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Aug 30 8 tweets 4 min read
Seit Tagen werden Schwarze Menschen und PoC systematisch aus Zügen, die aus Tschechien kommen, geholt und umfassenden Kontrollen unterzogen. Das #RacialProfiling am Dresdner Hauptbahnhof ist eine klare rassistische Diskriminierung! 1/8 Image
.@ErnstCornelia und ich waren gestern am Hauptbahnhof Dresden und haben uns mit der #BPol getroffen. Deren Behauptung, es würden keine rassistischen Kontrollen durchgeführt, steht in krassem Widerspruch zur Realität, die wir dort beobachtet haben. 2/8
Gestern konnte ich das Vorgehen der #BPol in Zügen beobachten, indem ich bei deren Kontrollgang anwesend war: Es wurden gezielt ausschließlich BPoC-Personen kontrolliert. Weiß gelesene Personen blieben komplett unbehelligt. Deutlicher kann sich #RacialProfiling nicht zeigen. 3/8
Eine polizeiliche Kontrollpraxis, die maßgeblich an die Hautfarbe anknüpft, ist rassistisch und unzulässig. Dass diese gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 III GG verstößt, haben auch deutsche VGs mehrfach bestätigt, zuletzt das VG Dresden. 4/8
justiz.sachsen.de/vgdd/verfassun…
Das OVG Koblenz stellte schon 2016 fest, dass ein Verstoß gegen Art. 3 III GG schon dann vorliegt, „wenn bei einem Motivbündel ein unzulässiges Differenzierungsmerkmal [hier: Hautfarbe] ein tragendes Kriterium unter mehreren gewesen ist.“, Urt. v. 21.4.2016 – 7 A 11108/14. 5/8
Auch die von der Polizei herangezogene Rechtsgrundlage des § 23 I Nr. 3 BPolG sieht sich seit Jahren erheblichen europarechtlichen Bedenken ausgesetzt, da sie in der Wirkung unionsrechtlich unerlaubten systematischen Grenzkontrollen nahekommen kann. 6/8
dserver.bundestag.de/btd/19/283/192…
Zudem werden vor Ort anwesende Journalist:innen & Aktivist:innen bei ihrer Arbeit behindert & teils festgehalten – das ist ein Unding! Die @DB_Bahn schreckt scheinbar auch vor Hausverboten nicht zurück. Eine öffentliche Kommunikation über Hintergründe der Maßnahmen bleibt aus.7/8 Image
Um Licht ins Dunkel zu bringen, reiche ich mit der @Linksfraktion in diesen Tagen eine Kleine Anfrage ein. Wir fordern dringende Aufklärung und die Transparenz, der sich Bundesregierung und Bundespolizei bisher entziehen wollen. 8/8

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Mar 22
An ukrainischen Unis waren vor Beginn des russischen Angriffskrieges etwa 60.000 ausländische Studierende eingeschrieben. Sie kommen u.a. aus Indien, Marokko, Aserbaidschan, Turkmenistan, Ägypten und Nigeria. Thread🧵 1/
Auch ihre Pläne und Existenzen wurden durch den Krieg zunichte gemacht. Doch Anspruch auf einen unkomplizierten Schutzstatus bekommen sie nicht. Ursprünglich klang das aber ganz anders von @NancyFaeser. 2/
Am 3.3. erklärte Faeser: „Geflüchtete aus d UKR erhalten 1 vorübergehenden Schutz … für 1 Jahr, der verlängerbar ist auf bis zu 3 Jahre. Auch Menschen aus Drittstaaten, die in d UKR mit 1 gesicherten Aufenthaltsstatus gelebt haben, brauchen kein Asylverfahren zu durchlaufen.“ 3/ Image
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Feb 3
Nach knapp 1 Monat als MdB habe ich schon mehr als ein Dutzend Hilferufe von von gefährdeten Menschen in Afghanistan erhalten. Doch meine Bemühungen, ihre Anliegen zu unterstützen, begegnet einem unprofessionellem Auftreten des @AuswaertigesAmt|es 1/
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Jun 16, 2020
Es gibt Rassismus, aber keine „Rassen“.

H. v. Mangoldt als einer der „Väter u Mütter“ des GG hatte eine andere Auffassung. Als Vorsitzender des Ausschuss für Grundsatzfragen d Parlamentarischen Rats vertrat er selbst ein rassistisches Weltbild. 1/5 Image
Zudem veröffentlichte der Antisemit und Nationalsozialist 1939 die rechtsvergleichende Schrift Rassenrecht u Judentum, in welcher er unter Bezug auf Hitlers Mein Kampf die rechtlichen Grundlagen der Nürnberger Gesetze mit den Verfassungen der angelsächsischen Länder verglich. 2/5 Image
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