Viele 450€-Jobber müssen noch etwas erledigen, damit sie die 300€-Energiepreispauschale bekommen:
Sie müssen beim Arbeitgeber eine Erklärung darüber abgeben, dass es sich beim 450€-Job um das erste Arbeitsverhältnis handelt.
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Hintergrund dessen ist, dass der Arbeitgeber sicher wissen muss, dass es kein anderes (sozialversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnis gibt über das die Energiepreispauschale ausgezahlt wird.
Sonst würde sie ggf. doppelt ausgezahlt werden.
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450€-Jobber, die diese Erklärung nicht abgeben, werden im September keine Energiepreispauschale erhalten.
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Formulierungsvorschlag:
Sehr geehrter Chef😉,
hiermit teile ich im Sinne von §117 Abs1 S3 EStG mit, dass es sich bei meinem 450€-Job bei Ihnen um mein erstes Arbeitsverhältnis handelt.
Die Energiepreispauschale ist daher von Ihnen auszuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
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Keine Energiepreispauschale im Sept. bekommen auch 450€-Jobber, deren Arbeitgeber nicht am Lohnsteuer-Anmeldeverfahren teilnimmt (AG, die nur Minijobber beschäftigen).
Daran lässt sich aber nichts ändern. Sie bekommen das Geld erst nächstes Jahr mit der Steuererklärung.
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Rechtsgrundlagen:
§117 Abs1 S3 EStG - Notwendigkeit der Erklärung
§117 Abs1 S2 EStG - Keine Auszahlung, wenn Arbeitgeber nicht am Lohnsteuer-Anmeldeverfahren teilnimmt.
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Gas/Heizkostennachzahlungen für "Doppelverdiener"
- Beispielrechnung 5
Herr und Frau Z sind verheiratet.
Er arbeitet beim Bauhof (3000€ Brutto). Sie arbeitet Teilzeit als Verkäuferin (1200€ Brutto).
Sie müssen 900€ nachzahlen - gibt es Unterstützung?
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Ihre Wohnung kostet 750€ Kaltmiete, 120€ Nebenkosten und 130€ Heizkostenabschlag.
Sie selbst sagen, sie haben zusammen ein gutes Einkommen. Sie kommen klar, es bleibt auch was überig... die 900€ wären für sie zahlbar.
Aber müssen sie die Nachzahlung alleine aufbringen?
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Berechnung Alg2 (ohne Nachzahlung)
404€ Regelsatz Hr Z
404€ Regelsatz Fr Z
------
808€
Wohnen:
750€ Kalt
120€ Nebenkosten
130€ Heizung
-----
1000€
#IchbinArmutsbetroffen|e kennen das:
Das Amt fordert Geld aufgrund eines lang zurückliegenden Fehlers bis heute zürück.
Häufig ist es dann zumindest zum Teil eine "Korrektur" nach §45 SGB X.
Aber nicht immer ist das zulässig.
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§45 SGB X wird zur Rücknahme eines Bescheids verwendet wenn, 1. es sich um einen begünstigenden Bescheid handelt
und 2. der Bescheid schon bei seinem Zugang falsch war.
Aber es gibt Einschränkungen in Abs2-4 - diese werden aber häufig ignoriert.
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§45 Abs4 SGB X beschränkt die Zeit in der das Jobcenter einen Bescheid für die Vergangenheit zurücknehmen kann auf ein Jahr nach der Kenntnis über die Fakten, die eine Rücknahme rechtfertigen.
Gas/Heizkostennachzahlungen für "Gering-Normalverdiener"
- Beispielrechnung 4
Herr A ist alleinstehend und arbeitet als Stuckateur (2500€ Brutto).
Seine Wohnung kostet 450€Kalt, 70€Nebenkosten und 80€ Gasabschlag.
Er muss 700€ Gas nachzahlen - gibt es Unterstützung?
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Er selbst sagt, dass er zufrieden mit seinem Einkommen ist. Er kann keine großen Sprünge machen, muss aber nicht rechnen und legt monatlich ein bisschen was beiseite ... er könnte die 700€ zahlen.
Aber muss er dies alleine tun?
Viele #IchBinArmutsbetroffen|e arbeiten und beziehen aufstockende Sozialleistungen. Auch sie bekommen im September 300€ Energiepreispauschale aus dem letzten Entlastungspaket.
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Sie erhalten, wie alle anderen Erwerbstätigen 300€ Energiepreispauschale, die mit dem Bruttolohn für September ausgezahlt wird. Sie wird versteuert, wird aber bei den Sozialversicherungsabgaben nicht mitgerechnet.
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Die Berechnung der Heizkosten bei selbst beschafften Brennstoffen birgt für #IchbinArmutsbetroffen|e einige Fragen, denn es gibt keine Abschläge sondern nur unregelmäßige Rechnungen.
Wie läuft das denn nun korrekt ab?
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Die Frage nach der Berechnung der Heizkosten bei selbst beschafften und eingelagerten Brennstoffen stellt sich zumeist bei Eigentümern oder Mietern von Einfamilienhäusern.
Dies ist eine größere Gruppe beim #Jobcenter - vor allem im ländlichen Raum.
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Rechnungen für Heizstoffe wie Öl, Gas oder Kohle werden im Monat ihrer Fälligkeit voll zum Bedarf. Es ist nicht zulässig, diese auf mehrere Monate zu verteilen und "Abschläge" zu simulieren. Das hat das BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 20/18 R klar entschieden.
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Gas/Heizkostennachzahlungen für "Normalverdiener"
- Beispielrechnung 3
Herr und Frau J sind verheiratet. Die Kinder sind schon ausgezogen.
Sie arbeitet als Arzthelferin(2900€ Brutto). Er ist arbeitlos(kein Einkommen).
Sie müssen 900€ nachzahlen - gibt es Unterstützung?
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Ihre Wohnung kostet 600€ Kaltmiete, 80€ Nebenkosten und sie haben 80€ Gasabschlag gezahlt.
Sie selbst sagen, sie haben ein normales Einkommen. Sie kommen klar, übrig bleibt wenig... die 900€ würden schon weh tun.
Aber müssen sie die Nachzahlung alleine aufbringen?
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