Vorwürfe bzgl. eines möglichen Medikamentenmissbrauchs könnten aufgrund der dem Landesjugendamt
vorliegenden Dokumente, der geführten Gespräche & des persönlichen Eindruckes im Rahmen eines Vor-Ort-Termins nicht nachvollzogen werden. Ähnlich klingt auch die auf eine telefonische Nachfrage erteilte Antwort des Landesjugendamtes Köln, welches für ein
Notaufnahmehaus in Bad Honnef als Heimaufsicht zuständig ist. Dort werden Kinder von 0 bis 6 Jahren aufgenommen, die aus akuten Gründen heraus nicht in ihrer Familie verbleiben können und im Rahmen von Herausnahmen des Jugendamtes aufgrund von
Die schon Ende letzten Jahres in den Raum gestellten Vorwürfe gegen familienanaloge Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Unkel und Bad Honnef reißen aber nicht ab und die Kritik nimmt immer mehr zu.
So wird u.a. ein mehr als fragwürdiger Umgang mit Betäubungsmittel und Psychopharmaka angeprangert und grundsätzlich die Frage gestellt, was Medikamente wie Pipamperon, Risperdon oder Medikinet in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung zu suchen haben.
Ein dem entsprechender Medikametierungsplan liegt der HWZ vor. Es stellt sich außerdem die Frage, was es mit einer Dauermedikamentierung von erst 3-jährigen Kindern auf sich hat. Aber kritische, detaillierte Nachfragen bezüglich Notwendigkeit und Umgang
mit solchen Medikamenten bei Landesjugendämtern, die als sogenannte Heimaufsicht für diese Einrichtungen als zuständig erscheinen, sind scheinbar unerwünscht. Dem entsprechend fallen auch die Antworten aus: „Die ärztliche Behandlung sowie eine fachgemäße
und verantwortliche Verordnung von therapeutischen Maßnahmen für Kinder- und Jugendliche unterliegen nicht der Aufsicht des Landesjugendamtes. Von daher können wir zu Ihren Detailfragen zu medizinischen Interventionen keine Auskunft geben.“
Besonders ernüchternd erscheint aber die Beantwortung der Frage, wie es mit regelmäßigen Kontrollen der Heimaufsicht (Landesjugendämter) in solchen Einrichtungen aussieht: „Zu der Frage, wie häufig örtliche Prüfungen des LSJV in Einrichtungen stattfinden,
ist zu sagen, dass der Aufsichtsauftrag des SGB VIII (Sozialgesetzbuch) vorrangig auf Prävention ausgelegt ist. Der Träger einer Einrichtung erhält von daher erst dann eine Betriebserlaubnis, wenn er dokumentiert hat, dass er die Mindestvoraussetzungen
geschaffen hat, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung sicher zu stellen. Örtliche Prüfungen während des Betriebes sieht das SGB VIII nicht regelhaft vor.“
Schlussendlich aber werden unisono die in den Raum gestellten Vorwürfe als eine Reaktion von frustrierten bzw. ehemaligen Mitarbeiterinnen gewertet. „Diese Vorwürfe, sowie die damit verbundene mediale Berichterstattung, würden letztendlich den Kindern
„Aus Sicht des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen sieht das Landesjugendamt derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf“, wie aus entsprechendem Schriftverkehr mit der Behörde hervorgeht.
„Keinen weiteren Handlungsbedarf“ sahen in letzter Zeit aber schon zu häufig in einer vermeintlichen Wächterfunktion stehende Jugendämter. Oftmals mit fatalen und tödlichen Folgen. Trotzdem werden weiterhin immer wieder noch Hinweise auf mögliche
Kindeswohlgefährdungen allzu gerne in die Ecke der „üblen Nachrede von verärgerten Mitarbeitern“ gestellt und sich auf vorliegende Dokumente, geführte Gespräche und des persönlichen Eindruckes berufen.
Als Pädagogin kann ich die @ARDde Doku aus eigener Erfahrung 100 % bestätigen!
In unserer KJH Einrichtung wurden Kinder ab 3 (!) JAHREN mit #Dipiperon bzw. #Pipamperon „behandelt“ & jedes bekam diese #Narzissmus Diagnose!
Das lokale #Jugendamt wusste jeweils Bescheid.
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Wir Mitarbeiter/-innen sahen Winterhoffs Vorgehen kritisch, da jedes neue Kind, das in die Einrichtung kam, mit #Dipiperon / #Pipamperon behandelt wurde.
Es gab nur 1 Gespräch pro Quartal. Anpassung der Medikation per Telefon. Keine Psychotherapie. Keine Traumatherapie.
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