Experten und Expertinnen bei den Staatsanwaltschaften: ein kurzer Erklärungsfaden: Traditionell gab es nur Staatsanwälte (=Juristen mit Richterausbildung und -prüfung), Kanzleipersonal (~Sekretariat; Beamte und Vertragsbedienstete) und 1/n
Bezirksanwälte (=bei der StA ausgebildete Fachkräfte ohne Studium, die vor dem Bezirksgericht die StA vertreten). Für eine Expertise (IT, Rechnungs-, Bank- oder Finanzwesen, etc.) musste die StA immer externe Gutachter beauftragen. 2/n
Diese Gutachter sind nach wie vor für die Verhandlung gut und nötig, haben aber im Ermittlungsverfahren Nachteile, weil sie eben nicht „im Haus“ der StA sind. Im gesamten Justizressort (ohne Justizanstalten) gab es aber keine Stellen für angestellte Experten. 3/n
Das hat auch damit zu tun, dass in der Justiz (ohne JAen) alle Akademiker ausgebildete Richter sein müssen. Daher stellt die Bundesbetreuungsagentur (GmbH die dem Bund gehört) die Experten an und „verleiht“ sie an die StAen (so wie Personalleasingfirmen). 4/n
Die Experten arbeiten im selben Gebäude wie etwa das der #WKStA gemeinsam mit den StAs an deren Ermittlungsverfahren. Die Vorteile liegen auf der Hand (einfache Kommunikation, langjährige Kooperation und dadurch Vertrauen,…). 5/n
Das „extern“, das in ein paar Berichten der letzten Tage (als anscheinend unanständig) verwendet wurde, kann sich nur darauf beziehen, dass sie eben nur indirekt bei der Justiz „angestellt“ sind; sie arbeiten aber alles andere als extern! 6/n
Und bevor mich jemand danach fragt: Das Privatleben der Betroffenen geht mich genau so wenig an wie sie. Die Beziehung die zum „Skandal“ hochgespielt wurde, ist (laut Berichten) intern bekannt und als für die Arbeit unbedenklich eingestuft worden. /fin

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5 Feb 20
Ich bin seit mehr als zwei Jahrzehnten Staatsanwalt und nicht Mitglied in einer politischen Partei. Ich habe auch kein Naheverhältnis zu einer solchen. Das ist mMn nicht mit unserem Beruf vereinbar. Gegen Politiker haben wir genau so objektiv zu ermitteln, 1/x
wie gegen alle anderen, die Couleur ist mir dabei wurscht. Unser Berufskodex (wie der der Richterschaft) empfiehlt dementsprechend die Enthaltung von jedweder parteipolitischen Tätigkeit und fast alle halten sich daran. Bis auf eine Handvoll hat niemand ein Parteibuch. 2/x
Den Blödsinn mit der „roten Verschwörung“ bei der StA höre ich seit Jahren und lese ihn leider auch regelmäßig in einer (!) Zeitung. Es bleibt aber ein Blödsinn. Natürlich sind auch wir #Staatsanwälte (oft) politisch interessierte Menschen. 3/x
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