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Aug 14 9 tweets 3 min read
Es ist schon grotesk, wenn #TeamVorsicht gerne härtere Corona-Maßnahmen fordert, um so viele Infektionen wie möglich zu verhindern, gleichzeitig aber kein Problem damit hat, wenn der *Gesundheits*minister in seiner Vorbildfunktion nicht die 10 Tage Isolationspflicht (1/n)
einhält, sondern von der Freitestung nach 5 Tagen Gebrauch macht. Das ist grundsätzlich kein Problem, wenn die Berliner SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung neben einem negativen Test nicht auch eine vorherige Symptomfreiheit von 48 h fordern würde. Nun twitterte (2/n)
@Karl_Lauterbach in den Tagen zuvor von stärkeren Symptomen. Das ist erstmal noch kein Beweis, dass er nicht doch 48 h lang symptomfrei war, es lässt aber Zweifel aufkommen. Ein weiterer Punkt ist die BPK, an der er teilgenommen hat. Dort war deutlich seine Heiserkeit (3/n)
zu hören. Ob er eventuell auch zusätzlich Schluckbeschwerden hatte (möglicherweise u.a. min 1:46 und 2:28), kann nur Herr Lauterbach selbst mit Gewissheit sagen. Symptomlosigkeit? Mehr als fragwürdig.

Nun kommt noch hinzu, dass er Paxlovid (4/n)

genommen hat. Das Medikament führt dazu, dass die Replikation der Viren gestoppt wird, was grundsätzlich gut ist. Allerdings wird es normalerweise für 5 Tage genommen. Danach kann das Virus aber wieder replizieren. Das Phänomen ist als (5/n)

google.com/url?sa=t&sourc…
Paxlovid Rebound bekannt und führt öfter dazu, dass bereits negativ getestete Personen anschließend wieder positiv getestet werden. Unabhängig von der Frage der Symptomlosigkeit kann dies nun bedeuten, dass ein Schnelltest nur deshalb negativ bzw. der PCR-Test mit (6/n)
einem Ct-Wert von 37 recht hoch war, weil Paxlovid *zum Zeitpunkt der Tests* seine Wirkung erzielt hat, nun aber der Rebound-Effekt eintritt und die Schnelltests wieder positiv bzw. der Ct-Wert eines PCR-Tests wieder deutlich niedriger werden kann. Für einen (7/n)
*Gesundheits*minister mit Vorbildfunktion, der die Bevölkerung zu stärkerer Vorsicht ermahnt und dafür gerne härtere Maßnahmen durchsetzen möchte, ein Vorgehen, dass für #TeamVorsicht eigentlich als sehr unvorsichtig eingestuft werden müßte. Better safe than sorry? (8/8)

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Aug 15
Wenn man die Causa Lauterbach betrachtet, muss man sich die Frage stellen, worum es #TeamVorsicht wirklich geht. Geht es tatsächlich darum, dass man besondere Vorsicht walten lässt und das Infektionsrisiko weitgehend minimiert? Wenn ja, warum wird dann mit zweierlei Maß (1/n)
gemessen? Stellen wir uns doch einfach mal vor, es würde sich dabei nicht um Herrn Lauterbach handeln, sondern um einen Arbeitskollegen oder einen Schüler, falls man Lehrer ist. Nun ist der Arbeitskollege positiv getestet. Man telefoniert fast täglich mit ihm und er (2/n)
berichtet, dass es ihn doch stärker erwischt hat, als er erwartet hätte. Er hat auch hohes Fieber mit starkem Husten entwickelt. Ein paar Tage später berichtet er, dass er noch nicht richtig fit ist, aber auf dem Weg der Besserung. Kurz darauf erscheint er im Büro (3/n)
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Aug 13
Wir sind in Deutschland, wenn sich der *Gesundheits*minister mit offenkundiger Heiserkeit und eventuell weiteren Symptomen bei angeblicher "Symtomfreiheit" innerhalb der letzten 48h mittels eines positiven PCR-Tests mit Ct-Wert von 37 freitesten lässt und dann in einem (1/3)
Innenraum ohne Maske die BPK hält. Wobei es sich bei dem GM um die Person hält, die gerne strenge Maßnahmen für die Bevölkerung weiter aufrecht erhalten möchte und der es für gefährlich hält, wenn eine Person mit Impfung oder Infektion, die länger als 3 Monate zurück (2/3)
liegt, ein Restaurant ohne Maske betritt.

