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Mar 9, 2022 9 tweets 3 min read Read on X
Was sagt der Bericht der Impfpflichtkommission wirklich aus? In den Medien schwirren da ja derzeit ein paar haarsträubende Interpretationen herum. Hier das Original: bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:fe92b0…
Zunächst sieht es die Kommission als sehr wahrscheinlich an, dass es "sehr wahrscheinlich" im Herbst eine "neue, möglicherweise massivere Welle" geben wird. Ohne Maßnahmen rechnen sie mit einem Immunisierungsgrad gegen Hospitalisierung im Herbst von nur mehr 35% bis 50%.
Die Impfung wird auch im Herbst als das zentrale Instrument gegen die Pandemie angesehen und die Impfplicht als zu Erreichung geeignet bezeichnet.
Ziel soll es sein, dass im Herbst d.h. September/Oktober 2022 mindestens 80% der Menschen die dritte Impfung kurz davor bekommen haben, damit es einen ausreichenden epidemiologischen Effekt hat. Soweit so klar. Die praxisfremde Überraschung ist aber leider die Schlussfolgerung.
Auch rechtlich geht es zunächst darum, ob ein Booster jetzt schon notwendig ist. Ist er nicht, auch das ist recht einleuchtend. Die Bemerkung, dass die Impfpflicht für die bereits Geimpften nicht notwendig ist, hätte man sich wohl sparen können.
Bei den Ungeimpften sagt der Bericht, dass es quasi als leichterer Eingriff reicht, wenn sie September/Oktober 2-mal und nicht 3-mal geimpft sind. Und da hätte es noch Zeit mit der Umsetzung anzufangen und man könne noch "evaluieren". Vollkommen praxisfremd!!!
Wie ist es tatsächlich. Schöne Aufstellung aller Impfungen beim RKI: rki.de/DE/Content/Inf…. Zusammenfassend 3-6 Wochen zwischen 1. u 2. Impfung und nochmal 3-6 Monate bis zur 3. Impfung. Wo ist da der große zeitliche Spielraum, wenn man die üblichen Diskussionen berücksichtigt?
Selbst für die flächendeckende 2. Impfung würde es sich bei einem Beginn im Herbst nur ausgehen, wenn im Juni plötzlich alle den gerade medial vollzogenen Schwenk vergessen haben und dann plötzlich in Massen zu den Impfungen strömen und alle Fristen einhalten.
Besonders vom einzigen Verwaltungsjuristen in der Runde Karl Stöger wundert mich, dass der so etwas unterschreibt. Akademisch ja vertretbar, weil ja eine konsequente Durchführung der Impfpflicht (halt in der Zukunft) gefordert wird. Aber so etwas von lebensfremd, dass es weh tut.

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Apr 9
Demokratie ist mehr als ein einzelner Abstimmungsakt. Auf vielfachen Wunsch ein kleiner Thread 🧵, was aus meiner Sicht wichtig für eine funktionierende Demokratie ist #SimplyDemocracy:
Freies und gleiches Wahlrecht ist klar. Das ist an die Staatsbürgerschaft gebunden, was auch gut ist, um einen Staat stabil zu halten. Problem kann es aber sein, wenn zu viele Menschen rechtmäßig in einem Staat leben, die nicht wählen dürfen und nicht repräsentiert werden.
Genauso wichtig ist aber auch, dass Wahlkämpfe fair ablaufen. Davon ist ein Teil die Einhaltung von Kostenbeschränkungen. Problematisch ist aber auch der Einsatz von Fake News, Diskurszerstörung oder ein Micro-Targeting, das jedem über die gleiche Partei etwas anderes erzählt.
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Sep 28, 2024
Was macht eigentlich das österreichische Wahlsystem so sicher? Und schon mal gefragt, was das 'Wahl-Bingo" ist, wo sich die Sprengelwahlbehörde unterschiedliche Nummern zuruft? Das ist genau, was das Wahlsystem so sicher und den Wahlvorgang nachvollziehbar macht ... 🧵
... es ist Teil der Erstellung eines vollständigen Paper-Trails. Idealtypisch geht das ungefähr so:

1) Sie liegen die Wahlinformation und einen Ausweis vor;

