Impfpflicht ist Verfassungsthema: Art. 2 II (körperl. Unversehrtheit), 3 (Gleichheit), 4 (Religion), 6 (Elternrecht). In DE alles recht klar ausjudiziert, zuletzt 2020 BVerfG Masernpflichtimpf. ABSOLUTE verfassungsrechtliche Schranken WEDER für allg. NOCH für part. Impfpfl. 1/12
Es kommt auf die guten Gründe & auf die Verhältnismäßigkeit an, dann geht das.

Partielle Impfpfl. müsste Ungleichbehandlung gut begründen. Ist möglich, zeigt Frankreich, auch ein zivilisierter Verfassungsstaat. Dort nun Impfpfl. für das medizinische Personal, wirkt! 2/12
Auch eine allgemeine Impfpflicht ist grdsätzl. mit Verfassung vereinbar.
Geht da im Kern um körperliche Unversehrtheit, die kann - vgl.weise einfach - durch Gesetz eingeschränkt werden, Art. 2 II GG. Es kommt auf die guten Gründe und dann auf die Verhältnismäßigkeit an. 3/12
Freiheit Einzelner endet da, wo Freiheit & Gesundheit anderer in Gefahr – hier der Fall wenn die Impfkampagne nicht gelingt. Überwindung der Pandemie hängt nach Stand der med. Forschung vom Erfolg der Impfkampagne ab:
Ablehnung der Impfung ≠ rein individuelle Entscheidung. 4/12
Dass man das Ungeimpft-Risiko auf sich nehmen würde zählt nicht: Schon weil Kinder & nicht Impfbare ja als Risikogruppe bleiben.
Gute Gründe für die Impfpflicht sind die drohenden schweren gesamtgesellschaftlichen Folgen für die Allgemeinheit.

+Es droht aktuell ... 5/12
+Überlastung Intensivstationen, Zusammenbruch Gesundheitsversorgung
+Die Folgen der Erkrankung ("long covid") bei DEN Zahlen (15 Mio Nichtgeimpfte Erwachsene) gefährden auch die Wirtschaft - wenn 2022 große Teile des Landes in der Reha landen
+Viel Infektionsaktivität ... 6/12
… erhöht Risiko von Virusmutationen (Escapevarianten...)
+Auch gesellschaftliche Auswirkungen einer anhaltenden Impfverweigerung großer Bevölkerungsanteile können Argument sein.
Auch bei noch so guten Gründen muss aber eine Impflicht VERHÄLTNISMÄSSIG sein: Das heißt... 7/12
…Ist Impfpfl. geeignet die besagten Ziele zu erreichen? Mildere gleich wirksame Mittel?
Gerichte würden aber Gesetzgeber (MUSS vom PARLAMENT geregelt werden) weiten Spielraum einräumen. Ausreichend: Freiwillige Impfangebote waren lange genug da und waren allen bekannt. 8/12
Partiell vs. allg. Impfpfl. werden Gerichte nicht selber entscheiden wollen.
Auch Sanktionen müssten verhältnismäßig sein. Beim Stand der Infektionslage würde man natürlich niemanden mit Gewalt zwangsimpfen. Denkbar aber neben Bußgeldbewehrung empfindliche Nebenfolgen wie... 9/12
... etwa Verlust des Krankenversicherungsschutzes für Impfverweigerer: wer pflichtwidrig ungeimpft krank wird, der könnte auf Kosten sitzen bleiben.
Gesetzgebung dauert. Gerade im Pandemiezusammenhang aber: eigene Rolle für die Vorwirkung von Gesetzen. Siehe Österreich: ... 10/12
... dort Ankündigung einer gesetzlichen Impfpfl. im Feb. 2022 - Clever: Bereits die Kommunikation darüber = Teil der Impfstrategie. Schon Aussicht auf eine solche Pflicht könnte viele dazu bewegen, sich doch noch impfen zu lassen. Das wäre dann auch die Empfehlung für hier: 11/12
So schnell wie möglich striktes 2G wo immer es geht & wirkt, warum zB nicht auch im Zug.
Parallel: Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht - bald, warum nicht wie in Ö Beginn 2022 - ankündigen.
Und: erklären-erklären-erklären & niedrigschwellige Impfangebote. 12/12

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17 Nov
Ich halte das für Lemming-Gesetzgebung. Gegen Vernunft & besseren Rat. Erinnert fatal ans Maut-Debakel, bei dem auch ein paar wenige sich gegen besseren Rat unbedingt durchsetzten, mit katastrophalen Folgen für die Allgemeinheit. Betraf da nur Geld, diesmal Leben & Gesundheit 1/8
Das fällt alles weg als Handlungsoption, wird den Ländern ausdrücklich VERBOTEN: 2/8
Das kann zB heißen dass Querdenkerdemos, die absichtlich ohne Masken unterwegs sind nicht mehr mit dem Argument Infektionsschutz aufgelöst werden können.
Und warum?

