Meine Befürchtungen (juwiss.de/104-2021/) haben sich leider bewahrheitet: Unser Eilantrag wurde soeben umfassend abgelehnt. Der #BayVerfGH beruft sich mehrfach auf das #Bundesverfassungsgericht, dass alles von der Einschätzungsprärogative der Regierung gedeckt sei.
Er geht mit keinem Wort auf die Inzidenzverzerrung, die neue Studie zur Wirksamkeit von FFP2-Masken oder die verfassungsrechtliche Bedeutung der Kultur ein. Vorsorglich wurde schon mal festgestellt, dass auch #2G für den Einzelhandel wohl rechtens sei.
Es ist leider davon auszugehen, dass andere Gerichte diesem Beispiel folgen werden. Unsere Schriftsätze und den Beschluss haben wir hier unter "Bayern - Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof vom 24.11.2021" veröffentlicht: ckb-anwaelte.de/aktuelle-coron…
Das Gericht übernimmt unkritisch die Gefahreneinschätzung der Regierung. Es spielt nicht mal mehr eine Rolle, dass man nicht genau sagen kann, weshalb die Zahlen zurückgehen.
Studierende und Hochschulen sind aus Sicht des Gerichts wohl hinnehmbare Kollateralschäden.
Ein gutes Beispiel für die weitreichende Einschätzungsprärogative:
Dass Ansteckungen draußen wesentlich unwahrscheinlicher sind als drinnen, das Verbot von Weihnachtsmärkten die Leute ermutigt, sich stattdessen woanders zu treffen, und Musik nicht gleich Feier ist... Egal!