Seit Tagen werden Schwarze Menschen und PoC systematisch aus Zügen, die aus Tschechien kommen, geholt und umfassenden Kontrollen unterzogen. Das #RacialProfiling am Dresdner Hauptbahnhof ist eine klare rassistische Diskriminierung! 1/8
.@ErnstCornelia und ich waren gestern am Hauptbahnhof Dresden und haben uns mit der #BPol getroffen. Deren Behauptung, es würden keine rassistischen Kontrollen durchgeführt, steht in krassem Widerspruch zur Realität, die wir dort beobachtet haben. 2/8
Gestern konnte ich das Vorgehen der #BPol in Zügen beobachten, indem ich bei deren Kontrollgang anwesend war: Es wurden gezielt ausschließlich BPoC-Personen kontrolliert. Weiß gelesene Personen blieben komplett unbehelligt. Deutlicher kann sich #RacialProfiling nicht zeigen. 3/8
Eine polizeiliche Kontrollpraxis, die maßgeblich an die Hautfarbe anknüpft, ist rassistisch und unzulässig. Dass diese gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 III GG verstößt, haben auch deutsche VGs mehrfach bestätigt, zuletzt das VG Dresden. 4/8 justiz.sachsen.de/vgdd/verfassun…
Das OVG Koblenz stellte schon 2016 fest, dass ein Verstoß gegen Art. 3 III GG schon dann vorliegt, „wenn bei einem Motivbündel ein unzulässiges Differenzierungsmerkmal [hier: Hautfarbe] ein tragendes Kriterium unter mehreren gewesen ist.“, Urt. v. 21.4.2016 – 7 A 11108/14. 5/8
Auch die von der Polizei herangezogene Rechtsgrundlage des § 23 I Nr. 3 BPolG sieht sich seit Jahren erheblichen europarechtlichen Bedenken ausgesetzt, da sie in der Wirkung unionsrechtlich unerlaubten systematischen Grenzkontrollen nahekommen kann. 6/8 dserver.bundestag.de/btd/19/283/192…
Zudem werden vor Ort anwesende Journalist:innen & Aktivist:innen bei ihrer Arbeit behindert & teils festgehalten – das ist ein Unding! Die @DB_Bahn schreckt scheinbar auch vor Hausverboten nicht zurück. Eine öffentliche Kommunikation über Hintergründe der Maßnahmen bleibt aus.7/8
Um Licht ins Dunkel zu bringen, reiche ich mit der @Linksfraktion in diesen Tagen eine Kleine Anfrage ein. Wir fordern dringende Aufklärung und die Transparenz, der sich Bundesregierung und Bundespolizei bisher entziehen wollen. 8/8
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An ukrainischen Unis waren vor Beginn des russischen Angriffskrieges etwa 60.000 ausländische Studierende eingeschrieben. Sie kommen u.a. aus Indien, Marokko, Aserbaidschan, Turkmenistan, Ägypten und Nigeria. Thread🧵 1/
Auch ihre Pläne und Existenzen wurden durch den Krieg zunichte gemacht. Doch Anspruch auf einen unkomplizierten Schutzstatus bekommen sie nicht. Ursprünglich klang das aber ganz anders von @NancyFaeser. 2/
Am 3.3. erklärte Faeser: „Geflüchtete aus d UKR erhalten 1 vorübergehenden Schutz … für 1 Jahr, der verlängerbar ist auf bis zu 3 Jahre. Auch Menschen aus Drittstaaten, die in d UKR mit 1 gesicherten Aufenthaltsstatus gelebt haben, brauchen kein Asylverfahren zu durchlaufen.“ 3/
Nach knapp 1 Monat als MdB habe ich schon mehr als ein Dutzend Hilferufe von von gefährdeten Menschen in Afghanistan erhalten. Doch meine Bemühungen, ihre Anliegen zu unterstützen, begegnet einem unprofessionellem Auftreten des @AuswaertigesAmt|es 1/
Entweder gibt es überhaupt keine Reaktion auf unsere Anfragen, oder die Betroffenen werden mit Standardantworten abgespeist, oder sie werden von einer Stelle zur nächsten geschickt, ohne Aussicht darauf, zeitnah ein Visum zu bekommen und Afghanistan verlassen zu können. 2/
Es ist zum Verzweifeln, wie abgebrüht die neue Bundesregierung schon jetzt agiert. Von wertebasierter Außenpolitik haben Betroffene noch nicht viel zu spüren bekommen. 3/
H. v. Mangoldt als einer der „Väter u Mütter“ des GG hatte eine andere Auffassung. Als Vorsitzender des Ausschuss für Grundsatzfragen d Parlamentarischen Rats vertrat er selbst ein rassistisches Weltbild. 1/5
Zudem veröffentlichte der Antisemit und Nationalsozialist 1939 die rechtsvergleichende Schrift Rassenrecht u Judentum, in welcher er unter Bezug auf Hitlers Mein Kampf die rechtlichen Grundlagen der Nürnberger Gesetze mit den Verfassungen der angelsächsischen Länder verglich. 2/5
Die Diskussion im Parlamentarischen Rat, an der sich Mangoldt aber auch die anderen Berichterstatter*innen beteiligten, verlief in vielen Teilen aufgrund rassistischer Grundannahmen. #Rassismus 3/5