#DieRüdinRäumtAuf Teil 29

Heute sind wir auf meinem Lieblingsspielplatz unterwegs, den viele von euch bestimmt abgrundtief hassen. Es geht um die

ABLAGE. (Teil 1)

Ich sehe euch augenrollend und höre euch stöhnen, ich habe Verständnis dafür, wirklich!
Es ist schon ein Kreuz mit den ganzen Unterlagen, die regelmäßig so eintrudeln. Und wer hat nicht schon mal etwas gesucht und ums Verrecken nicht wiedergefunden? Eben.

Beginnen wir mit der ersten Frage, die mir oft gestellt wird.
"Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?"

Ich gehe heute nur auf Privatpersonen ein, Geschäftsleute kennen hoffentlich ihre Fristen oder wissen, wo die zu finden sind.

Als Privatperson musst du da nicht allzuviel beachten, doch auch hier gibt es Regeln oder Empfehlungen.
Zunächst die Gattung "lebenslang": Dazu gehören Geburtsurkunden, Familienstammbücher, Sterbeurkunden, Vollmachten und Scheidungsurteile. Die könnten tatsächlich zu Nachweiszwecken nochmal gebraucht werden. Bewahrt die auf, auch wenn der oder die Ex längst Geschichte für euch ist.
Die nächste Gattung ist "bis zur Rente":
Sozialversicherungsnachweise solltet ihr bis dahin unbedingt aufbewahren. Ich musste damit 2014 nachweisen, bei wem ich 1984 beschäftigt war, sonst wäre ich von der DRV Bund zur Knappschaft Bahn/See transferiert worden. Also: wichtig!
Behaltet die, bis euer Rentenkonto geklärt ist und ihr Altersrente bezieht. Dann seid ihr auf der sicheren Seite. Damit sind auch Nachweise über Ersatzzeiten gemeint, also Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld. Lohn-/Gehaltsabrechnungen sind Ersatz, falls Nachweise fehlen.
Arbeitszeugnisse und Nachweise über Fort- und Weiterbildungen würde ich ebenfalls bis zur Rente behalten. Die helfen auch bei einem Lebenslauf, falls doch noch eine Bewerbung ansteht.
Arbeitsverträge hebt man besser auch auf, wobei 10 Jahre hier genügen.
Für alle anderen Unterlagen von Privatleuten empfehle ich 5 Jahre. Dann müsst ihr euch die Details nicht antun, ein paar nenne ich trotzdem mal.
Kontoauszüge muss man gar nicht aufbewahren, aber erzählt das mal dem Finanzamt oder dem Jobcenter. Was für ein Quatsch also...
Nach dem Ust-Gesetz müssen Privatleute 2 Jahren lang die Rechnungen für Bauarbeiten oder Renovierungen aufheben.
Und generell sieht das BGB die sogenannte "normierte regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren" vor, entsprechend sollten Rechnungen aufbewahrt werden.
Die 3 Jahre gelten auch für Unterlagen eines Nachlasses. Steuerunterlagen solltet ihr nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufbewahren. Sind Steuerbescheide "vorläufig" ergangen, natürlich länger.
Und wer kann oder will sich das merken? Genau, kaum jemand. Und deshalb empfehle ich außer bei den Kategorien "lebenslang" und "bis zur Rente" pauschal 5 Jahre.
Wenn euer Ablagesystem nicht überläuft, dann auch etwas länger.
Bei Verträgen von Versicherungen zB, die schon länger laufen, behalte ich den Vertrag und die Auftragsbestätigung. Alte bezahlte Rechnungen fliegen natürlich raus.

Mit diesem Wissen könnt ihr jetzt gern schonmal ausmisten. Aufgeräumt wird im nächsten Teil.

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