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Sep 9 14 tweets 3 min read
Rücknahme von Bescheiden nach §45 SGB X

#IchbinArmutsbetroffen|e kennen das:
Das Amt fordert Geld aufgrund eines lang zurückliegenden Fehlers bis heute zürück.

Häufig ist es dann zumindest zum Teil eine "Korrektur" nach §45 SGB X.
Aber nicht immer ist das zulässig.

1/14
§45 SGB X wird zur Rücknahme eines Bescheids verwendet wenn,
1. es sich um einen begünstigenden Bescheid handelt
und
2. der Bescheid schon bei seinem Zugang falsch war.

Aber es gibt Einschränkungen in Abs2-4 - diese werden aber häufig ignoriert.

2/14
§45 Abs4 SGB X beschränkt die Zeit in der das Jobcenter einen Bescheid für die Vergangenheit zurücknehmen kann auf ein Jahr nach der Kenntnis über die Fakten, die eine Rücknahme rechtfertigen.

3/14
Beispiel:
Paul ist Aufstocker mit 100€/Monat, hat eine Steuererstattung von 2500€ bekommen und am 13.5.21 den Steuerbescheid eingereicht. Er denkt, dass es sich um Vermögen handelt.
Das Jobcenter reagiert nicht. Im Juni beginnt ein neuer Bewilligungsabschnitt.

4/14
Der Bescheid ab Juni ist von Anfang an rechtswidrig, da es sich um ein Einmaleinkommen handelt, dass auf 6 Monate (Juni-November) verteilt anzurechnen gewesen wäre.
Wenn das Jobcenter nicht bis 14.5.22 eine Änderung nach §45 SGB X vornimmt, kann es nicht mehr zurückfordern.

5/14
§45 Abs 3 SGB X beschränkt die Zeit der Rücknahme bei Bescheiden mit Dauerwirkung (nicht nur ein einmaliges Ge- oder Verbot) auf 10 Jahre.

Theoretisch könnte das Jobcenter daher noch heute Bescheide aus 2013 zurücknehmen.

6/14
Der Vertrauensschutz nach §45 Abs2 SGB X schränkt die Möglichkeit zur Rücknahme für die Vergangenheit aber massiv ein.

Ein Bescheid darf im Regelfall nicht zurück genommen werden, wenn der Betroffene auf seine Richtigkeit vertraut hat und das Geld bereits ausgegeben hat.

7/14
Die Ausnahmen, in denen man sich nicht auf Vertrauensschutz sind:
1. Wenn man das Amt getäuscht, bedroht oder bestochen hat
2. Wenn man bewusst oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat
3. Wenn man den Fehler kannte oder hätte kennen müssen.

8/14
Wenn Vertrauensschutz gilt (weil keine Ausnahme greift), dann darf das #Jobcenter oder #Sozialamt das Geld, das fälschlicherweise gewährt wurde, nicht nach §45 SGB X zurückfordern.
Es kann aber bei laufendem Bewilligungszeitraum den Bescheid für die Zukunft korrigieren.

9/14
Beispiel:
Paul bekommt nur die angemessene Miete (425€), da seine Wohnung mit 495€ um 70€ zu teuer ist. Nach dem WBA erhält er einen neuen Bescheid in dem 475€ übernommen werden. Er nimmt an die Mietobergrenze wurde erhöht.

10/14
Der Fehler fällt später beim Jobcenter auf und dieses will die zu hoch gezahlte Miete zurückfordern.
Dies ist aber rückwirkend nicht mehr möglich, sondern nur eine Anpassung für die Zukunft.

11/14
Bei Bescheiden mit Dauerwirkung (zB. Leistungsbescheid des Jobcenters) gibt es auch die Möglichkeit, dass diese nicht für die Vergangenheit, aber für die Zukunft zurückgenommen werden.

12/14
Da die diesbezüglichen Einschränkungen des §45 Abs 3 (zeitlich) und §45 Abs2 S1 SGB II (Vertrauensschutz und Interessenabwägung) im Regelfall leider nicht greifen, ist die Änderung mit Wirkung für die Zukunft der Normalfall.

13/14
Rechtsgrundlagen:
§45 SGB X
Bay LSG vom 19.6.2007 - L11 AS 347/06:
Zugang ist entscheidend darüber, ob Bescheid von Anfang an rechtwidrig war

Tipp:
Prüfschema zur Rücknahme nach §45 SGB X
arbeitsagentur.de/datei/dok_ba01…

14/14

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