Antrag bei der #Krankenkasse gestellt?
- Antwort zieht sich? Dann ist der Antrag schon bewilligt!
Da #IchbinArmutsbetroffen und Krankheit häufig eng zusammenhängen, heute mal was aus dem Krankenkassenrecht:
Die Bewilligungsfiktion.
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§13 Abs 3a SGB V sagt aus, dass die Krankenkasse über Anträge innerhalb von 3 Wochen nach ihrem Eingang entscheiden muss. Tut sie dies nicht, gilt der Antrag als bewilligt und die Kasse muss sogar Kosten erstatten, wenn man die Behandlung schon hat durchführen lassen.
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Längere Fristen hat die Kasse, wenn eine
- gutachterliche Stellungnahme (z.B. des Medizinischen Dienstes): 5 Wochen
- bei zahnärzlichten Gutachten: 6 Wochen
Über die Einholung des Gutachtens muss informiert werden, sonst bleibt es bei 3 Wochen.
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Beispiel:
Paula reicht einen Antrag auf Übernahme einer Zahnbehandlung ein, die über Kassenleistungen hinausgeht. Die Kasse schickt erst 4 Wochen nach Eingang des Antrags ein Schreiben, dass die Kosten nur teilweise übernommen werden.
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"Das Jobcenter/Sozialamt/...amt hat meinen Antrag nicht angenommen weil er unvollständig war."
oder
"hat mich auf Formular xy verwiesen, das ich verwenden muss."
Aber gibt es diese Pflichten überhaupt?
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Das Verwaltungsverfahren im Sozialrecht ist nach §9 SGB X grundsätzlich formlos (außer es gibt abweichende gesetzliche Spezialvorschriften)
Da es für Leistungsanträge keine solche gibt, hat dies zur Folge dass es KEINE Anforderungen an irgendwas gibt.
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Ein Antrag kann somit grundsätzlich nicht nur schriftlich auf dem Formular xy, sondern auch als normaler Brief, auf nem Bierdeckel, mündlich, telefonisch, per Mail, Fax oder auch per Rauchzeichen (wenn das Amt einen entsprechenden Empfänger bereit stellt) gestellt werden.
Eine Familie mit 2 Kindern durchs Leistungsrecht (SGB II, Wohngeld Kinderzuschlag) durchgerechnet.
Ergebnisse: 1. Familien mit unter 3250€ in der Haushaltskasse haben vermutlich Ansprüche! 2. Raus aus dem Jobcenter ist möglich!
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Die #IchbinArmutsbetroffen|e Fam Schneider besteht aus Mama, Papa, Lisa (13) und Jan (10). Die Wohnung kostet 800€ kalt, 80€ Neben- und 100€ Heizkosten an. Die Eltern sind arbeitslos und suchen Arbeit.
Aber was müssten sie verdienen, um vom Jobcenter weg zu kommen?
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Aktuell erhalten sie (beide ohne Arbeit):
2012€ vom Jobcenter
+ 438€ Kindergeld
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2450€ in der Haushaltskasse
Bei der #Erstausstattung der Wohnung handelt es sich um eine Einmalzahlung, mit der das #Jobcenter / #Sozialamt in bestimmten Fällen Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte bezahlt.
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Die Erstausstattung soll die erstmalige Beschaffung von Möbel usw. ermöglichen.
Es gibt sie, wenn es einen besonderen Grund gibt, aus dem man Hausrat nicht hat.
Es ist falsch, dass jeder einmal im Leben eine erhalten kann, noch dass man sie nur einmalig bekommen kann.
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Gründe können beispielsweise sein:
- Wohnungsbrand
- Überschwemmung
- Ersteinzug nach Obdachlosigkeit/Frauenhaus
- Auszug bei den Eltern (über 25)
- Zusammenziehen mit Partner:in
- Trennung vom Partner:in
- Genehmigter Umzug
- Geburt
- Einschulung
Diese hohen Kosten von zum Teil mehreren hundert Euro (vor allem bei mehreren Kindern in der Schule) werden im Monat in dem eingekauft werden muss, zum Bedarf. Dadurch wird die Familie, die sonst keine Leistungen erhält, bedürftig und das Amt übernimmt teilweise die Kosten.
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Erstausstattung / Einmalleistungen für Geringverdiener
- Eine Entlastung für #armtrotzArbeit
Auch #IchBinArmutsbetroffen|e knapp über der Schwelle zur Bedürftigkeit haben Probleme Kosten zu bezahlen, die bei Leistungsbezug mit Erstausstattung/Einmalleistung gedeckt werden.
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Aus diesem Grund haben auch Haushalte, die eigentlich keine Leistungen erhalten, Anspruch auf die Erstausstattungen/Einmalleistungen nach §24 Abs2 SGB II bzw. im Rentenalter/bei Erwerbsminderung nach §31 Abs1 SGB XII.
Die Zahlung erfolgt als Zuschuss, es ist kein Darlehen!
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Sie bekommen diese Leistungen vom #Jobcenter oder #Sozialamt unter Abzug des Einkommens der nächsten bis zu 6 Monate, das über der Schwelle zur Bedürftigkeit liegt.
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Leistungsberechtigte bei #Jobcenter oder #Sozialamt können sich von den Zuzahlungen befreien lassen.
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Es gibt eine Belastungsgrenze für Zuzahlungen, die bei 2% für chronisch erkrankte bei 1% des Bruttoeinkommens der in einem Haushalt (eigenes+ Partner+Verwandte) lebenden liegt.
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Für Menschen in #HartzIV / #Grundsicherung gibt es eine Sonderregelung. Als Gesamtbrutto wird der Regelbedarf Stufe1=449€ gewertet.
Daher ist eine Befreiung der gesamten Bedarfsgemeinschaft ab 107,76€ bzw. mit chronischer Erkrankung eines BG-Mitglieds ab 53,88€ möglich.
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