Es wurde in den vergangenen Tagen mehrfach davon gesprochen, dass Österreich ein sicherheitspolitischer #Trittbrettfahrer sei. Sehen wir uns dieses Argument einmal an:
Zunächst die rechtliche Dimension:
Art 42/7 des EUV hält fest - "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, ... ris.bka.gv.at/NormDokument.w…
im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen." Der Beistand muss erfolgen, aber nicht zwingend militärisch sein, wie der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs 2009 festgehalten hat. Siehe dazu Öhlinger 2018, auf S. 628 elibrary.verlagoesterreich.at/article/99.105…
Auch andere EU Staaten könnten 🇦🇹im Zweifel demnach lediglich nicht-militärische Unterstützung zukommen lassen. Es ist also nicht so, dass andere uns militärisch schützen müssen, während wir den Exit der Irischen Klausel haben.
Aus dem Recht alleine lässt sich also kein Status als Trittbrettfahrer ableiten - aber hier mögen mir die Rechtsexperten wie @RalphJanik und @PeterBussjaeger widersprechen.
Ob Österreich politisch ein Trittbrettfahrer im Bereich der Verteidigung ist, ist wiederum eine andere Frage. Hier würde ich sagen: ja, wir haben uns zu wenig darüber Gedanken über Verteidigung gemacht und zu sehr gehofft, dass schon alles irgendwie gut gehen wird.
Ich würde aber davor warnen, die Diskussion jetzt darauf zu verengen: Neutralität = Trittbrittfahrer, also weg damit. Auch als neutraler Staat können wir uns in eine gemeinsame Verteidigung Europas einbringen, können wir Solidarität zeigen.
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Es braucht eine offene und ergebnisoffene Debatte zur immerwährenden Neutralität 🇦🇹 - keine Beschwörungen, Allgemeinplätze oder Schnellschüsse!
Ein etwas längerer 🧵 dazu.
Beginnen wir zunächst mit dem Gegenstand - der immerwährenden Neutralität. "Neutralität" bezeichnet die Unparteilichkeit eines Staates in einer Situation der gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen anderen Staaten.
Neutral sein bedeutet also, keine Partei in einem gewaltsamen Konflikt zu unterstützen, sei es direkt (Teilnahme an Kampfhandlungen) oder indirekt durch Hilfsleistungen (z.B. Truppenstationierungen oder Waffenlieferungen).
(2/9) Zunächst ist dies nicht das erste Mal, dass Gezieltes Töten ("targeted killing") gegen einen Wissenschaftler in einem Nuklear- oder Raketenprogramm eingesetzt wurde. Tamar Meisels hat hierzu einen Artikel einen Artikel in Law & Philosophy, link.springer.com/article/10.100…