Ein #Umzug verursacht hohe Kosten. Transportermiete und Sprit, Kartons, Verpflegung für helfende Freunde, Doppelmiete, und noch einiges mehr.
Hier Infos dazu, welche Kosten in #HartzIV übernommen werden.
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Voraussetzung für eine Übernahme von Umzugskosten, ist dass das Jobcenter den Umzug genehmigt hat.
Wer ohne vorherige Zusicherung den Mietvertrag unterschreibt, bekommt nur nach freiem Ermessen Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten vom Amt.
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Klar ist, dass ein Umzug soweit möglich und zumutbar selbst und mit Freunden/Angehörigen durchgeführt werden muss.
Umzugsfirmen sind die Ausnahme.
Was genau unter Umzugskosten zu verstehen ist, ist nicht definiert und daher basiert alles genauere auf Rechtssprechnung.
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Um die Übersicht zu erhalten, nenne ich die Urteile daher direkt bei den Themen und nicht wie üblich am Ende bei den Rechtsgrundlagen.
Da beim Wechsel in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters unklar ist, welches Amt zuständig ist, auch jeweils ein Hinweis dazu.
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1. Kosten für die Auflösung der alten Wohnung:
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls.
Urteil: BSG vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
Zuständigkeit: Altes Jobcenter
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2. Umzugskartons:
Es ist möglich beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für Umzugskartons zu beantragen.
Das JC kann auch nur deren Miete und nicht Anschaffung bewilligen.
Urteil: LSG NRW vom 23.3.2017 - L 19 AS 2115/16
Zuständigkeit: Altes Jobcenter
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3. Möbelwagen:
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für einen Miettransporter + Sprit. Häufig werden 3 Angebote angefordert.
Tipp: Darauf achten, dass eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung enthalten ist.
Urteil: nicht nötig
Zuständigkeit: Altes Jobcenter
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4. Umzugshelfer:
Es werden keine Lohnkosten übernommen, aber es werden (meist pauschal) Verpflegungskosten übernommen.
Urteil: LSG Sachsen vom 26.10.2009 - L 3 B 768/08 SO-ER
Zuständig: Altes Jobcenter
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5. Sonstige Umzugskosten:
Nachsendeauftrag: BSG vom 10.8.2016 - B 14 AS 58/15 R
Kosten für Umstellung von Telekommunikationsanschlüssen - SG Dresden vom 6.6.2006 - S 23 AS 838/06 ER
Zuständigkeit: Altes Jobcenter
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Das Jobcenter kann die oben stehenden Kosten in einer Umzugskostenpauschale (nach BG-Größe) zusammenfassen und diese gewähren - nur bei höheren nachgewiesenen und erforderlichen Kosten muss dann von dieser abgewichen werden.
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Im Zusammenhang mit einem Umzug können aber auch noch weitere Kosten entstehen, die aber nicht den Umzugskosten zugeordnet werden und nicht von der Pauschale umfasst sind:
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6. Kaution:
Das Jobcenter gewährt ein Darlehen für Kaution/Genossenschaftsanteile (Eintrittsgeld nicht=Wohnungsbeschaffungskosten=Zuschuss) wenn dies erforderlich ist.
Zusicherung ist Voraussetzung (sonst Ermessen)
Gesetz: §22 Abs6 SGB II
Zuständigkeit: neues Jobcenter
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In Sonderfällen ist die Kaution als vorübergehenden Zuschuss (Vorteil: keine Tilgung) zu zahlen.
Dies ist der Fall wenn die Lebenssituation einem SGB XII-Bezieher gleicht - nicht vermittelbar wegen Alter, Behinderung, Krankheit/ Pflege eines Angehörigen
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In diesen Fällen Antrag auf Übernahme der Kaution stellen mit hilfsweisem Darlehensantrag. Darlehen nehmen, sonst kann ja nicht umgezogen werden. Nach Umzugs darlehensweise Vergabe anfechten + Widerspruch gegen die Aufrechnung.
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7. Doppelmiete(n):
Sind Doppelmieten nicht vermeidbar (z.B. weil Umzug nicht in der Nacht vom 30. auf den 1. machbar ist), sind beiden Mieten normale Kosten der Unterkunft und nicht um Umzugskosten.
Daher ist hier die Zusicherung nicht zwingende Voraussetzung.
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In angespannten Wohnungsmärkten/bei eilig notwendigen Umzügen, werden auch mehrere Doppelmieten gezahlt.
Nachmieter suchen ist Pflicht.
Urteil: BSG vom 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R
Zuständigkeit:
Doppelmiete vor Umzug: altes Jobcenter
Doppelmiete nach Umzug: neues Jobcenter
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8. Erstausstattung der Wohnung
Mit dem Umzug können neue Bedarfe entstehen:
Arbeitsplatte passt nicht, du hast keine Küche, Vorhänge, Lampen, und vieles mehr.