Dabei bleibt der Aufschrei vieler Medien bisher aus. Doch wie würde der Aufschrei aussehen, wenn dieses Verhalten nicht durch den GM @Karl_Lauterbach aufgetreten wäre, sondern der GM @c_lindner oder @_FriedrichMerz heißen würde? (3/3)
Read 4 tweets
Aug 13
Auch bei @Karl_Lauterbach gilt, dass man ihn erst verurteilen darf, wenn ein Fehlverhalten nachgewiesen wurde. Das gehört sich so. Gerade, weil die Impfung nur nicht in der App eingetragen sein könnte. Dennoch täte der GM gut daran, den Sachverhalt aufzuklären, um nicht (1/n)
weiteres Vertrauen zu verlieren. Eben gerade, weil er als GM in einer exponierten Lage ist, Einschränkungen für die Bürger forciert und deshalb als gutes Beispiel voran gehen muss.

Noch wichtiger ist aber die Klärung, ob er gegen die Isolationspflicht verstoßen hat. (2/n)
Denn für jeden gut hörbar, war er offensichtlich noch symptomatisch. Da stellt sich schon die Frage, wie er sich nach verkürzter Zeit Freitesten konnte. Gerade, wenn er noch PCR positiv war, wenn auch mit hohem Ct-Wert.

Als GM unterliegt er dabei einer besonderen (3/n)
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Aug 12
@claudia_ellert @ChristinaBerndt Frau @claudia_ellert,
Vielen Dank für die Gegenfrage. Aber in einem Rechtsstaat, in dem die #FDGO gilt, ist nicht derjenige zu fragen, der seine Grundrechte nicht eingeschränkt haben möchte, sondern derjenige, der gedenkt sie einzuschränken.

Nichtsdestotrotz werde ich (1/n)
@claudia_ellert @ChristinaBerndt ihre Frage beantworten und zwar aus heutiger Sicht, da wir den Blick in die Gegenwart und Zukunft richten. Wenn wir kaum eine Immunitätslücke in Bezug auf Schutz vor schwerem Verlauf mehr haben, sei es durch Impfung oder Infektion, bei den meisten beides, dann kann es (2/n)
@claudia_ellert @ChristinaBerndt Grundrechtseinschränkende Maßnahmen (fast) nicht mehr geben. Gerade nicht, wenn wir mittlerweile ein deutlich weniger pathogene Virusvariante haben. Und ja, da ist der Vergleich zur Influenza notwendig, da es da breiter gesellschaftlicher Konsens war, dass bei Influenza- (3/n)
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Aug 4
Herr @JaSimmank,
Antwort nun leider auf diese Art, da die Kommentarfunktion abgeschaltet ist.

Erstmal vorne weg: Selbstverständlich muss es nach dieser langen Zeit Evidenz geben, ansonsten können das Verhältnismäßigkeitsprinzip verabschieden und den Rechtsstaat (1/n)
als Ganzes gleich mit. Und selbst wenn es Evidenz gibt, muss es eine Abwägung geben. Denn aus Sicht der Prävention von Straftaten sind noch viele Maßnahmen möglich, die funktionieren, die wir aber sicher nicht haben wollen. Es ist immer eine Abwägung zwischen Freiheit (2/n)
und Sicherheit.

Nun aber zurück zur Evidenz. Wenn man nach 2,5 Jahren noch immer keine Evidenz zeigen kann, dann ist die aktuelle Evidenz, dass die Maßnahmen nicht den Effekt bringen, den man sich erhofft. Hierzu Statistikprofessor @christoph_rothe:(3/n)
Read 14 tweets
Aug 4
@JaSimmank @JSchmitzLeipzig Danke für Ihre Einschätzung und den Ruf nach Sachlichkeit. Ein paar Gedanken von mir: Sie schreiben, dass der Zeitraum begrenzt ist. Ja, das war er aber schon vorher. Dennoch ging es danach weiter, sei es durch Verlängerung oder Änderung. Deshalb sprechen die Menschen (1/n)
@JaSimmank @JSchmitzLeipzig von Verstetigung der Maßnahmen.

Weiterhin schreiben Sie, dass es aktuell ja kaum Maßnahmen gäbe und wir nicht wissen was die anderen Länder im Herbst machen. Erstens gibt es bei uns aktuell Maßnahmen, wenn auch wenige. Gleichzeitig gibt es in Frankreich keine mehr (2/n)
@JaSimmank @JSchmitzLeipzig und die Isolationspflicht in Österreich wurde abgeschafft. Die anderen Länder machen aktuell keine Anstalten ab Herbst Maßnahmen einführen zu wollen, wie hingegen schon. Da liegt der Unterschied.

Des Weiteren kann man den Eindruck bekommen, dass man Maßnahmen der (3/n)
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