Kollege Lepsius wütet weiter gegen das BVerfG. Der Beitrag ist demokratierelativierend fahrlässig & unklug. Staatsrechtslehre hat bei der Akzeptanz von Urteilen auch eine Verantwortung. Kritik gehört klar dazu. Aber derart polemisch mitten in der Pandemie das Gericht zu... (1/5)
...attackieren welches ausdrücklich eine Orientierung geben wollte beschädigt die Pandemiebekämpfung, gewollt oder nicht.

Was steckt dahinter?
Demokratie & Rechtsstaat stehen nun einmal auch im Spannungsverhältnis, man kann das eine oder das andere wichtiger finden. (2/5)
Bezeichnend aber dass „Demokratie“ bei L nur als „Kanzlerdemokratie“ vorkommt. Ich finde die Selbstbeschränkung des Gerichts zugunsten der demokratisch besser legitimierten Politiker richtig. Was wäre die Alternative? In Lepsius’ Pandemiebekämpfungsrechtsstaat entscheiden: (3/5)
Letztlich die Juristen. Staatsrechtslehrerabsolutismus könnte man dem polemischen Begriff des Parlamentsabsolutimus entgegenhalten. So wie wir sonst in DE oft politische Debatten via Verfassungsrecht entschieden haben. Und da vermute ich das tiefere Motiv der ganzen Suada: (4/5)
Weniger Rechtsbindung mit Spielraum für mehr demokratisch verantwortete Mehrheitsentscheidung bedeutet auch: wir Juristen verlieren Deutungshoheit. Und das scheint eine bestimmte Alterskohorte meiner Kollegen unglaublich aufzuregen.

Das Virus wird das nicht beeindrucken. (5/5)

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30 Nov
Meine zwei Highlights aus Karlsruhe heute morgen: 1. klare Ansage dass demokratisch legitimierter Gesetzgeber bei ungewisser Lage entscheidet. Kein Verstecken hinter der angeblichen Rechtslage. 1/2
Und 2.: Anspruch auf Distanzunterricht. Und eben nicht Verbot von Aufhebung der Präsenzpflicht, wie die Ampel es ins Gesetz geschrieben hat.
Ein paar Interviewsätze in diesem Beitrag fürs heute journal: ich sehe vor allem, dass das BVerfG die schwierigen Abwägungen zwischen den betroffenen Rechtsgütern der Politik überlässt.

Bundesverfassungsgericht „Notbremse“ rechtmäßig zdf.de/nachrichten/he…
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28 Nov
Corona - was ist in 🇩🇪 schiefgelaufen?
1: ZU PARTEILICH: 1977, Terrorwelle-Antwort=Grosser Krisenstab im Kanzleramt. Alle Parteien an einen Tisch. Hätte wohl mehr Gemeinsinn gestiftet, Opposition eingebunden, Spaltung gedämpft. MPK dazu nicht ausreichend.
1/n
2: ZU WENIG PLAN. Gab seit 70ern Planungsabt im Kanzleramt. Von Schröder/Steinmeier abgeschafft. Politik in DE=fast nur noch reaktiv. Hier aber nötig, VOR die Entwicklung zu kommen. Bsp.: Warum nicht im Sommer schon Plan für den Fall dass Inzidenzen steigen & Impfwirkung 2/n
..nachlässt? Mit fertigem Gesetzeswentwurf etc.
Nochn Beirat braucht kein Mensch,& interminist. Krisenstab gibts schon.Nötig wäre ein interdisziplinäres Team dass konkrete Planung macht,dabei Reaktionsmöglichkeiten (Tools),konkrete Gesetze oder Verordnungen,schon bereit hat. 3/n
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28 Nov
Was jetzt zu tun ist. Klare Ansage der Wissenschaft.

Wenn die Politik HIER nicht der Wissenschaft folgt, dann ist deren Problemlösungsunwille oder deren Problemlösungsinkompetenz erwiesen.

Der Bundestag ist konstituiert, die Mehrheiten sind da,

Worauf denn NOCH warten?
Das Hauptproblem ist mit bloßem Auge zu erkennen, dafür braucht es keine großen Untersuchungen: zu viel Zu-wenig-Geimpfte.
KLATSCH. Das geht mit der Ampel nach Hause. Rechtsgrundlagen verschlimmbessert. Klar benannt: der ganze Regelungsansatz der die bundesweite Koordinierung für entbehrlich ansieht und die Verantwortung lieber den Ländern zuschiebt ist Teil des Problems, nicht der Lösung.
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22 Nov
Impfpflicht ist Verfassungsthema: Art. 2 II (körperl. Unversehrtheit), 3 (Gleichheit), 4 (Religion), 6 (Elternrecht). In DE alles recht klar ausjudiziert, zuletzt 2020 BVerfG Masernpflichtimpf. ABSOLUTE verfassungsrechtliche Schranken WEDER für allg. NOCH für part. Impfpfl. 1/12
Es kommt auf die guten Gründe & auf die Verhältnismäßigkeit an, dann geht das.

Partielle Impfpfl. müsste Ungleichbehandlung gut begründen. Ist möglich, zeigt Frankreich, auch ein zivilisierter Verfassungsstaat. Dort nun Impfpfl. für das medizinische Personal, wirkt! 2/12
Auch eine allgemeine Impfpflicht ist grdsätzl. mit Verfassung vereinbar.
Geht da im Kern um körperliche Unversehrtheit, die kann - vgl.weise einfach - durch Gesetz eingeschränkt werden, Art. 2 II GG. Es kommt auf die guten Gründe und dann auf die Verhältnismäßigkeit an. 3/12
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17 Nov
Ich halte das für Lemming-Gesetzgebung. Gegen Vernunft & besseren Rat. Erinnert fatal ans Maut-Debakel, bei dem auch ein paar wenige sich gegen besseren Rat unbedingt durchsetzten, mit katastrophalen Folgen für die Allgemeinheit. Betraf da nur Geld, diesmal Leben & Gesundheit 1/8
Das fällt alles weg als Handlungsoption, wird den Ländern ausdrücklich VERBOTEN: 2/8
Das kann zB heißen dass Querdenkerdemos, die absichtlich ohne Masken unterwegs sind nicht mehr mit dem Argument Infektionsschutz aufgelöst werden können.
Und warum?

Angeblich zwingend rechtliche Einwände - ABER DIE GIBT ES NICHT! GIBT - ES - NICHT.

Die Gerichte ... 3/8
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26 Mar
Example of judicial activism? Seconds after the own resources ratific. statute passes the second chamber German Constitutional Court issued an order addressed to the Federal president not to sign the statute into law.
But: it's progress! Because ... 1/8
…in other cases (starting with Maastricht), the Prez was "kindly asked“ not to sign, via phone. Always felt like 🍌 republic to me. Here, at last, something written, expiring after 6 months. That’s progress. 2/8
There are actually 2 challenges:
1: a constitutional complaint by AfD founder Lucke and other German professors (😩). Today’s ruling was related to that.
2: An inter-institutional dispute („Organstreit“) filed by the AfD parliamentary group against Federal gov and parl. 3/8
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