"Es geht dabei nicht nur um den Schutz von Regimekritikern... Und es geht nicht nur um die Datensammelei... Auch Angehörige von Minderheiten benötigen den Schutz der Anonymität, weil im Netz gerade gegen sie mitunter unbarmherzige Aufwallungen entstehen." 2/
"Die neue Ampelkoalition hat daher gut daran getan, im Koalitionsvertrag das Versprechen abzugeben, anonyme und pseudonyme Online-Nutzung zu wahren. Das muss keine Absage an eine wirksame und entschiedene Hassbekämpfung sein. Denn es gibt intelligentere Instrumente." 3/
Zum BGH:
"Es war ein Plädoyer für die freie Rede im Netz. 'Die anonyme Nutzung ist dem Internet immanent'", schrieb der BGH. "Das Problem an dem klaren Bekenntnis ist nur: Es ist mehr als zwölf Jahre alt."
"An diesem Donnerstag hatte sich der BGH erneut mit der Frage zu befassen, ob Nutzer im Netz anonym bleiben oder Pseudonyme verwenden dürfen. Es ging um den Albtraum der alten freien Netzwelt - die Klarnamenpflicht." 5/
"Im konkreten Fall" (Urteilsverkündung 27.1.) "wird der BGH die Frage voraussichtlich schon aus einem formalen Grund nicht abschließend klären" (Altvertrag vor der DSGVO; für diese "dürfte die Namenspflicht unwirksam sein". 6/
"Aber weitere Verfahren sind bereits in Sicht, und die entscheidenden Fragen liegen auf dem Tisch. Ist der Kampf gegen Cybermobbing und Hassrede ein durchschlagendes Argument für eine Klarnamenpflicht? So sah es in der Vorinstanz, das Oberlandesgericht München." 7/7
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In der - wie immer hörens- und empfehlenswerten - @LageNation diskutiert @vieuxrenard, wie ein Fackelaufmarsch vor Politikerhäusern nach #Versammlungsrecht unterbunden werden kann.
BVerfG-K, Beschl. v. 10.9.1987 - 1 BvR 1112/87: Versammlungsverbot für Mahnwache vor Elternhaus Honneckers
- "Kundgebung von einiger Dauer" kann in den Tagen vor dem Besuch zum Schutz des APR der Schwester (als Person öff. Lebens) verboten werden. 2/ saarheim.de/Entscheidungen…
- Verbot auch am Besuchstag selbst zum Schutz der staatlichen Veranstaltung verhältnismäßig, um "zu verhindern, daß Demonstranten in emotionalisierende Nähe eines politischen Besuchers gelangen" 3/
"Schutz vor selbstschädigendem Verhalten" ist "ein Ziel, das nur in besonders gravierenden Fällen in der Abwägung mit einem Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu bestehen vermag" 2/n
- BVerfGE 121, 317 (359):
-- ein striktes Rauchverbot in Gaststätten wäre (gegen Passivrauchen) verhältnismäßig
-- a.A. Sondervotum Masing, S. 381 (385-388) ("ein Weg edukatorischer Bevormundung..., der sich auf weitere Bereiche ausdehnen könnte und dann erstickend wirkt") 3/n
"In voting to submit the report to the president neither of us cast a vote of confidence in the Supreme Court itself. Sadly, we no longer have that confidence, given three things: first, the dubious legitimacy of the way some justices were appointed..." 2/
"[S]econd,... the “stench” of politics hovering over this court’s deliberations [Sotomayor]...; and third, the anti-democratic, anti-egalitarian direction of this court’s decisions about matters such as voting rights, gerrymandering and the corrupting effects of dark money." 3/
"Ich bin hier, um eure Gesichter zu sehen und euch in die Augen zu schauen."
"Bartholomaios sagte vor fünf Jahren auf dieser Insel...: 'Wer Angst vor euch hat, hat euch nicht in die Augen geschaut. Wer Angst vor euch hat, hat eure Gesichter nicht gesehen...'". 2/
"Nur eine mit den Schwächsten versöhnte Zukunft wird ertragreich sein. Wenn nämlich die Armen zurückgewiesen werden, wird der Frieden zurückgewiesen. Die Geschichte lehrt, dass Abkapselungen und Nationalismen katastrophale Folgen haben." 3/
Leitsätze, u.a.: Art. 2 I schützt "familienähnlich intensive Bindungen" auch jenseits von Ehe und Familie"; Art. 2 I iVm Art. 1 I schützt davor, "zu Einsamkeit gezwungen" zu werden. 2/
Art. 104 I 1 GG: "auf Grund eines Gesetzes" = auch (unmittelbar) durch ein Gesetz (LS 3 lit. b).
C.I. Kontaktbeschränkungen (und Bußgeldbewehrung) sowie "Ausgangsbeschränkungen" (mit OWi-TB) verletzten "die Beschwerdeführenden" nicht in GRen (104 ff.)
The Harvard L. Rev. Foreword (11/2020) by Klarman seems to be the epic warning against "The Degradation of American Democracy" by a renowned U.S. constitutional law scholar one hoped to read so many more of.
American democracy is declining - and the Court is complicit. 1/7
I haven't read the (apparently 240 p. long!) Foreword yet, but listened to this helpful Podcast-interview by Schleicher/Moyn with Klarman (and Akbar), done shortly after the election: diggingaholepodcast.com/episodes/episo…. 2/
Section I.A "examines the “authoritarian playbook”" I.B "considers President Trump’s authoritarian bent". I.C "describes the state measures that Republicans have enacted to entrench themselves in power". 3/