In vielen Bundesländern ist die Schule gestartet.
Schulbücher und Arbeitshefte müssen in fast allen Bundesländern selbst gekauft werden.
In #HartzIV und #Grundsicherung übernimmt das Amt die Kosten.
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Im SGB II, SGB XII und AsylBLG gibt es einen Mehrbedarf für den Kauf von Schulbüchern und Arbeitsheften.
Es sind NICHT die ca. 100€ im August und 50€ im Februar.
Leider wird dies kaum kommuniziert und so stehen #IchbinArmutsbetroffen|e unnötig vor einem großen Problem.
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Für den Antrag brauchst du eine Bestätigung der Schule, welche Bücher/Arbeitshefte anzuschaffen sind und musst später einen Beleg über den Kauf einreichen.
Falls notwendig zahlt das Amt auch einen Vorschuss aus.
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Im SGB XII und im AsylBLG ist zu beachten, dass der Antrag im Anschaffungsmonat gestellt werden muss, sonst ist eine Übernahme ausgeschlossen.
Beim Jobcenter kann der Mehrbedarf auch rückwirkend noch für 2021 geltend gemacht werden.
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Formulierungsvorschlag:
Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für die Anschaffung der notwendigen Schulbücher und Arbeitshefte für mein Kind ... im Rahmen des Mehrbedarfs nach §21 Abs.6a SGB II / §30 Abs9 SGB XII.
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Wenn schon gekauft:
Anbei eine Liste der Schule über die erforderlichen Materialien und die Quittung über deren Anschaffung.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterlagen benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Wenn Vorschuss nötig:
Anbei eine Liste der Schule und eine Übersicht über die anfallenden Kosten für die Bücher und Arbeitshefte.
Ich bitte um eine Auszahlung als Vorschuss, da auch dieser Mehrbedarf der Vorfälligkeit nach §42 Abs1 SGB II unterliegt.
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Sollten Sie Fragen haben oder Unterlagen benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Rechtsgrundlagen:
§21 Abs6a SGB II
§30 Abs9 SGB XII
§42a Abs1 SGB II (für den Vorschuss)
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Für Leute die knapp über der Bedürftigkeitsschwelle liegen:
Wenn das #Jobcenter oder #Sozialamt eine mündliche oder schriftliche Anfrage nur mündlich/per Mail ablehnt, besteht Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid über diese Entscheidung.
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Allein die Anforderung der Schriftform für die mündliche, telefonische oder per Mail erfolgte Ablehnung führt meiner Erfahrung nach manchmal zu einem Umdenken und einer dann doch erfolgenden Bewilligung.
"Ach halt, das geht ja doch..."
Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
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Um den Anspruch auf den schriftlichen Bescheid geltend zu machen, verweist ihr auf §33 Abs2 Satz2 SGB X (bei Mail Satz3) und gebt an, darüber nachzudenken, gegen die Entscheidung in Widerspruch zu gehen.
Geht übrigens auch bei Bewilligungen um diese schriftlich zu haben.
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Beitrag zu Gewerkschaften / Verbänden
- Absetzbetrag vom Einkommen im SGB XII
Wer als #IchbinArmutsbetroffen|er im SGB XII ein Einkommen (Rente, Erwerbseinkommen, WfbM) erzielt, kann den Beitrag zum VdK oder einer Gewerkschaft absetzen.
Wird nur nicht kommuniziert...
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Das Sozialamt übernimmt bei Einkommen damit indirekt die Beiträge zur Gewerkschaft oder einem Interessenverband (z.B. VdK) als Absetzbetrag vom Einkommen.
Dadurch können SGB XII-Beziehende mit Einkommen ohne finanziellen Aufwand eine rechtliche Interessenvertretung bekommen.
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Rechtsgrundlage:
§82 Abs2 Nr4 SGB XII
§3 Abs4 Nr3 DVO zu §82 SGB XII gesetze-im-internet.de/bshg_76dv/BSHG…
Bundesverwaltungsgericht vom 27. Januar 1994 – 5 C 29/91
Nebenkosten- und Heizkostennachzahlungen im SGB II-Bezug
#IchbinArmutsbetroffen|e haben Angst vor Nachzahlungen - absolut nachvollziehbar und doch zu 95% unnötig.
Ein Thread zur Beruhigung und um zu erkennen, wann Ämter diesbezüglich widerrechtlich handeln.
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Nachzahlungen von Neben- und Heizkosten sind normale Kosten der Unterkunft(KdU) nach §22 Abs1 SGB II. Im Monat der Fälligkeit werden diese zum KdU Bedarf, das gilt auch für Nachzahlungen aus Zeiträumen vor dem Hilfebezug.
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Da KdU nur im angemessenen Rahmen übernommen werden, wird auch bei Neben- und Heizkosten die Angemessenheit inkl. der Nachzahlung überprüft.
Sind die Neben- und Heizkosten nicht angemessen, kann das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren nach §22 Abs1 S3 SGB II einleiten.
Mein Antrag wird und wird nicht bearbeitet...
Was kann ich tun um die Bearbeitung zu beschleunigen?
Ein Dauerbrenner unter #IchBinArmutsbetroffen|en sind die nicht bearbeiteten Anträge und darauf folgende Existenzängste...
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Zunächst eine Vorbemerkung:
Die meisten Sachbearbeiter lassen aus meiner Sicht niemanden bewusst warten.
Sie arbeiten in Behörden, die unterbesetzt sind und sind daher für zu viele Menschen zuständig.
Sie sind nicht faul, sie kommen nicht hinterher.
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Daher muss der erste Ansatz sein: Wie mache ich meinem Sachbearbeiter die Arbeit so leicht wie möglich ohne auf mein Recht verzichten zu müssen? 1. Unterlagen ungefragt und sofort einreichen zB die Nebenkostenabrechnung auch mit Guthaben
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"Das Jobcenter/Sozialamt/...amt hat meinen Antrag nicht angenommen weil er unvollständig war."
oder
"hat mich auf Formular xy verwiesen, das ich verwenden muss."
Aber gibt es diese Pflichten überhaupt?
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Das Verwaltungsverfahren im Sozialrecht ist nach §9 SGB X grundsätzlich formlos (außer es gibt abweichende gesetzliche Spezialvorschriften)
Da es für Leistungsanträge keine solche gibt, hat dies zur Folge dass es KEINE Anforderungen an irgendwas gibt.
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Ein Antrag kann somit grundsätzlich nicht nur schriftlich auf dem Formular xy, sondern auch als normaler Brief, auf nem Bierdeckel, mündlich, telefonisch, per Mail, Fax oder auch per Rauchzeichen (wenn das Amt einen entsprechenden Empfänger bereit stellt) gestellt werden.
Eine Familie mit 2 Kindern durchs Leistungsrecht (SGB II, Wohngeld Kinderzuschlag) durchgerechnet.
Ergebnisse: 1. Familien mit unter 3250€ in der Haushaltskasse haben vermutlich Ansprüche! 2. Raus aus dem Jobcenter ist möglich!
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Die #IchbinArmutsbetroffen|e Fam Schneider besteht aus Mama, Papa, Lisa (13) und Jan (10). Die Wohnung kostet 800€ kalt, 80€ Neben- und 100€ Heizkosten an. Die Eltern sind arbeitslos und suchen Arbeit.
Aber was müssten sie verdienen, um vom Jobcenter weg zu kommen?
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Aktuell erhalten sie (beide ohne Arbeit):
2012€ vom Jobcenter
+ 438€ Kindergeld
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2450€ in der Haushaltskasse