- Die Umsetzung der Impfpflicht - wie sie jetzt am Tisch liegt - muss jedenfalls überdacht werden.
- Egal ob von Gewerkschaft oder Juristen - die Kritik an dem konkreten Entwurf reißt nicht ab.
- Warum?
- In erster Linie geht es um den Vollzug. Nachdem die Daten der Ungeimpften erhoben wurden (was dzt anscheinend nicht vor April möglich ist), muss seitens Behörde an jede ungeimpfte Person eine Strafverfügung ergehen.
- Es ist davon auszugehen, dass viele davon mit Blanko-Einsprüchen (bereitgestellt durch Impfgegner-Organisationen) gegen die Strafverfügung vorgehen werden. Dennoch ist dann im ordentlichen Verfahren über jeden einzelnen Einspruch individuell zu entscheiden.
- Der Rechtsweg hat dann bis zur Entscheidung eine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Strafe bis dahin ohnehin nicht gezahlt werden muss.
- Eine Beugehaft ist im dzt Entwurf nicht vorgesehen, es ist also nicht nachvollziehbar, was die Konsequenz ist, wenn die Strafe nicht bezahlt wird.
- Eine weitere Herausforderung wird die Durchsetzung bei Jugendlichen.
Die Deliktsfähigkeit ist zwar ab dem vollendeten 14. Jahren Lebensjahr gegeben, jedoch wird die in § 1 Abs. 2 des Entwurfes vorausgesetzte Entscheidungsfähigkeit nach § 173 Abs. 1 ABGB ab 14 Jahren lediglich vermutet.
Das Alter ist daher bloß ein Anhaltspunkt für die Praxis, und bedeutet nicht, dass bei allen Personen die Entscheidungsfähigkeit zur Einwilligung in die Impfung ab dem (richtig:) vollendeten 14. Lebensjahr tatsächlich (z.B. aufgrund verzögerter Reife) vorliegen muss.
Das Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit wäre in einem ordentlichen Verfahren wohl nur durch ein Sachverständigengutachten zu klären. Diese Verfahren werden dadurch zu einem hohen Arbeitsaufwand für die Bezirksverwaltungsbehörden führen.
- Es ist absehbar, dass der Weg des Verwaltungsstrafverfahrens den durch die Pandemie ohnehin bereits erheblich belasteten Verwaltungsapparat noch mehr unter Druck setzen wird.
Die schiere Menge der zu erwartenden Verfahren sowie der zu führenden Rechtsmittelverfahren bedeutet nicht nur zeit- d kostenintensive Arbeit der Verwaltung; der gewünschte Effekt, die Steigerung der Impfrate, wird nur mittel- bis langfristig möglich sein.
- Sollten die Gerichte aufgrund der erwarteten Einspüche - aus welchen Gründen auch immer - der Auffassung kommen, dass das Gesetz rechtswidrig ist, wäre das nicht nur Pandemie-politisch ein absoluter Wahnsinn.
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Wie kann es passieren, dass der Gesundheitsminister gestern in der #ZiB2 noch sagt, dass die Impfpflicht mit Februar 'fix' ist. Und Elga ein paar Std darauf berichtigt, dass vor April nix geht.
Da fragt man sich ernsthaft, ob so wichtige Player nicht einbezogen wurden. Jetzt die
Bestätigung: Elga wurde vor Erstellung des Begutachtungsentwurfs nicht konsultiert.
Das wäre ja das gleiche, wie wenn wir sagen, dass wir eine neue Impfstraße eröffnen, dann aber vergessen, die Ärzte zu organisieren, die wir dafür brauchen 😳