Genaueres siehe Thread:
9. Renovierungskosten:
Kosten für Auszugsrenovierungen in Eigenregie sind zu übernehmen, wenn der Mieter dazu verpflichtet ist. Das Jobcenter übernimmt daher Farbe, Pinsel/Rollen, Abdeckmaterial usw.
Es handelt sich um normale Kosten der Unterkunft.
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Einzugsrenovierungen werden nur im Ausnahmefall übernommen - aber trotzdem versuchen - mehr als "Nein" kann ja nicht kommen.
Urteil: LSG Berlin-Brandenburg vom 12.2.2014 - L 18 AS 2908/12
Zuständigkeit: altes Jobcenter
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Rechtsgrundlagen:
§22 Abs6 SGB II: Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten, Kaution.
§22 Abs1 SGB II: Normale Kosten der Unterkunft
§24 Abs3 SGB II: Erstausstattung der Wohnung
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Wenn Eltern über ein eigenes Studium nachdenken, denken sie häufig, dass das aus finanziellen Gründen nichts werden kann.
Das ist aber nur selten der Fall, aber wer hat schon alle Leistungen im Kopf?
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Gerade angesichts der Erhöhung der BAFöG Altersgrenze auf Studienbeginn mit 45 Jahren (in Ausnahmefällen noch später) ist dies eine echte Option für Menschen, die nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können oder keine Quali außer dem Abi haben.
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Dieser Thread soll nicht auf alle Leistungen im Detail eingehen, sondern nur kurze erste Anknüpfungspunkte liefern.
Bei Fragen zu einzelnen Punkten dürft ihr euch gerne per DM melden.
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Eine Schwangerschaft bedeutet nicht nur eine familiäre Umstellung, sondern für Menschen in #HartzIV und #Grundsicherung auch noch eine Menge Papierkram für Mehrbedarfe, Einmalleistungen usw.
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Um den Überblick zu wahren hier eine Übersicht: 1. Erstausstattung Bekleidung für Schwangere und Baby 2. Mehrbedarf Schwangerschaft ab 13.SW 3. Erstausstattung mit Möbel/Kinderwagen... 4. Elterngeld - hier kann man wirklich nen Vorteil draus haben
Dazu hier jeweils ein Link:
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1. Erstausstattung Bekleidung für Schwangere und Baby
Das Baby kommt, aber wo soll es schlafen, gewickelt werden, wie transportiert werden - für die Erstausstattung mit Baby"zubehör" gibt es eine Erstausstattung.
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Die Erstausstattung soll die Anschaffung von Kinderbett, Wickeltisch, Kinderwagen, Babyautositz,... ermöglichen. Sie wird üblicherweise als Pauschale gewährt.
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Wenn ein älteres Geschwisterkind da ist und der Altersunterschied nicht zu groß, kann das Amt die Pauschale reduzieren.
Hier hilft unter Umständen der Verweis auf eine ungeplante Schwangerschaft und die begrenzten Lagermöglichkeiten in der Wohnung.
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Schwangeren und auch Neugeborenen in #HartzIV und #Grundischerung steht eine Erstausstattung mit Bekleidung zu.
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Da sowohl Schwangerschaft als auch Geburt direkt im Gesetz genannt sind, gibt es über die Gewährung keine Fragen - aber über die Höhe.
Die Pauschalen, die üblicherweise gezahlt werden, sind kommunal festgelegt und schwanken stark.
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Wenn es sich um ein zweites Kind in engem Abstand handelt, wird die Pauschale üblicherweise nur anteilig gewährt und auf aufbewahrte Kleidung verwiesen.
Dann könnte der Einwand einer ungeplanten Schwangerschaft und des daher nicht Aufbewahrens helfen.
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Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche in #HartzIV oder #Grundsicherung haben bis zum Ende des Geburtsmonats einen Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 17% des Regelbedarfs.
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Die Höhe des Mehrbedarfs ist (warum eigentlich?) von der Höhe des Regelbedarfs der werdenden Mutter abhängig:
Für Alleinstehende: 76,33€
Mit Partner: 68,68€
18-24J im Haushalt der Eltern: 61,20€
14-17J: 63,92€
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Zur Beantragung muss ein Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin vorgelegt werden. Das kann z.B. der Mutterpass sein, aber auch eine ärztliche Bescheinigung die nur die Schwangerschaft bestätigt und den Geburtstermin nennt (Datenschutz)
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Rehasport
- eine langfristige Alternative zur Krankengymnastik?!
Rehasport ist eine Möglichkeit für #IchBinArmutsbetroffen|e zu einem langfristigen Training - insbesondere bei chronischen Schmerzen.
Der Arzt verschreibt hier üblicherweise 18 Monate wöchentliches Training.
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Rehasport richtet sich insbesondere an Menschen, die nicht aktiv Sport treiben können, da sie körperliche Beschwerden haben. Insbesondere sind chronisch Kranke eine Zielgruppe.
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Typische Beschwerden:
- Probleme mit den "Knochen"
- Rücken-, Hals-, Schulter-, Nackenschmerzen
- starkes Übergewicht
- Osteoperose
- Schmerzen nach einer OP
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