Angeblich zwingend rechtliche Einwände - ABER DIE GIBT ES NICHT! GIBT - ES - NICHT.

Die Gerichte ... 3/8
Read 8 tweets
26 Mar
Example of judicial activism? Seconds after the own resources ratific. statute passes the second chamber German Constitutional Court issued an order addressed to the Federal president not to sign the statute into law.
But: it's progress! Because ... 1/8
…in other cases (starting with Maastricht), the Prez was "kindly asked“ not to sign, via phone. Always felt like 🍌 republic to me. Here, at last, something written, expiring after 6 months. That’s progress. 2/8
There are actually 2 challenges:
1: a constitutional complaint by AfD founder Lucke and other German professors (😩). Today’s ruling was related to that.
2: An inter-institutional dispute („Organstreit“) filed by the AfD parliamentary group against Federal gov and parl. 3/8
Read 8 tweets
25 Mar
Sehr gut. Sogar über 2/3 Mehrheit. 13 Mitgliedstaaten haben den EMB schon ratifiziert. Europäische Solidarität und Handlungsfähigkeit in der Corona-Krise. Enthaltung Linkspartei, naja. Dagegen war die AfD. Tja.
Nicht nur AfD dagegen, auch 8 aus der Union. Und 21 MdBs gar nicht da, ganz schön viele.
Auch bei der SPD 13 MdB irgendwo anders. Ist ja eine Möglichkeit bei namentlicher Abstimmung nicht Farbe bekennen zu müssen. Immerhin keine Gegenstimmen.
Read 8 tweets
10 Feb
Plaintiffs in the PSPP case filed a request for an order to implement the decision under Sect 35 of the Fed. Const Court Act in Aug 2020. 2nd Senate of the GCC barred the judge who replaced Pres Vosskuhle from participating, with non-disclosed no. of judges (plural) dissenting.
bverfg.de/e/rs20210112_2…

Three possible readings:

1. House of Cards in Karlsruhe. The majority in the 7 to 1 PSPP ruling takes no risk and makes sure that the new judge does not even get the chance to strengthen whatever opposition to the ruling fraction in the senate.
Then good luck for the next cases and the the working atmosphere in the court. Social distancing the Karlsruhe way.

2. The career judges were fed up with the media frenzy around interviews given by individual judges after controversial decisions and wanted to send a signal:
Read 5 tweets
9 Feb
Vorwurf: Richter die wie Politiker reden. Aha. Ach was, so was gibts?
Tja, Zweifel an der "Unvoreingenommenheit" - was ist dann mit der Gegenstimme aus der Ausgangsentscheidung - jedes Sondervotum beweist doch dann sogar (mehr als Zweifel) fehlende "Unvoreingenommenheit".
Wortlaut nicht erst nehmen, geht gar nicht. Lektion Nr 1 für Neuankömmlinge.
Read 8 tweets
13 May 20
Service tweet zum Vorrang des Europarechts
Derzeit geht einiges wild durcheinander in der Debatte: Ultra vires-Kontrolle, Überprüfung des Europarechts durch nationale Gerichte, EU -
Bundesstaat, alles irgendwie mit Kontext absoluter Vorrang – ja was denn nun. 1/14
Der 1963 richterrechtlich entwickelte Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen Recht (incl Verfassungsrecht) kann mit der Erklärung zum Vorrang, (Vertrag von Lissabon) heute als kodifiziert gelten - von den Mitgliedstaaten unterschrieben & ratifiziert 2/14
Vorrang-Begründung: einheitliche Rechtsgeltung in den Mitgliedstaaten & Gleichheit der Rechtsunterworfenen. Solidarität, Fairness, Gegenseitigkeit. 3/14
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