Viele körperliche Einschränkungen erfordern orthopädische Schuhe oder die Anpassung von Schuhen. Das ist nicht billig.
In #HartzIV und #Grundsicherung übernimmt das Amt die anfallenden Eigenanteile.
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Die Kostenübernahme als Einmalleistung gibt es für die Eigentanteile, die bei der Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen anfallen.
Die zusätzlich anfallende Zuzahlung ist selbst zu zahlen (Zuzahlungsbefreiung?)
Grundlage muss eine ärztliche Verordnung sein.
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Aber was sind denn orthopädische Schuhe?
- Maß-Schuhe
- konfektionierte Therapieschuhe (z.b. Stabi-Schuhe bei Sprunggelenksband- oder Achillessehnenschädigung)
- Verbandsschuhe
- Fußteil-Entlastungsschuhe
- Korrektursicherungsschuhe
- Orthesenschuhe
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- Orthopädische Anpassungen an normalen Schuhen
- Fußorthesen als Innenschuh
- Schuhwerk und Fußbetten für Diabetes-Fußkranke
- Anfertigung von Leisten für Schuhe
Einlagen hingegen sind keine Schuhe - hier gibt es keine Einmalleistung.
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Eine Kürzung des Regelbedarfs um den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für den Kauf von Schuhen ist im SGB II nicht zulässig. Im SGB XII ist dies (für den betroffenen Monat, nicht darüber hinaus) denkbar.
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Die Reparatur orthopädischer Schuhe wird von der Krankenkasse gezahlt, wenn es nicht einfach nur normaler Verschleiß ist. Die Übernahme der Reparturkosten durch das Jobcenter umfasst daher nur die Kosten, die auch bei normalen Schuhen anfallen würden.
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Wichtig:
Nach der Verschreibung aber vor der Ausführung durch den Orthodädieschuhmachers muss ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden und im Normalfall die Bewilligung abgewartet werden.
Wenn die länger dauert und begründbar kein Aufschub möglich ist, geht auch das.
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Formulierungsvorschlag:
hiermit beantrage ich die Übernahme der Eigenanteile/Reparaturkosten für meine orthopädischen Schuhe nach §24 Abs3 Nr3 SGB II / §31 Abs1 Nr3 SGB XII.
Anbei eine Kopie der ärztlichen Verordnung.
Das vor dem 30.6.22 ausgesprochene Sanktionen wegen Meldeversäumnissen nicht aufgehoben werden sollen, entspricht der Weisung der Agentur, aber es ist zumindest unklar, ob es auch dem Gesetz entspricht...
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Dagegen spricht: 1. §84 Abs1+2 SGB II sind vom Wortlaut gleich – beide nutzen den Begriff „anwenden“ 2. In der BT-Drs. 20/413 (siehe Screenshot) ist nur allgemein von Minderungen die Rede, die aufzuheben sind.
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3. Man kann den markierten Satz auf den vorherigen beziehen, der nur die 31er Sanktionen beschreibt und daher der Auffassung sein, nach der BT-Drs. sind nur diese sind aufzuheben. Aber selbst dann ist aufgrund des gleichen Wortlauts von §84 Abs1+2 SGB II naheliegend,
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Wann "darf" in #HartzIV umgezogen werden?
- Umzugsgründe
Vielfach gibt es Konflikte mit dem Jobcenter darüber, wer wann in welche Wohnung umziehen darf. Denn nur bei "Zusicherung", unterstützt das Jobcenter den Umzug finanziell und übernimmt höhere Kosten der neuen Wohnung.
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Die Entscheidung über die Zusicherung zum Umzug beinhaltet zwei Fragen: 1. Ist der Auszug zu genehmigen? 2. Ist die neue Wohnung angemessen?
Über beide kann intensiv diskutiert werden. In diesem Thread möchte ich zunächst auf Punkt 1 eingehen...
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Zur Wahrung des Freizügigkeitsrechts und dem Respekt von Gestaltungswünschen des Beziehers, sind die Kosten zu tragen, wenn der Umzug aus einem Grund erfolgt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde. (LSG M-V 28.10.2008 - L 8 B 299/08)
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Das #Jobcenter vergibt #Darlehen z.B. für Kaution, die defekte Waschmaschine oder auch Stromschulden.
Aber wie bekommt das Jobcenter sein Geld zurück???
Hierbei läuft immer wieder etwas schief... meist zu Ungunsten der Betroffenen.
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Wärend des SGB II-Bezugs:
1. Ausschließlich per Aufrechnung
dürfen Darlehen von #IchbinArmtusbetroffen|en zurückgefordert werden. Die teilweise verbreiteten Rückzahlungsvereinbarungen mit denen 2.-4. umgangen werden sollen, haben keine gesetzliche Grundlage.
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2. Aufrechnung mit 10% des Regelbedarfs
Es darf keine höhere Aufrechnung als
- 44,90€ bei Alleinstehenden,
- 40,40€ bei Partner in der BG und
- 36€ bei 18-24jährigen im Haushalt der Eltern
geben.
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Wenn Eltern über ein eigenes Studium nachdenken, denken sie häufig, dass das aus finanziellen Gründen nichts werden kann.
Das ist aber nur selten der Fall, aber wer hat schon alle Leistungen im Kopf?
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Gerade angesichts der Erhöhung der BAFöG Altersgrenze auf Studienbeginn mit 45 Jahren (in Ausnahmefällen noch später) ist dies eine echte Option für Menschen, die nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können oder keine Quali außer dem Abi haben.
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Dieser Thread soll nicht auf alle Leistungen im Detail eingehen, sondern nur kurze erste Anknüpfungspunkte liefern.
Bei Fragen zu einzelnen Punkten dürft ihr euch gerne per DM melden.
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Ein #Umzug verursacht hohe Kosten. Transportermiete und Sprit, Kartons, Verpflegung für helfende Freunde, Doppelmiete, und noch einiges mehr.
Hier Infos dazu, welche Kosten in #HartzIV übernommen werden.
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Voraussetzung für eine Übernahme von Umzugskosten, ist dass das Jobcenter den Umzug genehmigt hat.
Wer ohne vorherige Zusicherung den Mietvertrag unterschreibt, bekommt nur nach freiem Ermessen Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten vom Amt.
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Klar ist, dass ein Umzug soweit möglich und zumutbar selbst und mit Freunden/Angehörigen durchgeführt werden muss.
Umzugsfirmen sind die Ausnahme.
Was genau unter Umzugskosten zu verstehen ist, ist nicht definiert und daher basiert alles genauere auf Rechtssprechnung.
Eine Schwangerschaft bedeutet nicht nur eine familiäre Umstellung, sondern für Menschen in #HartzIV und #Grundsicherung auch noch eine Menge Papierkram für Mehrbedarfe, Einmalleistungen usw.
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Um den Überblick zu wahren hier eine Übersicht: 1. Erstausstattung Bekleidung für Schwangere und Baby 2. Mehrbedarf Schwangerschaft ab 13.SW 3. Erstausstattung mit Möbel/Kinderwagen... 4. Elterngeld - hier kann man wirklich nen Vorteil draus haben
Dazu hier jeweils ein Link:
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1. Erstausstattung Bekleidung für Schwangere und Baby