2) der Wahlleiter prüft die Übereinstimmung der Namen und sagt die Nummer auf der Wahlinformation;
3) das ist die fortlaufende Nummer im Wählerverzeichnis;

4) eine der anderen Personen sucht die Nummer in der Liste, prüft ob nicht eine Wahlkarte eintragen ist und sagt den Namen;

5) der Wahlleiter prüft nochmal ob der Namen im Wählerverzeichnis mit der Person übereinstimmt;
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Mar 9, 2023
Vielleicht ein paar interessante rechtliche Aspekte zur Frage #FFP2-Maske und #Gesichtsverhüllungsverbot. Im Ergebnis gibt es wohl keine Strafbarkeit, aber man sollte über die gänzliche Aufhebung des allgemeinen Verhüllungsverbots nachdenken.
Zunächst muss man unterscheiden zwischen dem Vermummungsverbot bei Versammlungen in §9 Abs1 Versammlungsgesetz und dem allg Verhüllungsverbot im Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz. ME ist aber keines der Gesetze geeignet das Tragen einer FFP2 Maske zum Gesundheitsschutz zu verhindern
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz ist schon an sich ein unwürdiges Unding. Auch wenn derzeit VwGH ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh… und VfGH ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh… das Gesetz mit allerhand Verdrehungen gehalten haben. Ich denke, dass früher oder später das Gesetz aber doch fallen wird
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Aug 30, 2022
Das sagt übrigens die #Wienenergie selbst zur derzeitigen Situation. Laut heutiger Pressekonferenz wird es auch eine Sonderprüfung geben. Finde ich sinnvoll bei dem Ausnahmeereignis, schon alleine um im Zukunft gewappnet zu sein und die Risikomechanismen anzupassen.
Wenn ich alle Infos bis dato richtig deute, war das Problem das unerwartete Aufgehen der Spanne zwischen Gas- und Strompreis letzten Freitag. Gas-Futures blieben "relativ" günstig während der Strommarkt verrückt spielte. Dabei muss man das Hauptrisiko von Wienenergie bedenken ...
Wienenergie hat derzeit EIN Hauptrisiko im Geschäftsmodell. Sie müssen zwingend ein Halbjahr lang in der Heizperiode Gas verfeuern um die Fernwärme zu betreiben, bekommen dadurch aber gleichzeitig Strom (über KWK) den sie selbst in Wien nicht brauchen ...
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Jul 27, 2022
Hier zum Nachlesen nochmal die neue COVID-VO. die Mühe der Detail-Analyse habe ich mir nicht gemacht. Nur soviel: eine Quarantäne ist nicht mehr möglich, weil COVID aus dem §4 der entsprechenden VO über die Absonderung gänzlich entfernt wurde. ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl…
Besonders verwundert dies, weil schon bisher in begründeten Fällen Verkehrsbeschränkung statt Absonderung zulässig war. Es sollte offenbar nachhaltig verhindert werden, dass es selbst bei Symptomen zu einer Absonderung kommt.
Das ist wahrscheinlich die größte Abweichung zu den Aussendungen des Gesundheitsministers: Es gibt nach den VOen überhaupt keine Pflicht zum Zuhause bleiben, weder mit noch ohne Symptomen!!! 🥳
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Jun 27, 2022
Aus Interesse habe ich mir die Entscheidung des US-Supreme Court zum Schwangerschaftsabbruch angesehen. Erstaunlich, wie politisiert das in den USA ist und wie sehr sich das Gericht selbst beschädigt. Überraschend ist ev, dass die Anlassregel aber "sanfter" war als in Österreich. Image
Die Entscheidung findet sich hier: supremecourt.gov/opinions/21pdf… Achtung: alles in allem hat das Dokument 213 Seiten. Der Kern der Entscheidung ist einfach: Ob Schwangerschaftsabbruch zulässig ist, entscheiden in Zukunft ohne Einschränkung die Bundesstaaten. Image
Durch diese Entscheidung geht der Gerichtshof von einer 50-Jahre-alten Rechtssprechungskette ab und zwar in extrem harschen Worten und ohne Rücksicht auf Formalitäten. Dazu gibt es wenig überraschend eine Dissenting Opinion der Richter Sotomayor und Kagan. Image
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